Wichtiger Hinweis: Die geplanten Änderungen bei Geringwertigen Wirtschaftsgütern durch das Wachstumschancengesetz wurden im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens wieder gestrichen. Dieser Beitrag zeigt nun die aktuellen Werte. |
Da bei der Abschreibung ein Wahlrecht besteht und manche Abschreibungsmethoden Nachteile mit sich bringen, kann es diesbezüglich zu einer Auseinandersetzung mit dem Betriebsprüfer kommen. Deshalb sollte der Unternehmer oder Buchhalter im Vorfeld passende Argumente sammeln, um spätere Buchungskorrekturen zu verhindern.
GWG buchen bis 800 EUR: Sofortabschreibung
Da für die Wirtschaftsgüter bis 800 EUR eine Sofortabschreibung vorgenommen werden darf, soweit der Ausweis in einem gesonderten Verzeichnis erfolgt, empfiehlt sich in der Praxis die Buchung auf dem Konto "Geringwertige Wirtschaftsgüter" (0480 SKR 03 / 0670 SKR 04). Dieses wird dann spätestens am Jahresende aufgelöst bzw. sofort abgeschrieben über das Aufwandskonto "Abschreibungen auf aktivierte geringwertige Wirtschaftsgüter" (4860 SKR 03 / 6262 SKR 04). Die Wirtschaftsgüter müssen dabei nicht mehr zwingend im Anlageverzeichnis erfasst werden. Alternativ ist aber auch die direkte Verbuchung auf dem Aufwandskonto "Sofortabschreibungen geringwertige Wirtschaftsgüter" (4855 SKR 03 / 6260 SKR 04) denkbar, wenn dieses als separates Verzeichnis Verwendung findet.
Praxis-Beispiel: Buchung der Anschaffung und Abschreibung von GWG
Handwerkermeister Pots erwirbt eine neue Wasserwaage im Wert von 70 EUR netto und einen Akku-Schrauber im Wert von 485 EUR netto für sein Einzelunternehmen.
Beide Wirtschaftsgüter sind selbstständig nutzbar, beweglich und dazu bestimmt, langfristig dem Betrieb zu dienen. Da die Anschaffungskosten der Wasserwaage < 250 EUR sind, können die Aufwendungen im Jahr der Anschaffung in voller Höhe als Betriebsausgaben geltend gemacht werden. Die Wasserwaage ist auch nicht in einem gesonderten Verzeichnis zu erfassen.
Der Akkuschrauber erfüllt die Voraussetzungen eines Anlagegutes. Da die Anschaffungskosten > 250 EUR aber < 800 EUR betragen, darf Pots das Wirtschaftsgut als GWG ausweisen (gesondertes Verzeichnis) und im Jahr der Anschaffung in voller Höhe abschreiben.
Buchung der Anschaffung:
Konto SKR 03/04 Soll | Kontenbezeichnung | Betrag | Konto SKR 03/04 Haben | Kontenbezeichnung | Betrag |
0480/0670 | Geringwertige Wirtschaftsgüter | 485 | |||
4985/6845 | Werkzeuge und Kleingeräte | 70 | |||
1576/1406 | Abziehbare Vorsteuer 19 % | 105,45 | 1200/1800 | Bank | 660,45 |
Buchung der Abschreibung am Jahresende:
Konto SKR 03/04 Soll | Kontenbezeichnung | Betrag | Konto SKR 03/04 Haben | Kontenbezeichnung | Betrag |
4860/6260 | Abschreibungen auf aktivierte geringwertige Wirtschaftsgüter | 485 | 0485/0675 | Wirtschaftsgüter (Sammelposten) | 485 |
Buchung der Abschreibung von GWG-Pools: Sammelposten
Die Anschaffungskosten von Wirtschaftsgütern zwischen 250,01 und 1.000 EUR, die nicht sofort abgeschrieben werden können oder sollen, werden auf dem Konto "Wirtschaftsgüter (Sammelposten)" (0485 SKR 03 / 0675 SKR 04) erfasst und insgesamt über 5 Jahre linear abgeschrieben (1/5 = 20 % der Anschaffungskosten pro Jahr). Die jährliche Abschreibung der geringwertigen Wirtschaftsgüter im Sammelposten erfolgt über das Konto "Abschreibung auf den Sammelposten geringwertiger Wirtschaftsgüter" (4862 SKR 03 / 6264 SKR 04).
GWG-Pools haben den Nachteil, dass es beim Verkauf eines jener Wirtschaftsgüter nicht erlaubt ist, für die Gewinnermittlung den Buchwert vom Verkaufspreis abzuziehen. Vielmehr ist die Festabschreibung auch nach Abgang des Wirtschaftsgutes aus dem Betriebsvermögen weiter fortzuführen.
Praxis-Beispiel: Buchung von GWG als Sammelposten
Architektin Lies erwirbt für ihre freiberufliche Tätigkeit eine neue Kamera für 799 EUR netto.
Die Kamera ist beweglich, selbständig nutzbar und dazu bestimmt, der freiberuflichen Tätigkeit langfristig zu dienen. Die regelmäßige Nutzungsdauer beträgt 7 Jahre. Sie erfüllt damit die Voraussetzungen eines Anlagegutes. Da die Anschaffungskosten > 250 EUR aber < 800 EUR betragen, darf Lies wählen, ob sie das Wirtschaftsgut als GWG oder als Sammelposten ausweisen möchte. Da Lies bereits bei anderen Neuanschaffungen im Januar die Zuordnung zum Sammelposten getroffen hat und zu einer einheitlichen Wahlrechtsausübung verpflichtet ist, erfasst sie auch dieses Wirtschaftsgut als Sammelposten und nimmt die 5-jährige Abschreibung in Anspruch. Die jährliche Abschreibung beträgt (799 EUR : 5 Jahre =) 159,80 EUR.
Buchung der Anschaffung:
Konto SKR 03/04 Soll | Kontenbezeichnung | Betrag | Konto SKR 03/04 Haben | Kontenbezeichnung | Betrag |
0485/0675 | Wirtschaftsgüter (Sammelposten) | 799,00 | |||
1576/1406 | Abziehbare Vorsteuer 19 % | 151,81 | 1200/1800 | Bank | 950,81 |
Buchung der Abschreibung am Jahresende:
Konto SKR 03/04 Soll | Kontenbezeichnung | Betrag | Konto SKR 03/04 Haben | Kontenbezeichnung | Betrag |
4862/6264 | Abschreibungen auf den Sammelposten geringwertige Wirtschaftsgüter | 159,80 | 0485/0675 | Wirtschaftsgüter (Sammelposten) | 159,80 |
GWG: Auswirkungen auf Handels- und Steuerbilanz
Der Gesetzgeber geht davon aus, dass die steuerlich zulässigen Bewertungen auch für die Handelsbilanz übernommen werden können und sich die Poolabschreibung zu den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) entwickeln wird (BR-Drs. 344/08, S. 80). Insbesondere durch die Wiedereinführung der Regelabschreibung nach § 7 EStG und der Möglichkeit der Sofortabschreibung bis 800 EUR besteht weiterhin die Möglichkeit des einheitlichen Wertansatzes für Handels- und Steuerbilanz. Die Sofortabschreibung wird handelsrechtlich unkritisch gesehen, weil sie dem Vorsichtsprinzip entspricht. Soweit demgegenüber die Sammelpostenlösung verwendet wird, kann unter Umständen wegen Verstoßes gegen das Vorsichtsprinzip kein einheitlicher Wertansatz gewählt werden. Auch wenn die Finanzverwaltung ausdrücklich darauf hinweist, dass der Sammelposten kein Wirtschaftsgut, sondern nur eine Rechengröße darstellt (R 6.13 Abs. 6 EStR).
GWG buchen: Sofortabschreibung ist steuerlich vorteilhaft
Unter der Annahme einer gleichbleibenden Gewinnsituation (= konstanter Steuersatz) ist die Sofortabschreibung steuerlich vorteilhaft. Diskussionen darüber, wann eine eigenständige Nutzung eines Wirtschaftsguts zu bejahen ist, sind bei der Betriebsprüfung zu erwarten. Unternehmen und Buchhalter werden versuchen, einzelne Komponenten mit Anschaffungskosten unter 800 EUR zu bilden, um von der für sie vorteilhaften Sofortabzug-Methode zu profitieren. Durch die seinerzeitige Anhebung der GWG-Grenze für die Sofortabschreibung auf 800 EUR sind Unternehmen in diesem Punkt wesentlich entlastet.
Praxis-Tipp: Argumente für die Sofortabschreibung sammeln
Bereiten Sie sich gut auf eine etwaige Betriebsprüfung vor und sammeln Sie rechtzeitig passende Argumente, die den Sofortabzug rechtfertigen. Das macht die Zusammenarbeit mit dem Betriebsprüfer einfacher und es können aufwändige und teure Korrekturmaßnahmen vermieden werden.
zwischen 250,01 EUR und nicht mehr als 1.000 EUR
3) kein GWG, Poolabschreibung oder Regelabschreibung
3) kein GWG, Poolabschreibung oder Regelabschreibung
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Ihre Haufe Online-Redaktion Finance