Begriff

Ein Hautschutzplan ist eine Anleitung und Information der Beschäftigten, wie man seine Haut bei den speziellen Tätigkeiten am Arbeitsplatz wirkungsvoll schützt. Ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung die Notwendigkeit zum Einsatz von Hautschutz (Hautschutzmittel, Hautreinigungsmittel und Hautpflegemittel), sollten die entsprechenden Hautschutzmittel in einem Hautschutzplan festgelegt werden. Der Hautschutzplan sollte die 3 Bereiche Allgemeiner Hautschutz (z. B. Tragen von Handschuhen), Reinigung zur Säuberung der Haut, und Pflege zur Regeneration der Haut umfassen.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Hinweise für die Auswahl, Beschaffung und Bereitstellung von geeigneten Hautmitteln und Hilfen für das Erstellen eines betriebsbezogenen Hautschutz – und Hygieneplans enthält die DGUV-I 212-017 "Allgemeine Präventionsleitlinie Hautschutz – Auswahl, Bereitstellung und Benutzung".

Dieser Inhalt ist unter anderem im Arbeitsschutz Office enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge