So berechnen und buchen Sie den Eigenverbrauch für Ihren Betrieb

Eigenverbrauch: So ermitteln Sie die Jahres- und Monatswerte für mehrere Personen
Die Werte in der im BMF-Schreiben veröffentlichten Tabelle der Pauschalwerte von Sachentnahmen sind Jahreswerte (Nettobeträge ohne Umsatzsteuer) für eine Person. Die Umsatzsteuer wird jeweils dazu gerechnet.
Das Bundesministerium der Finanzen veröffentlicht jedes Jahr neue Werte, die für private Sachentnahmen pauschal angesetzt werden können. Die Werte werden vom Statistischen Bundesamt auf der Grundlage der Aufwendungen privater Haushalte für Nahrungsmittel und Getränke ermittelt:
Pauschbeträge für Sachentnahmen (Eigenverbrauch) 2025
Pauschbeträge für Sachentnahmen (Eigenverbrauch) 2024
Pauschbeträge für Sachentnahmen (Eigenverbrauch) 2023
Für Kinder bis zur Vollendung des 2. Lebensjahres wird kein Eigenverbrauch angesetzt. Vom vollendeten 2. Lebensjahr bis zum vollendeten 12. Lebensjahr ist die Hälfte des vollen Werts anzusetzen. Ohne Einzelaufzeichnungen ist der Unternehmer ebenso an diese Werte gebunden wie das Finanzamt.
In eigener Sache: Produkt-Tipp |
Haufe Finance Office Basic Weitere spannende Inhalte und Gestaltungsmöglichkeiten zu Buchhaltung inkl. vielen Berechnungs- und Buchungsbeispielen, Lohn und Gehalt in der Finanzbuchhaltung, Bilanzierung und Jahresabschluss, Planung und Reporting, Rechtsformen und Rechtsfragen sowie Finanzierung und Rating finden Sie in der Fachdatenbank Haufe Finance Office Basic. Die Fachdatenbank bietet außerdem praktische Online-Seminare, die Sie im Arbeitsalltag unterstützen. |
Praxis-Tipp: Buchen Sie die Sachentnahmen laufend
Die Werte der Sachentnahmen sollten
- monatlich bzw. vierteljährlich gebucht werden, abhängig davon, ob die Umsatzsteuer-Voranmeldungen monatlich oder vierteljährlich abgegeben wird oder
- beim Jahresabschluss gebucht werden, wenn keine monatlichen oder vierteljährlichen Umsatzsteuer-Voranmeldungen abgegeben werden.
Ohne Einzelaufzeichnungen hat der Unternehmer keine Wahl. Er muss diese festgesetzten Pauschbeträge ansetzen. Es gibt keine Zu- oder Abschläge wegen individueller Ess- oder Trinkgewohnheiten.
Achtung Steuerfalle! Die pauschalen Werte berücksichtigen im jeweiligen Gewerbezweig das allgemein übliche Warensortiment für Nahrungsmittel und Getränke. Entnahmen, die weder Nahrungsmittel noch Getränke sind (z. B. Tabakwaren, Bekleidungsstücke, Elektrogeräte, Sonderposten), müssen einzeln aufgezeichnet werden und sind nicht in den Pauschbeträgen enthalten.
Praxis-Beispiel: Eigenverbrauch für mehrere Personen buchen
Ein Restaurantinhaber ist unter der Rubrik „Gaststätten aller Art mit Abgabe von kalten und warmen Speisen“ einzustufen. Der Restaurantinhaber ist verheiratet und hat 2 Kinder im Alter zwischen 3 und 12 Jahren. Die monatlichen Sachentnahmen und die darauf entfallende Umsatzsteuer hat er berechnet und bucht wie folgt:
Konto SKR 03 Soll | Konten- bezeichnung | Betrag | Konto SKR 03 Haben | Konten- bezeichnung | Betrag |
1880 | Unentgeltliche Wertabgaben | 1.134,63 | 8915 | Entnahme durch den Unternehmer für Zwecke außerhalb des Unternehmens (Waren) 7 % USt* | 573,00 |
8910 | Entnahme durch den Unternehmer für Zwecke außerhalb des Unternehmens (Waren) 19 % USt* | 438,25 | |||
1771 | Umsatzsteuer 7 %* | 40,11 | |||
1776 | Umsatzsteuer 19 %* | 83,27 |
Konto SKR 04 Soll | Kontenbezeichnung | Betrag | Konto SKR 04 Haben | Kontenbezeichnung | Betrag |
2130 | Unentgeltliche Wertabgaben | 1.134,63 | 4610 | Entnahme durch den Unternehmer für Zwecke außerhalb des Unternehmens (Waren) 7 % USt* | 573,00 |
4620 | Entnahme durch den Unternehmer für Zwecke außerhalb des Unternehmens (Waren) 19 % USt* | 438,25 | |||
3801 | Umsatzsteuer 7 %* | 40,11 | |||
3806 | Umsatzsteuer 19 %* | 83,27 |
Eigenverbrauch bei Gaststätte ohne Speisen oder gemischten Betrieben
Die pauschalen Werte berücksichtigen im jeweiligen Gewerbezweig das allgemein übliche Warensortiment. Bei gemischten Betrieben ist der jeweils höhere Pauschbetrag der entsprechenden Gewerbeklasse anzusetzen. Ein selbstständiger Bäcker und Konditor (mit Café) setzt beispielsweise nur die Pauschbeträge für das Café und die Konditorei an, weil diese Pauschbeträge höher sind als die Pauschbeträge für die Bäckerei.
-
GWG-Grenzen 2025 und Abschreibungsmöglichkeiten
14.119
-
Diese Unterlagen können 2025 vernichtet werden
7.8803
-
1-%-Regelung - Berechnung bei umsatzsteuerpflichtigem Unternehmer
5.965
-
Meldepflicht für elektronische Kassensysteme
4.269
-
Überblick über die Abschreibungsmöglichkeiten von PCs
3.708
-
Säumniszuschläge, wann sie fällig werden und wie sie richtig gebucht werden
3.5202
-
Kostendeckelung mit der 1-%-Regelung und sachgerechte Schätzung
3.476
-
Privatnutzung von Elektrofahrzeugen: Die 1-%-Regelung
3.185
-
Wie die Bewirtung eigener Arbeitnehmer richtig eingeordnet wird
3.070
-
Wann Leistungen als wiederkehrend bewertet werden
3.022
-
So gewinnen kleine und mittlere Unternehmen Zeit, Liquidität und Nerven
27.03.2025
-
Kassenführung: Bei Einnahmen-Überschussrechnung kein Kassenbuch erforderlich
18.03.2025
-
Kassenführung: Was bei einem Kassenbuch beachtet werden muss
18.03.2025
-
Kassenführung und Bareinnahmen – diese Grundsätze müssen Sie beachten
18.03.2025
-
Kassenführung: Bareinnahmen bei elektronischen Registrierkassen
18.03.2025
-
Überblick über die Abschreibungsmöglichkeiten von PCs
11.03.2025
-
Säumniszuschläge, wann sie fällig werden und wie sie richtig gebucht werden
05.03.20252
-
Termine für Umsatzsteuer-Voranmeldung und Lohnsteuer-Anmeldung Februar 2025
04.03.2025
-
Was ist beim Vorsteuerabzug und der Umsatzsteuer zu beachten
26.02.2025
-
Merkmale von GWG und Berechnung der Anschaffungskosten
13.02.2025