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Bilanzgliederung / 4 Kapitalgesellschaften und ihnen gleichgestellte Personengesellschaften

Dr. René Pollmann
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4.1 Gliederungsgrundsätze

Kapitalgesellschaften und ihnen gleichgestellte Personengesellschaften haben bei der Gliederung ihrer Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen folgende Grundsätze zu beachten:[1]

  • Beibehaltung von Darstellung und Gliederung in aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren;
  • Angabe des entsprechenden Betrags des Vorjahrs bei jedem Posten;
  • Angabe der Mitzugehörigkeit zu anderen Posten, falls ein Vermögensgegenstand oder eine Schuld unter mehrere Posten fällt;
  • Ergänzungen bei mehreren Geschäftszweigen;
  • Zulässigkeit weiterer Untergliederungen unter Beachtung der vorgeschriebenen Gliederung;
  • Zulässigkeit der Hinzufügung neuer Posten und Zwischensummen;
  • Änderungsmöglichkeit der Gliederung und der Bezeichnung der mit arabischen Zahlen versehenen Posten;
  • Zusammenfassung der mit arabischen Zahlen versehenen Posten;
  • Ausweis von Leerposten, wenn im vorhergehenden Geschäftsjahr unter diesem Posten ein Betrag ausgewiesen worden ist.
[1] § 265 HGB.

4.2 Mindestgliederung der Bilanz

Die Bilanz ist in Kontoform aufzustellen.[1]

[1] § 266 Abs. 1 Satz 1 HGB.

4.2.1 Große und mittelgroße Gesellschaften

Große und mittelgroße Kapitalgesellschaften und die ihnen gleichgestellten Personengesellschaften haben in ihren Bilanzen mindestens die in § 266 Abs. 2 und 3 HGB bezeichneten Posten gesondert und in der dort vorgeschriebenen Reihenfolge auszuweisen.[1]

[1] § 266 Abs. 1 Satz 2 HGB.

4.2.2 Kleine Gesellschaften

Kleine Kapitalgesellschaften und ihnen gleichgestellte Personengesellschaften (Größenklassen) dürfen eine verkürzte Bilanz aufstellen, in der nur die mit Buchstaben und römischen Zahlen bezeichneten Posten gesondert und in der vorgeschriebenen Reihenfolge aufgenommen werden.[1]

Aber auch kleine Kapitalgesellschaften müssen die Posten in der Bilanz hinreichend aufgliedern.[2] Sie dürfen daher nicht pauschal den Ausweis aller in dem Bilanzgliederungsschema mit arabischen Ziffern bezeichneten Posten weglass...

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