4.1 Unterschiede bei Großunternehmen und Mittelstand
Während Großunternehmen einer Kreditklemme und höheren Kreditkosten entgehen können, indem sie direkt auf dem Kapitalmarkt Kapital nachfragen, bleibt für kleine und mittlere Unternehmen häufig nur der Weg über die Banken, die zunehmend als Intermediäre am Kapitalmarkt handeln. Betroffen durch Basel III sind alle üblichen Bankkredite. Inwieweit Förderkredite angepasst werden, ist noch unklar und hängt letztlich von dem politischen Willen der Entscheidungsträger ab.
Professionalisierungsdruck steigt
Der bereits durch Diskussionen um Basel II und die Wirtschaftlichkeit der Banken angestoßene und durch Basel III verschärfte Wandel im Bereich der Finanzierung bedingt eine weitere Professionalisierung der Manager, Gesellschafter und Beratungspartner kleiner und mittelständischer Unternehmen. Um Fremdkapitallinien zu halten oder auszubauen oder auch für alternative Finanzierungsformen anwenden zu können, ist ein gutes Rating inzwischen die Grundvoraussetzung. Dies wird zukünftig noch relevanter werden, da weiterhin ein ausgezeichnetes Rating bedeutet, dass eine Eigenkapitalunterlegung nicht zu 100 % zu erfolgen hat, sondern ggf. nur zu 20 %. Dies bedeutet, dass für Kredite an erstklassige Unternehmen statt einer Eigenkapitalunterlegung mit 13 % lediglich 2,6 % notwendig wären. Ziel des Kreditnehmers muss es also dauerhaft sein, ein gutes Rating und damit günstigere Kreditkonditionen bzw. einfacher einen Kredit zu bekommen.
4.2 So sollte der Mittelstand reagieren
Als notwendige Strategien bieten sich einerseits eine Verbesserung des Ratings und andererseits Ausweichstrategien an. Zentral bleibt zunächst die Verbesserung des Ratings. Dabei kann die Verbesserung des Ratings einhergehen mit einer weiteren Optimierung der Informationsunterstützung der Unternehmensführung, wobei neben dem Jahresabschluss das Risikomanagementsystem im Mittelpunkt stehen kann. Dieses ist als Controllingsystem zur frühzeitigen Erkennung, Erfassung, Bewertung, Steuerung und Kommunikation von Risiken und Chancen zu verstehen. Seit dem Gesetz zur Verbesserung von Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich, kurz KonTraG, von 1998 ist die Geschäftsführung einer GmbH durch Verweis des GmbH-Gesetzes auf das Aktiengesetz bereits mittelbar für die Einführung eines Risikofrüherkennungssystems im Rahmen ihrer Sorgfaltspflicht verantwortlich. Doch die konkrete Umsetzung von Risikomanagementsystemen in mittelständischen Unternehmen ist bisher häufig noch unzureichend.
Als Ausweichstrategien sind andere Finanzierungsformen als Bankkredite möglich. Hier sind die Möglichkeiten allerdings begrenzt: Zum einen wurde der Markt für mezzanine Finanzierungen in der Finanzkrise stark zurückgeworfen, andererseits sind Lieferanten- und Leasingfinanzierungen auch letztlich den Marktmechanismen unterworfen, da die Preise für Kapital durch die neuen Regelungen insgesamt steigen werden. Zudem ist auch hier jeweils ein Rating notwendig. Sinnvoll erscheint das Beschaffen von weiteren Informationen über die Kreditvergabe während der Verhandlungen. Aktuell scheint der Markt durch den Margendruck der Kreditinstitute und eine eher schwache Kreditnachfrage insgesamt noch für die Unternehmen vergleichsweise gut. Anziehende Zinsen in den USA könnten aber bereits mittelfristig auf in Europa das Zinsniveau anheben und die Kosten der Regulierung auch für die Kreditkunden deutlicher sichtbar werden lassen.