Dipl.-Ing. Dirk Rittershaus
Zusammenfassung
Die Arbeitsfreigabe ist eine organisatorische Schutzmaßnahme für gefährliche Tätigkeiten oder Tätigkeiten, die durch Wechselwirkung mit anderen Arbeiten gefährlich werden können. Dadurch wird die Gefährdungsmöglichkeit bei bestimmungsgemäßer Durchführung der Tätigkeiten und Einhaltung der im Arbeitsfreigabeverfahren festgelegten Maßnahmen auf ein Mindestmaß reduziert. Diese gefährlichen Arbeiten sind z. B. Arbeiten in kerntechnischen Anlagen, in Bereichen mit Brand- und Explosionsgefahr, mit biologischen Arbeitsstoffen oder in engen Räumen.
1 Festlegung von Schutzmaßnahmen und Verantwortlichen
Das Arbeitsfreigabeverfahren fixiert schriftlich die für Tätigkeiten einzuhaltenden Schutzmaßnahmen und legt Verantwortliche für die Umsetzung der Schutzmaßnahmen fest. In der Regel werden für die Arbeiten Aufsichtsführende vor Ort bestimmt (AvO), die während der Durchführung der Arbeiten für die Einhaltung der Schutzmaßnahmen verantwortlich sind.
Das Arbeitsfreigabeverfahren ist eine Art Vertrag zwischen einem Auftraggeber (z. B. Schichtleiter) und einem Auftragnehmer (z. B. Instandhaltungsbereich). In kerntechnischen Anlagen ist dieser Auftraggeber der sog. "VDA – Verantwortlicher für die Durchführung der Arbeiten". Der Auftraggeber beschreibt die Tätigkeit und die dabei einzuhaltenden Schutzmaßnahmen meist auf einem Formblatt. Dabei werden auch andere Tätigkeiten berücksichtigt, die im Bereich dieser Arbeitsstelle oder des Arbeitsbereiches liegen und zu einer gegenseitigen Gefährdung führen können. Der Auftraggeber unterschreibt die Schutzmaßnahmen im Hinblick auf deren Richtigkeit. Der Auftragnehmer unterschreibt im Hinblick auf die Einhaltung der Schutzmaßnahmen.
Schichtbetrieb
Werden Arbeiten durchgeführt, die länger als eine Schicht dauern, empfiehlt es sich, die Arbeitsfreigabe zum Ende der Schicht dem ausstellenden Bereich zurückzugeben, damit dieser für die neue Schicht die Arbeitsfreigabe erneut erteilen kann. Dauern Arbeiten über einen längeren Zeitraum an, ist es auch möglich, die Arbeitsfreigabe für einen größeren Zeitraum (z. B. Tage oder Wochen) mit mehreren AvO zu fixieren.
2 Unterweisung der Beschäftigten
Der AvO sichert mit seiner Unterschrift unter die Arbeitsfreigabe auch zu, dass die für die Durchführung der Arbeiten eingesetzten Beschäftigten über die einzuhaltenden Schutzmaßnahmen vor Arbeitsbeginn hinreichend unterwiesen werden und über die erforderlichen arbeitsmedizinischen Untersuchungen verfügen (sofern dies z. B. für den Einsatz von Atemschutz erforderlich ist).
3 Kontrollen
Der AvO ist vor Ort dafür verantwortlich, dass die Schutzmaßnahmen eingehalten werden. Er kontrolliert dies zu Beginn der Arbeiten und danach wiederkehrend. Je nach Gefährdung, Art und Umfang der Arbeiten kann das auch eine permanente Anwesenheit vor Ort bedeuten. Der Auftraggeber hat auch Kontrollpflichten. Er muss sich vergewissern, ob die Schutzmaßnahmen eingehalten werden. Diese Kontrolle wird i. d. R. in Form von Stichproben durchgeführt, und findet unregelmäßig oder angekündigt statt. Die Kontrollen durch den Auftraggeber finden selbstverständlich auch dann statt, wenn für die Arbeiten Fremdunternehmen im Werkvertrag beauftragt werden.