Carmen Auer, Viola Möller
Rz. 89
Die Struktur des UN Guiding Principles Reporting Framework umfasst 3 Teile:
- Teil A: Grundlagen für die Achtung der Menschenrechte,
- Teil B: Schwerpunkt der Berichterstattung,
- Teil C: Umgang mit folgenschweren Menschenrechtsthemen.
Rz. 90
Als Mindestanforderungen zur Nutzung des Rahmenwerks gelten die 8 übergeordneten Fragen, die in Teil A und Teil C verortet sind, und die Informationsanforderungen in Teil B. Die unterstützenden Fragen sind nicht verpflichtend, sondern dienen zur Verbesserung der Qualität der übergeordneten Fragen.
Es ist nicht notwendig, die Reihenfolge der Fragen aus dem Rahmenwerk einzuhalten. Vielmehr geht es um die Erstellung einer stimmigen Berichterstattung. Eine Vorlage für einen Index ist verfügbar, der die Zuordnungen der Berichtsinhalte zu den erforderlichen Fragen ermöglicht.
Rz. 91
Der Grundlagenteil besteht aus 2 übergeordneten Fragen:
- A1: Wie äußert sich das Unternehmen öffentlich über seine Selbstverpflichtung zur Achtung der Menschenrechte?
- A2: Wie zeigt das Unternehmen, welche Bedeutung es der Umsetzung seiner Grundsatzerklärung zu den Menschenrechten beimisst?
Beide Fragen werden insgesamt durch 8 unterstützende Fragen unterfüttert.
Rz. 92
Ziel des Teils A ist es zu erläutern, wie das berichtende Unternehmen seine Verantwortung für die Achtung der Menschenrechte versteht und wie es die daraus resultierenden Erwartungen an seine Mitarbeiter, Geschäftspartner sowie andere Unternehmen oder andere Einrichtungen weitergibt, die direkt mit seiner Geschäftstätigkeit, seinen Produkten oder Dienstleistungen in Verbindung stehen.
Rz. 93
Teil B dient als Filter für die weitere Berichterstattung. Es werden 4 Informationen abgefragt, die die Schwerpunkte der Berichterstattung für Teil C bestimmen:
- B1: Nennung der folgenschweren Menschenrechtsthemen,
- B2: Prozess der Festlegung der folgenschweren Menschenrechtsthemen,
- B3: Festlegung geografischer Schwerpunkte,
- B4: Weitere schwerwiegende Auswirkungen.
Rz. 94
Folgenschwere Menschenrechtsthemen, die sog. "salient issues", sind die Menschenrechte, die durch die Geschäftstätigkeiten oder Geschäftsbeziehungen des Unternehmens am meisten gefährdet sind. Die Gefährdung ist eine Kombination aus Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere der Auswirkungen. "Salient issues" sind mit einer hohen Eintrittswahrscheinlichkeit verbunden (bzw. ggf. ist schon eine Menschenrechtsverletzung eingetreten) und haben schwerwiegende negative Auswirkungen für die Rechteinhaber. Die Schwere der Auswirkungen lässt sich bspw. über die Anzahl der Betroffenen oder die Möglichkeit zur Umkehr/Wiedergutmachung bestimmen.
Folgenschwere Menschenrechtsthemen sind gleichzeitig mit einem besonders hohen Risiko für das Unternehmen verbunden.
Abb. 8: Zusammenhang zwischen folgenschweren Menschenrechtsproblemen und Risiken für das Unternehmen
Rz. 95
Teil C erfordert die Beschreibung zum Umgang mit den in Teil B identifizierten Menschenrechtsthemen. Er besteht aus 6 übergeordneten Fragen:
- C1: Verfügt das Unternehmen über spezielle Vorschriften zu folgenschweren Menschenrechtsproblemen und falls ja, welche?
- C2: Wie geht das Unternehmen vor, um seine Stakeholder an der Lösung folgenschwerer Menschenrechtsprobleme zu beteiligen?
- C3: Wie stellt das Unternehmen fest, inwieweit sich die verschiedenen folgenschweren Menschenrechtsprobleme im Lauf der Zeit ändern?
- C4: Wie berücksichtigt das Unternehmen seine Erkenntnisse in Bezug auf die einzelnen folgenschweren Menschenrechtsprobleme in seinen Entscheidungsprozessen und Maßnahmen?
- C5: Wie stellt das Unternehmen fest, ob seine Maßnahmen zur Minderung folgenschwerer Menschenrechtsrisiken in der Praxis wirken?
- C6: Wie gewährleistet das Unternehmen wirkungsvolle Abhilfe, wenn Menschen durch die Handlungen oder Entscheidungen des Unternehmens im Zusammenhang mit folgenschweren Menschenrechtsproblemen zu Schaden kommen?
Die Fragen werden insgesamt durch 15 unterstützende Fragen unterfüttert.