European Digital Identity Wallet

Die EU unternimmt einen wichtigen weiteren Schritt zur Einführung des digitalen Identitätsnachweises, der 2024 allen EU-Bürgern in Form einer elektronischen Brieftasche zur Verfügung stehen soll.

Angekündigt wurde die European Digital Identity Wallet im September 2020. Jetzt ist deren Entwicklung so weit vorangeschritten, dass das erste von mehreren großen Pilotprojekten auf europäischer Ebene durchgeführt wird.

Freischaltung von SIM-Karten per EU-Wallet

Die EU hat einen groß angelegten Feldversuch gestartet, um ihren Bürgerinnen und Bürgern eine sichere digitale Identität zu ermöglichen. Mit dabei sind Mobilfunkanbieter aus Deutschland, Frankreich, Österreich, Polen, den Niederlanden, Griechenland und der Ukraine, die es ermöglichen, SIM-Karten mit einer digitalen Brieftasche (engl. Wallet) freizuschalten. In Deutschland beteiligen sich O2 Telefónica, Telekom und Vodafone an dem Projekt.

Erprobung unterschiedlicher Einsatzszenarien

Die Freischaltung von SIM-Karten ist aber nur eines von mehreren Einsatzszenarien, die EU-weit erprobt werden. Weitere Pilotprojekte werden in Kürze folgen. Das Ziel ist es, die digitalen Ausweisfunktionen weiterzuentwickeln und EU-weit länderübergreifend zu standardisieren. Die digitale Brieftasche sollen EU-Bürger künftig bei Verwaltungsgängen und Bankgeschäften, aber auch bei Arztbesuchen, Alterskontrollen oder beim Internet-Shopping einsetzen können.

Erprobt wird der Einsatz der EU-Wallet auch bei der elektronischen Identifizierung und Authentifizierung für digitale Verwaltungsdienste, bei Kontoeröffnungen, beim Nachweis der Fahrerlaubnis z. B. bei Autovermietern sowie beim Erstellen einer qualifizierten elektronischen Signatur z. B. bei Vertragsabschlüssen. Die EU-Wallet macht dabei umständliche und zeitaufwändige Identitätsnachweisverfahren wie Video-Ident überflüssig.

Finale Version der EU-Wallet soll 2024 kommen

Die EU investiert insgesamt 46 Millionen EUR in die Erprobung der EU-Wallet. 2024 soll allen EU-Bürgern dann die fertige Version zu Verfügung stehen.

Kritik von Datenschützern beachtet

Die Entwicklung der EU-Wallet wird von Datenschützern genau beobachtet und begleitet. Ihre Kritik hat dazu geführt, dass die Systemarchitektur der EU-Wallet in zwei wichtigen Punkten geändert wurde: Zum einen wurde auf eine dauerhafte Personenkennziffer für die ID-Wallet verzichtet. Diese Kennziffer war zuvor als „Seriennummer für Menschen“ kritisiert worden. Zum anderen kommt beim Speicherkonzept keine Blockchain-Technik zum Einsatz, bei der in einer offen einsehbaren Datenbank der öffentliche Teil des Schlüsselpaars („Public Key“) für die Verschlüsselung der Daten gespeichert worden wäre.

Details zur „europäischen digitalen Identität“ gibt hier.

Schlagworte zum Thema:  EU-Kommission