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ABC der Finanzierungsarten / 8 Diskontkredit

Prof. Dr. Reinhold Hölscher, Dr. Matthias Michael Nelde
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Der Diskontkredit, auch als Wechseldiskontkredit bezeichnet, ist ein kurzfristiger Kredit, den ein Kreditinstitut durch den Ankauf eines nichtfälligen Wechsels dem Veräußerer dieses Wechsels gewährt. Es findet eine Kreditierung vom Zeitpunkt des Ankaufs bis zum Verfalldatum des Wechsels statt. Beim Diskontkredit handelt es sich damit um einen Kredit mit fester Laufzeit (bis zum Verfalltag), darüber hinaus aber auch um einen Festzinskredit. Da sich die Kreditzusage i. d. R. nicht auf den Ankauf eines einzelnen Wechsels beschränkt, sondern häufig ein laufender Ankauf von Wechseln bis zu einem zugesagten Kreditrahmen und die mehrmalige Inanspruchnahme vorgesehen sind, weist der Diskontkredit Parallelen zum Kontokorrentkredit auf.

Zu den grundlegenden Merkmalen des Diskontkredits gehört es, dass kein Kreditvertrag zwischen dem Bezogenen des Wechsels und dem Kreditinstitut, sondern zwischen dem Einreicher und dem Kreditinstitut abgeschlossen wird. Obwohl das Kreditverhältnis damit zwischen Wechseleinreicher und Kreditinstitut besteht, wird der Kredit – bei vereinbarungsgemäßem Verlauf – vom Bezogenen des Wechsels zurückgezahlt, indem die Bank dem Bezogenen den Wechsel vorlegt. Somit erhält der Einreicher des Wechsels bei der Bank den Wechselbetrag abzüglich des Diskonts sowie etwaiger Provisionen und Spesen zum Einreichungszeitpunkt und das Kreditinstitut den Wechselbetrag zum Fälligkeitszeitpunkt. Der Ablauf eines Diskontkredits ist in Abb. 4 schematisch dargestellt:

Abb. 4: Ablauf eines Diskontkredits

Zunächst kauft der Kunde vom Lieferanten Ware, die der Lieferant an den Kunden übergibt (1). Die "Bezahlung" der Ware erfolgt, indem der Lieferant einen Wechsel auf den Kunden "zieht". Der Kunde akzeptiert den Wechsel und händigt ihn dem Lieferanten wieder aus (2). Der Lieferant...

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