Selbständige Bilanzbuchhalter: Berufsausübung, Haftung und Versicherung

Die News fasst die wesentlichen Aspekte zusammen.
Erlaubte Tätigkeiten: Abgrenzung zum Steuerberater
Bilanzbuchhalter dürfen im Rahmen des § 6 Nr. 4 StBerG (Steuerberatungsgesetz) bestimmte Tätigkeiten ausführen, wie etwa:
- Lohn- und Gehaltsabrechnungen,
- das Buchen laufender Geschäftsvorfälle,
- die Vorbereitung von Jahresabschlüssen.
Problematik für Bilanzbuchhalter
Die Erstellung von Steuererklärungen einschl. der Umsatzsteueranmeldungen oder die umfassende steuerliche Beratung ist hingegen ausschließlich Steuerberatern, Rechtsanwälten oder Wirtschaftsprüfern vorbehalten. Dies führt häufig zu Unsicherheiten, da Kunden oft eine umfassendere Betreuung erwarten und sich der rechtlichen Einschränkungen der Bilanzbuchhalter nicht bewusst sind. Überschreiten Bilanzbuchhalter diese Grenzen, riskieren sie rechtliche Konsequenzen wie Abmahnungen oder Bußgelder durch die Steuerberaterkammern.
Kundenerwartungen: Druck zur Mehrleistung
Kunden, insbesondere kleinere Unternehmen, haben oft den Wunsch, alle buchhalterischen und steuerlichen Belange „aus einer Hand“ zu erhalten. Sie erwarten von Bilanzbuchhaltern:
- Steuerliche Optimierungsvorschläge,
- Unterstützung bei Betriebsprüfungen,
- Erstellung von Steuererklärungen.
Diese Erwartungen kollidieren mit den rechtlichen Grenzen, die Bilanzbuchhaltern gesetzt sind. Die Folge ist, dass Bilanzbuchhalter entweder Aufträge ablehnen oder riskieren, ihre Kompetenzen zu überschreiten.
Die Abgrenzung zwischen Steuerberatern und Bilanzbuchhaltern ist klar durch das Steuerberatungsgesetz (StBerG) geregelt. Steuerberater erledigen Vorbehaltsaufgaben, die ausschließlich ihnen vorbehalten sind, um eine qualitativ hochwertige und rechtskonforme Beratung sicherzustellen. Dazu gehören insbesondere:
- Erstellung von Steuererklärungen: Steuerberater sind die einzigen, die für Mandanten Steuererklärungen anfertigen und beim Finanzamt einreichen dürfen.
- Vertretung vor Finanzbehörden: Die Vertretung bei Betriebsprüfungen, Einspruchsverfahren oder in steuerlichen Rechtsstreitigkeiten obliegt ausschließlich Steuerberatern.
- Gestaltungsberatung im Steuerrecht: Komplexe steuerrechtliche Gestaltungen, etwa im Rahmen von Unternehmensumstrukturierungen, fallen in den exklusiven Aufgabenbereich von Steuerberatern.
Welche Chancen bieten sich selbständigen Bilanzbuchhaltern aus dieser scheinbar unlösbaren Problematik?
Bilanzbuchhalter übernehmen keine steuerrechtlichen Tätigkeiten, sondern konzentrieren sich auf betriebswirtschaftliche Analysen, Controlling, Budgetplanungen oder Kostenmanagement. Hier liegt eine wichtige Ergänzung zum Steuerberater: Während dieser primär auf die Einhaltung steuerrechtlicher Vorgaben achtet, können Bilanzbuchhalter gezielt wirtschaftliche Potenziale aufdecken und operative wie strategische Handlungsempfehlungen entwickeln. Die Zusammenarbeit von Steuerberatern und Bilanzbuchhaltern kann somit zu einer umfassenden Betreuung führen, die den rechtlichen Rahmen einhält und gleichzeitig wirtschaftlichen Erfolg fördert.
Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung: Deckungslücken
Eine weitere Herausforderung besteht in der Absicherung durch Vermögensschaden-Haftpflichtversicherungen. Versicherer bieten für Bilanzbuchhalter spezifische Policen an, die sich an den gesetzlich erlaubten Tätigkeiten orientieren. Wenn jedoch ein Bilanzbuchhalter Tätigkeiten ausführt, die dem Steuerberater vorbehalten sind, kann es zu Problemen kommen:
- Die Versicherung könnte sich bei einem Schadensfall auf den Ausschluss der Deckung berufen.
- Deckungslücken entstehen, wenn der Bilanzbuchhalter Tätigkeiten übernimmt, die nur unzureichend im Versicherungsvertrag abgebildet sind.
Das führt zu einem potenziell hohen Haftungsrisiko, insbesondere in Fällen, in denen Kunden aufgrund vermeintlich falscher Beratung finanzielle Nachteile erleiden.
Lösungsansätze: Zusammenarbeit und Transparenz mit dem Kunden
Um diese Problematik zu entschärfen, bieten sich folgende Maßnahmen an:
Zusammenarbeit mit Steuerberatern
Bilanzbuchhalter können eng mit Steuerberatern kooperieren, um ihren Kunden eine umfassendere Betreuung anzubieten, ohne die gesetzlichen Vorgaben zu verletzen. Die Steuerberater suchen seit geraumer Zeit qualifizierte Fachleute, die diese Vakanzen in der Kanzlei schließen.
Selbstständige Bilanzbuchhalter, die als freie Mitarbeiter für einen Steuerberater tätig sind, können unter bestimmten Voraussetzungen Vorbehaltsaufgaben im Namen des Steuerberaters ausführen. Die rechtliche Grundlage bleibt dieselbe wie bei angestellten Bilanzbuchhaltern, allerdings gibt es spezifische Bedingungen, die bei freien Mitarbeitern besonders beachtet werden müssen.
Voraussetzungen für die Tätigkeit selbstständiger Bilanzbuchhalter als freie Mitarbeiter:
1. Vertragliche Regelung
Es muss ein klarer freier Mitarbeitervertrag bestehen, der die Zusammenarbeit zwischen dem Steuerberater und dem Bilanzbuchhalter regelt. Darin sollten Aufgaben, Verantwortlichkeiten und Kontrollmechanismen genau beschrieben sein.
2. Weisungsgebundene Tätigkeit
Auch freie Mitarbeiter müssen unter der Leitung und Kontrolle des Steuerberaters tätig sein. Der Steuerberater bleibt in jedem Fall für die Ergebnisse der Arbeit verantwortlich.
3. Kein eigenständiges Auftreten gegenüber Mandanten
Selbstständige Bilanzbuchhalter dürfen sich nicht eigenständig als Steuerberater ausgeben oder direkt gegenüber Mandanten als Ansprechpartner auftreten. Die Kommunikation erfolgt stets über den Steuerberater.
4. Verantwortung des Steuerberaters
Der Steuerberater trägt die volle Verantwortung für die Arbeiten des freien Mitarbeiters. Dies bedeutet, dass er die Tätigkeit des Bilanzbuchhalters überwachen und sicherstellen muss, dass die gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden.
5. Keine Umgehung der Vorbehaltsaufgaben
Der Einsatz eines freien Mitarbeiters darf nicht dazu führen, dass der Steuerberater seine eigenen Berufspflichten umgeht. Der Bilanzbuchhalter bleibt auf die Unterstützung und Zuarbeit beschränkt.
Rechtliche Grundlage für die freie Mitarbeit
Die Zusammenarbeit mit freien Mitarbeitern, die nicht fest angestellt sind, ist durch § 6 Abs. 3 StBerG gedeckt, solange die oben genannten Bedingungen eingehalten werden. Es wird ausdrücklich betont, dass Steuerberater bei der Ausführung von Vorbehaltsaufgaben auch Hilfspersonen hinzuziehen dürfen, jedoch unter ihrer persönlichen Verantwortung.
Besonderheit: Selbstständige Bilanzbuchhalter, die als freie Mitarbeiter tätig sind, dürfen ihre eigene Berufsbezeichnung führen und gleichzeitig Dienstleistungen außerhalb der steuerberatenden Tätigkeiten eigenständig anbieten. Sobald jedoch steuerberatende Tätigkeiten im Auftrag eines Steuerberaters übernommen werden, sind sie an dessen Berufsrecht gebunden.
Transparenz gegenüber Kunden
Klare Kommunikation über die Grenzen der eigenen Befugnisse und die Notwendigkeit, steuerliche Fragen an einen Steuerberater weiterzuleiten, schafft Vertrauen und vermeidet Missverständnisse.
Ausweitung des Produktportfolios
Bilanzbuchhalter sind längst mehr als reine Zahlenmeister – sie sind Brückenbauer zwischen Unternehmensführung und wirtschaftlichem Erfolg. Während Steuerberater oft an ihre Kapazitätsgrenzen stoßen, öffnen sich für Bilanzbuchhalter spannende Freiräume: Sie übernehmen betriebswirtschaftliche Beratungen und Controlling-Aufgaben, die nicht nur Lücken schließen, sondern echten Mehrwert schaffen. Wer sagt, dass nur Steuerberater den Überblick haben? Bilanzbuchhalter beweisen täglich, dass sie die betriebswirtschaftlichen Zügel fest in der Hand halten – für Kunden, die nicht nur Zahlen, sondern klare Perspektiven schätzen.
Anpassung der Versicherungspolicen
Bilanzbuchhalter sollten ihre Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung auf ihre Tätigkeiten hin abgleichen und sicherstellen, dass ihre Tätigkeiten umfassend abgedeckt sind. Die am Markt zu erhaltenden Policen sind oftmals unzureichend. Es macht Sinn den für Bilanzbuchhalter zuständigen Bundesverband, z.B. den BVBC, nach vorhandenen Sonderlösungen zu befragen, da dieser diese Lücken im Versicherungsschutz bestens kennt und hier mit seinem Netzwerk unterstützt.
Das Spannungsfeld zwischen Kundenanforderungen und gesetzlichen Vorgaben bleibt jedoch bestehen, weshalb es wichtig ist, dass Bilanzbuchhalter ihre rechtlichen Grenzen kennen und diese strikt einhalten. Schulungen und eine gute Vernetzung in der Branche können dabei helfen, Risiken zu minimieren und den professionellen Anspruch zu wahren.
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