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09.10.2024
Definition und Pflichten
Kostenvoranschläge, etwa von Handwerkern, sind weitgehend verbindlich, damit sich Kunden auf eine Auskunft verlassen können. Abweichungen von einem Kostenvoranschlag, z.B. ein höherer Preis als angesetzt, sind nur in geringem Umfang zulässig. Sind vor oder bei Auftragserledigung größere Kostensteigerungen abzusehen, muss der Kunde unverzüglich informiert werden. Er kann sich dann einen anderen Anbieter auswählen.
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