Prof. Dr. Reinhold Hölscher, Dr. Matthias Michael Nelde
Der Diskontkredit, auch als Wechseldiskontkredit bezeichnet, ist ein kurzfristiger Kredit, den ein Kreditinstitut durch den Ankauf eines nichtfälligen Wechsels dem Veräußerer dieses Wechsels gewährt. Es findet eine Kreditierung vom Zeitpunkt des Ankaufs bis zum Verfalldatum des Wechsels statt. Beim Diskontkredit handelt es sich damit um einen Kredit mit fester Laufzeit (bis zum Verfalltag), darüber hinaus aber auch um einen Festzinskredit. Da sich die Kreditzusage i. d. R. nicht auf den Ankauf eines einzelnen Wechsels beschränkt, sondern häufig ein laufender Ankauf von Wechseln bis zu einem zugesagten Kreditrahmen und die mehrmalige Inanspruchnahme vorgesehen sind, weist der Diskontkredit Parallelen zum Kontokorrentkredit auf.
Zu den grundlegenden Merkmalen des Diskontkredits gehört es, dass kein Kreditvertrag zwischen dem Bezogenen des Wechsels und dem Kreditinstitut, sondern zwischen dem Einreicher und dem Kreditinstitut abgeschlossen wird. Obwohl das Kreditverhältnis damit zwischen Wechseleinreicher und Kreditinstitut besteht, wird der Kredit – bei vereinbarungsgemäßem Verlauf – vom Bezogenen des Wechsels zurückgezahlt, indem die Bank dem Bezogenen den Wechsel vorlegt. Somit erhält der Einreicher des Wechsels bei der Bank den Wechselbetrag abzüglich des Diskonts sowie etwaiger Provisionen und Spesen zum Einreichungszeitpunkt und das Kreditinstitut den Wechselbetrag zum Fälligkeitszeitpunkt. Der Ablauf eines Diskontkredits ist in Abb. 4 schematisch dargestellt:
Abb. 4: Ablauf eines Diskontkredits
Zunächst kauft der Kunde vom Lieferanten Ware, die der Lieferant an den Kunden übergibt (1). Die "Bezahlung" der Ware erfolgt, indem der Lieferant einen Wechsel auf den Kunden "zieht". Der Kunde akzeptiert den Wechsel und händigt ihn dem Lieferanten wieder aus (2). Der Lieferant reicht den Wechsel bei seinem Kreditinstitut zum Diskont ein (3). Das Kreditinstitut gewährt dem Lieferanten einen Diskontkredit und stellt den Wechselbetrag abzüglich des Diskonts zur Verfügung (4). Bei Fälligkeit des Wechsels legt das Kreditinstitut dem Kunden den Wechsel zur Bezahlung vor (5) und der Kunde löst den Wechsel durch Zahlung der Wechselsumme ein (6). Bis zur Einlösung des Wechsels haftet der Lieferant dem Kreditinstitut für den Fall, dass der Kunde die Wechselsumme nicht zahlt.
Die ehemals große Bedeutung des Diskontkredits in Deutschland ist mit der Vollendung der dritten Stufe der Wirtschafts- und Währungsunion Anfang 1999 stark zurückgegangen, so dass der Diskontkredit heutzutage eher von historischem Interesse ist. Bis 1998 konnten die Kreditinstitute angekaufte Wechsel an die Deutschen Bundesbank zum Diskontsatz verkaufen. Mit Übergang der Zuständigkeit für die Geld- und Zinspolitik auf die Europäische Zentralbank ist die Möglichkeit der Refinanzierung im Rahmen der Rediskontkontingente entfallen.