Zusammenfassung
Diethylether wird auch als Ether (veraltet: Äther) oder Ethylether bezeichnet und ist eine farblose, süßlich bis fruchtig riechende, leicht flüchtige, extrem entzündbare Flüssigkeit. Diethylether ist mäßig in Wasser und gut in den meisten organischen Lösemitteln löslich. Ether wird z. B. als Lösemittel verwendet.
Es gelten folgende Regelungen:
1 Einsatzgebiete
Angewendet wird Ether v. a. als:
- Lösemittel, z. B. für Fette, Harze, Alkaloide, Phosphor, Schwefel,
- Extraktionslösemittel,
- Reaktionsmedium bei Synthesen (z. B. für Grignard-Synthesen, bei der Herstellung metallorganischer Verbindungen),
- Synthesegrundstoff für Chemikalien,
- Starthilfespray zum Anlassen von Verbrennungsmotoren.
Früher wurde Diethylether häufig als Narkosemittel verwendet, wegen seiner Nebenwirkungen wie Übelkeit und Erbrechen werden heute i. d. R. aber verträglichere Mittel eingesetzt.
Ether ist zugleich der Oberbegriff für organische Verbindungen mit einer Ethergruppe.
2 Gefahren
Dämpfe sind schwerer als Luft und bilden mit Luft explosionsfähige Atmosphären. Die untere Explosionsgrenze für Diethylether liegt bei 1,7 Vol.-% bzw. 50 g/m³, die obere Explosionsgrenze bei 39,2 Vol.-% bzw. 1.210 g/m³. Der Arbeitsplatzgrenzwert (AGW) beträgt 400 ml/m³ (ppm) bzw. 1.200 mg/m³. Da Diethylether eine sehr geringe Mindestzündenergie besitzt (0,19 mJ, s. DGUV-R 113-001), sind bei seiner Verwendung geeignete Explosionsschutzmaßnahmen festzulegen und umzusetzen. Ether bildet beim Stehen an der Luft explosive Etherperoxide, Lichteinwirkung begünstigt diese Reaktion. Durch Zusätze kann die Bildung von Peroxiden verlangsamt, jedoch nicht verhindert werden.
Mögliche Gesundheitsgefährdungen sind:
- Gesundheitsschäden durch Einatmen, Verschlucken oder Aufnahme über die Haut, Hauptaufnahmeweg verläuft über den Atemtrakt;
- Reizung der Atemwege, des Magen-Darm-Traktes, von Augen und Haut;
- Kopfschmerzen, Schwindel, Benommenheit, Schläfrigkeit, Schwäche, Übelkeit und Husten;
- Leber- und Nierenschäden, Blutbildveränderungen, Nervenschäden;
- Entfetten der Haut (spröde, rissig), bei häufigem Kontakt Hautentzündungen.
3 Maßnahmen
Zum Schutz der Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten müssen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung mögliche Gefährdungen ermittelt und geeignete Schutzmaßnahmen festgelegt und umgesetzt werden.
3.1 Technische Maßnahmen
- Be- und Entlüftung des Arbeitsraumes: Auch im Bodenbereich für Lüftung sorgen, da Dämpfe schwerer sind als Luft,
- in geschlossenen Anlagen bzw. Apparaturen arbeiten, ggf. technische Lüftung,
- ggf. Abluftreinigung,
- Bildung von Dämpfen und Nebeln vermeiden, u. a. Ab/Umfüll-, Wiege- und Mischarbeitsplätze mit funktionstüchtiger Absaugung,
- vor jeder Anwendung den Gehalt an gefährlichen Peroxiden feststellen. Achtung: Es können nicht alle Peroxide mit allen Testmethoden sicher bestimmt werden. Tipp: Spezielle im Handel erhältliche Test-Kits verwenden,
- zur Einschränkung der Peroxid-Bildung Behälter und Anlagen mit Inertgas spülen,
- nur explosionsgeschützte Geräte verwenden,
- Erdungseinrichtungen anbringen und Prüffristen für Erdungseinrichtungen festlegen,
- Lagerung: Behälter dicht geschlossen, an einem gut belüfteten Ort, unter Lichtausschluss, unter Luft- und Feuchtigkeitsausschluss, unter Inertgas (s. TRGS 510).
3.2 Organisatorische Maßnahmen
- Betriebsanweisung erstellen und regelmäßig Unterweisungen durchführen,
- explosionsgefährdete Bereiche in Zonen einteilen und kennzeichnen, Explosionsschutzdokumente erstellen,
- Arbeitsbereich abgrenzen und Verbotszeichen P003 "Keine offene Flamme; Feuer, offene Zündquelle und Rauchen verboten" und Warnzeichen D-W021 "Warnung vor explosionsfähiger Atmosphäre" anbringen,
- Zutritt nur für Beschäftigte,
- Feuerarbeiten nur mit schriftlicher Erlaubnis ausführen, Schweißverbot im Arbeitsraum,
- Beschäftigungsbeschränkungen für Jugendliche sowie werdende und stillende Mütter berücksichtigen (JArbSchG, MuSchG),
- Arbeitsmedizinische Vorsorge sind in Abhängigkeit von der spezifischen Situation am Arbeitsplatz anzubieten bzw. regelmäßig durchzuführen (§ 11 ArbSchG), z. B. wenn Atemschutz oder Chemikalienschutzhandschuhe getragen werden müssen.
3.3 Persönliche Maßnahmen
- Augenschutz: Gestellbrille mit Seitenschutz,
- Mehrschichtenhandschuh aus PE/EVAL/PE (PE Polyethylen, EVAL Ethylen-Vinylalkohol-Copolymer), Handschuhe vor dem Ausziehen vorreinigen, danach gut belüftet aufbewahren,
- Atemschutz bei Grenzwertüberschreitung,
- Antistatische Schutzkleidung (Schürze oder Chemikalienschutzanzug, z. B. Kleidung aus Baumwolle und Arbeitsschutz-Schuhe mit antistatischen Sohlen, ableitfähige Schuhe).