[Vorspann]
Impressum
Herausgegeben von:
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV)
Glinkastraße 40
10117 Berlin
Telefon: 030 13001-0 (Zentrale)
E-Mail: info@dguv.de
Internet: www.dguv.de
Sachgebiet Gehörschutz des Fachbereichs Persönliche Schutzausrüstungen der DGUV
Ausgabe: September 2024
Druck: MAXDORNPRESSE GmbH & Co. KG, Obertshausen
Bildnachweis: Titel: © somenski – Fotolia; Abb. 1: © Kerstin Teichmann; Abb. 2,11,16-20: © Tim Weiffenbach; Abb. 3,4,6,8: © Claudia Mattke, BGN; Abb: 5, 7, 10, 12, 13: © Sandra Dantscher, IFA; Abb. 14, 15: © DGUV; Abb. 21: © Christoph Knipfer; Abb. 22, 23, 25, 26, 32, 34, 35, 37: © Hörluchs; Abb. 24, 27-31, 33: © auric Hörsysteme; Abb. 36: © MAICO Diagnostics GmbH
Diese Publikation ist urheberrechtlich geschützt. Die Vervielfältigung, auch auszugsweise, ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung gestattet.
Bezug: Bei Ihrem zuständigen Unfallversicherungsträger oder unter www.dguv.de/publikationen › Webcode: p112194
Vorbemerkung
Die in dieser DGUV Regel enthaltenen technischen Lösungen schließen andere, mindestens ebenso sichere Lösungen nicht aus.
Folgende Regeln und Vorschriften wurden berücksichtigt:
1 Anwendungsbereich
Diese DGUV Regel findet Anwendung auf die Auswahl und die Benutzung von Gehörschützern; sie gilt für Unternehmen, soweit Beschäftigte Lärm ausgesetzt sind.
Lärmeinwirkungen können auch bei Tätigkeiten
- außerhalb des Betriebes,
- auf Baustellen,
- im Bereich des Musik- und Unterhaltungssektors,
- die nur kurzzeitig und gelegentlich ausgeführt werden,
- die betrieblich bedingt einen Aufenthalt in Lärmbereichen während Arbeitspausen erfordern,
auftreten.
Es wird empfohlen, diese DGUV Regel sinngemäß auch für den privaten Bereich anzuwenden, z. B.
- beim Einsatz von Werkzeugen und Maschinen,
- bei der Ausübung bestimmter Sportarten, z. B. Schießsport.
2 Begriffsbestimmungen
Im Sinne dieser DGUV Regel werden folgende Begriffe bestimmt:
Lärmgefährdung ist die Einwirkung von Lärm auf Beschäftigte
- im Sinne einer Gehörgefährdung oder
- die zu einer erhöhten Unfallgefahr führt.
Werden Mitarbeiter bzw. Mitarbeiterinnen in Lärmbereichen beschäftigt, ist grundsätzlich die Gefahr einer Gehörschädigung gegeben. Darüber hinaus kann Lärm z. B. dann zu einer erhöhten Unfallgefahr führen, wenn durch Lärm eine Wahrnehmung akustischer Signale, Warnrufe oder gefahrankündigender Geräusche beeinträchtigt wird oder durch unerwartete laute Schallereignisse Schreckreaktionen auftreten können.
- Der Tages-Lärmexpositionspegel (LEX,8h) ist der über die Zeit gemittelte Lärmexpositionspegel bezogen auf eine 8-Stunden-Schicht. Er umfasst alle am Arbeitsplatz auftretenden Schallereignisse.
- Der Spitzenschalldruckpegel (LpC,peak) ist der Höchstwert des Schalldruckpegels mit der Frequenzbewertung "C" und der Zeitbewertung "peak" innerhalb des Messzeitraums. Dieser Zeitraum ist so zu wählen, dass die lautesten Schallereignisse innerhalb einer Arbeitsschicht erfasst werden.
- Maximal zulässige Expositionswerte (MZE) sind Schalldruckpegel, die unter Berücksichtigung von Gehörschutz nicht überschritten werden dürfen. Sie beschreiben die maximal zulässige Exposition auf das Gehör der Beschäftigten durch einwirkenden Lärm nach § 8 der LärmVibrationsArbSchV.
- Lärmbereiche sind zu kennzeichnende Bereiche, in denen mindestens einer der oberen Auslösewerte für Lärm (LEX,8h = 85 dB(A), LpC,peak = 137 dB(C)) erreicht oder überschritten wird.
- Untere und obere Auslösewerte sind Aktionswerte nach § 6 LärmVibrationsArbSchV mit Bezug auf den Tages-Lärmexpositionspegel und den Spitzenschalldruckpegel.
- Gehörschützer sind persönliche Schutzausrüstungen, die die Einwirkung des Lärms auf das Gehör verringern, so dass eine Lärmschwerhörigkeit nicht entsteht oder sich nicht verschlimmert.
- H-Wert ist ein Schalldämmungswert für hochfrequente Geräusche, für die die Differenz LC – LA = -2 dB beträgt.
- M-Wert ist ein Schalldämmungswert für mittelfrequente Geräusche, für die die Differenz LC – LA = +2 dB beträgt.
- L-Wert ist ein Schalldämmungswert für tieffrequente Geräusche, für die die Differenz LC – LA = +10 dB beträgt.
- Sachgerechte Benutzung ist das Auf- bzw. Einsetzen und Tragen von Gehörschutz entsprechend dem Stand der Technik und den Informationen der Herstellfirma, vermittelt durch mindestens eine jährliche Unterweisung mit praktischen Übungen zum richtigen Auf- bzw. Einsetzen.
- Qualifizierte Benutzung ist eine Benutzung, die über die sachgerechte Benutzung hinausgeht und für extre...