Von den Forderungen der §§ 6 und 7 darf abgewichen werden, wenn
1 | durch die Art der Anlage eine Gefährdung durch Körperdurchströmung oder durch Lichtbogenbildung ausgeschlossen ist oder |
2 | aus zwingenden Gründen der spannungsfreie Zustand nicht hergestellt und sichergestellt werden kann, soweit dabei
|
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