Pauschbeträge für Sachentnahmen (Eigenverbrauch) 2024
Eigenverbrauch 2024
Drei Fachbegriffe mit derselben Bedeutung: Die Sachentnahmen werden auch als Eigenverbrauch bzw. unentgeltliche Wertabgaben bezeichnet.
Das Bundesfinanzministerium veröffentlicht jedes Jahr die neuen Werte, die für private Sachentnahmen pauschal angesetzt werden können.
In eigener Sache: Produkt-Tipp |
Haufe Finance Office Basic Weitere spannende Inhalte und Gestaltungsmöglichkeiten zu Buchhaltung inkl. vielen Berechnungs- und Buchungsbeispielen, Lohn und Gehalt in der Finanzbuchhaltung, Bilanzierung und Jahresabschluss, Planung und Reporting, Rechtsformen und Rechtsfragen sowie Finanzierung und Rating finden Sie in der Fachdatenbank Haufe Finance Office Basic. Die Fachdatenbank bietet außerdem praktische Online-Seminare, die Sie im Arbeitsalltag unterstützen. |
Grundsätze, die für unentgeltliche Wertabgaben gelten
Bei den Pauschbeträgen für unentgeltliche Wertabgaben (Sachentnahmen) ist zu beachten:
- Die Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben werden auf der Grundlage der vom Statistischen Bundesamt ermittelten Aufwendungen privater Haushalte für Nahrungsmittel und Getränke festgesetzt.
- Sie beruhen auf Erfahrungswerten und bieten dem Steuerpflichtigen die Möglichkeit, die Warenentnahmen monatlich pauschal zu verbuchen. Sie entbinden ihn damit von der Aufzeichnung einer Vielzahl von Einzelentnahmen (§ 148 Satz 1 Abgabenordnung).
- Diese Regelung dient der Vereinfachung und lässt keine Zu- und Abschläge zur Anpassung an die individuellen Verhältnisse (z. B. individuelle persönliche Ess- oder Trinkgewohnheiten, Krankheit oder Urlaub) zu. Werden Betriebe jedoch nachweislich auf Grund einer landesrechtlichen Verordnung, einer kommunalen Allgemeinverfügung oder einer behördlichen Anweisung vollständig geschlossen, kann in diesen Fällen ein zeitanteiliger Ansatz der Pauschbeträge erfolgen.
- Der jeweilige Pauschbetrag stellt einen Jahreswert für eine Person dar. Für Kinder bis zum vollendeten 2. Lebensjahr entfällt der Ansatz eines Pauschbetrages. Bis zum vollendeten 12. Lebensjahr ist die Hälfte des jeweiligen Wertes anzusetzen.
- Die pauschalen Werte berücksichtigen im jeweiligen Gewerbezweig das allgemein übliche Warensortiment für Nahrungsmittel und Getränke. Unentgeltliche Wertabgaben, die weder Nahrungsmittel noch Getränke (z. B. Tabakwaren, Bekleidungsstücke, Elektrogeräte, Sonderposten) sind, müssen einzeln aufgezeichnet werden.
- Bei gemischten Betrieben (Fleischerei/Metzgerei oder Bäckerei mit Lebensmittelangebot oder Gaststätten) ist nur der jeweils höhere Pauschbetrag der entsprechenden Gewerbeklasse anzusetzen.
Gewerbezweig | Jahreswert für eine Person ohne Umsatzsteuer 1. Januar bis 31. Dezember 2024 | ||
Ermäßigter Steuersatz | Voller Steuersatz | Insgesamt | |
Bäckerei | 1.605 EUR | 206 EUR | 1.811 EUR |
Fleischerei/Metzgerei | 1.429 EUR | 545 EUR | 1.974 EUR |
Gaststätten aller Art | |||
a) mit Abgabe von kalten Speisen | 1.399 EUR | 1.016 EUR | 2.415 EUR |
b) mit Abgabe von kalten und warmen Speisen | 2.253 EUR | 1.723 EUR | 3.976 EUR |
Getränkeeinzelhandel | 118 EUR | 266 EUR | 384 EUR |
Café und Konditorei | 1.547 EUR | 575 EUR | 2.122 EUR |
Milch, Milcherzeugnisse, Fettwaren und Eier (Eh.) | 693 EUR | 0 EUR | 693 EUR |
Nahrungs- und Genussmittel (Eh.) | 1.340 EUR | 354 EUR | 1.694 EUR |
Obst, Gemüse, Südfrüchte und Kartoffeln (Eh.) | 369 EUR | 162 EUR | 531 EUR |
s. auch BMF, Schreiben v. 12.2.2024, IV D 3 - S 1547/19/10001 :005
Diese Informationen könnten Sie auch interessieren:
So berechnen und buchen Sie den Eigenverbrauch für Ihren Betrieb
-
Welche Geschenke an Geschäftsfreunde abzugsfähig sind
7.799
-
Steuerfreie Pauschalen für Verpflegungsmehraufwand
4.0258
-
Geschenke über 50 EUR (bis 31.12.2023: 35 EUR): Betriebsausgaben- und Vorsteuerabzug dennoch möglich
3.978
-
Verjährung von Forderungen 2024: 3-Jahresfrist im Blick behalten
3.732
-
Pauschalversteuerung von Geschenken
3.649
-
Bauleistungen nach § 13b UStG: Beispiele
3.648
-
Was sind keine Bauleistungen nach § 13b UStG?
2.936
-
Diese Leistungen bewirken den Wechsel der Steuerschuldnerschaft
2.936
-
Zuzahlungen des Arbeitnehmers bei privater Nutzung des Firmenwagens
2.7556
-
Aufwendungen für eine neue Einbauküche müssen abgeschrieben werden
2.719
-
Gültigkeit der Freistellungsbescheinigung für Bauleistungen prüfen
18.11.2024
-
Bildschirmbrille: Abzugsmöglichkeiten und Behandlung in der Buchhaltung
13.11.2024
-
Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen nur bei kompletter Zahlung
11.11.2024
-
Das Berufsrecht der selbstständigen (Bilanz-)Buchhalter
31.10.2024
-
Einspruch gegen Steuerbescheid: Fristen beachten
30.10.2024
-
Einführung der elektronischen Rechnung im Unternehmen
28.10.2024
-
Rechnungsstellung: Was die E-Rechnungen ausmacht
28.10.2024
-
Elektronische Rechnung: Betroffene Unternehmen und Übergangsfristen
28.10.2024
-
Verjährung von Forderungen 2024: 3-Jahresfrist im Blick behalten
24.10.2024
-
Mehr Flexibilität durch offene Leasingverträge
15.10.2024