Zusammenfassung
Green Bonds oder grüne Anleihen wurden geschaffen, um grüne Projekte über Fremdkapitalemissionen an den Kapitalmärkten zu finanzieren, die positive Umwelt- und/oder Klimavorteile haben. Green Bonds stellen folglich eine Teilmenge der sog. grünen Finanzinstrumente dar, welche von einer klassischen Darlehensfinanzierung bis hin zu einem umfassend grünen strukturierten Finanzinstrument reichen (sog. "full green exposure").
1 Finanzierung über Green Bonds
Rz. 1
Grüne Anleihen unterscheiden sich grds. nicht von einer konventionellen Anleihe in Bezug auf Laufzeit, Zins- und Tilgungsprofil, Rendite oder Risiko, Regressrechte etc. Entscheidender Unterschied ist die Mittelverwendung (Use of Proceeds) der verkauften Green Bonds für ein grünes Projekt. Abzugrenzen von den Green Bonds bzw. grünen Finanzierungen sind sog. "Sustainability-Linked Bonds" oder "Sustainability Finance Finanzinstrumente", welche über Umweltziele hinausgehende ESG-Ziele (Environment, Social, Governance) beinhalten.
Rz. 2
Grüne Projekte zeichnen sich durch einen eindeutigen Umweltnutzen aus, der durch das finanzierende Unternehmen zu evaluieren, zu bewerten und offenzulegen ist. Hilfestellung geeigneter Projektkategorien sind z. B. erneuerbare Energien, Energieeffizienz, Anpassungen an den Klimawandel oder umwelteffiziente und/oder für die Kreislaufwirtschaft geeignete Produkte, Produktionstechnologien und Prozesse. Einige Beispiele für geeignete grüne Projekte sind u. a. Windparks oder Investitionen in energieeffiziente Gebäude und/oder Produktionsanlagen. Die grüne Auswirkung dieser Projekte kann bspw. in jährlich eingesparten Tonnen an CO2-Äquivalenten in Personenhaushalten auf Basis von Werten des Statistischen Bundesamtes messbar gemacht werden.
2 Ausgestaltungstypen von Green Bonds
Rz. 3
Die Bandbreite der möglichen Ausgestaltungstypen eines Green Bonds ist einer stetigen Änderung infolge der steigenden Beliebtheit des Finanzinstruments unterworfen. Nachfolgende Typen lassen sich unterscheiden, sie haben sämtlich bestimmte Green Bond Principles (GBP) einzuhalten: