Ziele verbindet man im Arbeitsschutz vor allem mit Schutzzielen und öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen. Eher selten werden konkrete Arbeitsschutzziele bei der Beschreibung der Ziele des Unternehmens, der Bereiche, der Teams sowie von Projekten berücksichtigt. Dies hat sicherlich auch mit dem Stellenwert des Arbeitsschutzes zu tun. Hier besteht Handlungsbedarf! Dies auch deshalb, weil alle in Deutschland relevanten AMS-Konzepte (Nationaler Leitfaden für AMS, SCC/SCP und DIN ISO 45.001) direkt oder indirekt die Formulierung bzw. Vereinbarung von Arbeitsschutzzielen fordern.
Zielvereinbarung hat sich als erfolgreiches Führungsinstrument bewährt. Die vorangegangenen Ausführungen zeigen, die Methode schränkt die Sachverhalte der Ziele nicht ein und ist auch für "weiche" Größen geeignet, wie sie im Arbeitsschutz häufig herangezogen werden müssen.
3.1 Voraussetzungen klären
In der Praxis beinhalten Zielvereinbarungen noch eher selten Arbeitsschutzziele. Dies zu ändern ist Aufgabe der Fachkraft für Arbeitssicherheit bzw. des AMS-Beauftragten (zur Vorgehensweise siehe Abb. 1). Durch die Einführung eines Arbeitsschutz-Managementsystems verfügt das Unternehmen über eine Arbeitsschutzpolitik und Arbeitsschutzziele, die die Grundlage für das Herunterbrechen und Vereinbaren konkreter Ziele für die Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit – wie oben dargestellt – bilden. Ohne konkrete Unternehmensziele für den Arbeitsschutz (Sicherheit und Gesundheit (Gesundheitsschutz und -förderung) bei der Arbeit) kann das Führungsinstrument "Zielvereinbarung" im Arbeitsschutz nicht angewendet werden.
Zielvereinbarungen und AMS
- Praktiziert ein Unternehmen das Führungsinstrument "Zielvereinbarung" noch nicht und ist eine Einführung auch nicht geplant, raten wir von einer isolierten Einführung der klassischen Form der Zielvereinbarung als Instrument des AMS ab. Im Rahmen des AMS-Aufbaus sind dann beispielsweise bei den Elementen Führung oder Planung geeignete Vorgehensweisen zum Herunterbrechen und Vereinbaren konkreter Arbeitsschutzziele für den jeweiligen Zuständigkeitsbereich (in Anlehnung an das klassische Führungsinstrument "Zielvereinbarung") zu erarbeiten.
- Praktiziert das Unternehmen die Zielvereinbarung bereits und beinhaltet das Verfahren auch Ziele des Arbeitsschutzes, so sollte die Praxis der Zielvereinbarung im Rahmen der AMS-Einführung überprüft und ggf. die Methodik verbessert (optimiert) werden.
- Praktiziert das Unternehmen die Zielvereinbarung ohne die Vereinbarung von Arbeitsschutzzielen, so sollte das Themenfeld der Zielvereinbarungen entsprechend erweitert werden.
3.2 Integration von Sicherheit und Gesundheitsschutz in das Themenfeld der Zielvereinbarungen
Für das Führungsinstrument "Zielvereinbarung" müsste ein dokumentiertes Verfahren (ISO spricht heute von "documented information") sowie teilweise eine Betriebsvereinbarung existieren. Dieses Verfahren enthält auch Hinweise zu den Sachverhalten, zu denen Ziele definiert und im Rahmen der Zielvereinbarung abgestimmt und vereinbart werden sollen. Solche Sachverhalte sind z. B.: Leistungsmerkmale, Qualitätskennzeichen, Kosten sowie Verhaltensmerkmale.
Schritt 1
In einem ersten Schritt sollte eine Erweiterung des Themenfeldes der Zielvereinbarungen mit den für das Führungsinstrument zuständigen Personen (z. B. Personalleitung) besprochen werden.
- Dies sollte der AMS-Beauftragte und/oder die Fachkraft für Arbeitssicherheit übernehmen.
- Nehmen Sie Bezug zur Arbeitsschutzpolitik und den Arbeitsschutzzielen.
- Bereiten Sie für das Gespräch entsprechend vor: Argumente, beispielhafte Arbeitsschutzziele sowie eine mögliche Vorgehensweise zur flächendeckenden Integration von Sicherheit und Gesundheitsschutz in das Themenfeld der Zielvereinbarungen.
- Stimmen Sie die Vorgehensweise ab.
Arbeitsschutzziele können konkrete Ergebnisse (z. B. maximale Anzahl der meldepflichtigen Unfälle) oder die Qualität des Arbeitsschutzprozesses (z. B. Sicherheitsbewusstsein der Mitarbeiter) beschreiben. Eine beispielhafte Auflistung möglicher Arbeitsschutzziele zeigt Tab. 1.
Schritt 2
In einem zweiten Schritt ist das Verfahren entsprechend anzupassen. I. d. R. bedeutet dies:
- einen kleinen Zusatz bei der Beschreibung der Pflichtsachverhalte, zu denen Ziele definiert und im Rahmen der Zielvereinbarung abgestimmt und vereinbart werden sollen,
- ein Hinweis, dass sowohl ergebnis- als auch prozessorientierte Arbeitsschutzziele vereinbart werden sollen,
- eine Auflistung beispielhafter ergebnis- und prozessorientierter Arbeitsschutzziele (siehe Tab. 1).
Beispielhafte Ziele für Sicherheit und Gesundheitsschutz |
ergebnisorientierte Arbeitsschutzziele (Sachverhalte) |
prozessorientierte Arbeitsschutzziele (Sachverhalte) |
BG-Unfallzahl: Anzahl der meldepflichtigen Unfälle |
Reduzierung des Gefährdungsniveaus: Anzahl der mechanischen, der elektrischen, ... Gefährdungen |
Absolute Unfallzahl: Anzahl der Unfälle (Verletzungen mit Ausfallzeiten: Erste-Hilfe-Fälle etc.) |
Erfüllungsgrad: Ve... |