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ABC der Finanzierungsarten / 18 Optionsanleihe

Prof. Dr. Reinhold Hölscher, Dr. Matthias Michael Nelde
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Die in der Finanzierungspraxis als Optionsanleihen oder auch Warrant Issues bezeichneten Finanzinstrumente werden nach § 221 AktG ebenso wie die Wandelanleihen den Wandelschuldverschreibungen zugeordnet. Bei einer Optionsanleihe tritt neben das Forderungsrecht nicht ein Wandlungs-, sondern ein Bezugsrecht, das dem Eigentümer einer solchen Anleihe das Recht auf den Bezug von Aktien, Anleihen, Rohstoffen oder Devisen zu einem im Voraus festgesetzten Preis einräumt. Aufgrund des Bezugsrechts kann der Inhaber innerhalb einer bestimmten Frist in einem festen Bezugsverhältnis und zu einem festen Bezugskurs neue Aktien der Gesellschaft erwerben. Ein derartiges Optionsrecht kann seit der Aktienrechtsnovelle 2016 auch der emittierenden Gesellschaft eingeräumt werden. Weiterhin ist es auch hier möglich, dass die Optionsanleihe so aufgebaut ist, dass die Gesellschaft den Gläubiger zum Bezug der Aktien nach Eintritt eines bestimmten Ereignisses verpflichten kann. Im Unterschied zur Wandelanleihe geht bei einer Optionsanleihe das Gläubigerrecht nicht unter, sondern bleibt weiterhin neben der Aktie bestehen.

Gestaltung des Optionsrechts

Hinsichtlich der Emissionsmotive und der Ausstattungsmerkmale entspricht die Optionsanleihe weitgehend der Wandelanleihe. Unterschiede bestehen hingegen im Hinblick auf die Gestaltung des Optionsrechts, das zunächst durch eine eigene Urkunde, den Optionsschein oder Warrant, verbrieft wird. Das Optionsobjekt stellen häufig die Stammaktien des Emittenten oder eines anderen Unternehmens (Equity-Linked Issues) dar. Letzteres kann bei verbundenen Unternehmen der Fall sein, wenn beispielsweise der Emittent ein Finanzierungsinstitut der betreffenden AG ist. Der Optionspreis repräsentiert den Bezugskurs der optierbaren Wertpapiere. Das Optionsverhältnis gibt di...

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