4.1.1 Grundsätzlich bessere Abbildung
Grundsätzlich ist die realitätsnähere Bewertung der Pensionsverpflichtungen nach HGB positiv zu werten. Allerdings existieren bei der Bestimmung der Parameter oft große Einschätzungsspielräume für das Unternehmen, da Schätzungen für die Fluktuationsraten, Lohn- und Gehaltstrends, Karrieretrends sowie Rententrends notwendig sind, die ein erhebliches abschlusspolitisches Potenzial haben können. Zudem ist zu beachten, dass diese Prämissen einem System oszillierender Röhren gleichen. Steigen die Zinssätze, verringert sich die Verpflichtungshöhe. Steigen die berücksichtigten Entgeltsteigerungen, ist die Verpflichtung höher auszuweisen. Dabei sind die Prämissen außer den Zinsen nicht festgeschrieben und vom Bilanzierenden einzuschätzen. Diese Wirkungen können, wenngleich konzeptionelle Unterschiede bestehen, gut in den Konzernabschlüssen deutscher IFRS-Anwender nachvollzogen werden.
4.1.2 Erhebliche Ausgestaltungsspielräume
Unabhängig von diesen Zeitvergleichen fallen die hohen Bandbreiten auf, die für die Angaben der Prämissen sowohl nach HGB als auch nach IFRS zu konstatieren sind. Zu bedenken ist, dass bereits geringe Änderungen der Trendannahmen erhebliche Auswirkungen auf die auszuweisende Verpflichtungshöhe haben und diese erfolgswirksam erfasst werden müssen. Die Basis der Bewertung bilden weiterhin die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung, nach denen die Ermittlung objektivierbar und willkürfrei zu erfolgen hat. Dennoch schließt dies Einschätzungsspielräume nicht aus. Da diese Änderungen nach HGB erfolgswirksam in der GuV zu erfassen sind und zudem aufgrund der Langfristigkeit und Höhe der Positionen schon bei vergleichsweise kleinen Änderungen hohe Wirkungen zeigen, stellt sich eine Überwachung der Einhaltung der Werte zumindest als äußerst schwierig, wenn nicht sogar als kaum möglich dar. Um diese Problematik einzudämmen, hätte vergleichbar mit dem Vorgehen beim Zinssatz ebenfalls eine gesetzliche Objektivierung in der Weise vorgenommen werden können, dass auch Entgelt- und Rententrend zentral vorgegeben werden oder dass diese zumindest unternehmensindividuell vergangenheitsorientiert als Durchschnittswert ebenfalls über 10 Jahre hätten ermittelt werden müssen. Dies sollte zumindest intern so gehandhabt werden und scheint auch von den Wirtschaftsprüfern so verlangt zu werden. Ansonsten schlagen die Einschätzungsspielräume auch voll auf die Performance-Messung durch.
4.1.3 Volatilität des Jahresergebnisses
Es bleibt bei dem Problem, dass durch die Fair-Value-Bewertung des Planvermögens das Jahresergebnis sehr volatil ist. Im Aufschwung dürften die Ergebnisse aufgrund der i. d. R. überproportional steigenden beizulegenden Zeitwerte stärker steigen, in Abschwungphasen würden sich mit der gleichen Logik größere Ergebnisbelastungen ergeben. Dies sollte in Performance-Messungen möglichst neutralisiert werden. In IAS 19 war für dieses Problem der inzwischen wieder verworfene Korridoransatz entwickelt worden, bei dem jedoch Schwierigkeiten bei der Erfassung der dadurch ggf. auftretenden versicherungsmathematischen Gewinne und Verluste entstehen. Versicherungsmathematische Gewinne oder Verluste entstehen zum einen aus der Änderung versicherungsmathematischer Annahmen. So führen längere Lebensdauern nach einer neuen Sterbetafel zu einer höheren Leistungsverpflichtung und somit zu einem versicherungsmathematischen Verlust. Zum anderen resultieren versicherungsmathematische Verluste aus einem Absinken des Planvermögens als Folge eines Börsencrashs, woraus aufgrund der Nachschusspflicht des Unternehmens ebenfalle eine Erhöhung der (Netto-)Verpflichtung resultiert; korrespondierend sind mit Steigerungen des Planvermögens versicherungsmathematische Gewinne und eine Minderung der (Netto-)Verpflichtung verbunden. Somit sind die sich von Periode zu Periode ergebenden Wertänderungen, die aus der Veränderung der Berechnungsparameter und Marktzeitwerte resultieren, nach dem HGB wie beschrieben sofort erfolgswirksam zu erfassen. Dies führt – wie auch bereits der IASB in IAS 19.BC41 (2007) selber befürchtete – dazu, dass die Informationen, die der Abschluss bei Anwendung der Methode der sofortigen erfolgswirksamen Erfassung ansonsten vermitteln würde, durch die kurzfristigen Effekte erheblich verzerrt dargestellt sein könnten und damit der Informationswert des Abschlusses, insbesondere der GuV, negativ beeinflusst wird.
Aufteilung in verschiedene Effekte
Kirsch und Kurz schlagen für dieses Dilemma eine differenzierte Betrachtung vor. Sie unterscheiden die Parameterwirkungen nach deren Umkehrbarkeit im Zeitablauf oder nach deren Volatilität. In Bezug auf den Ausgleich im Zeitablauf kann z. B. unterstellt werden, dass sich die durch Zinswirkung oder Börsenkursschwankungen verursachten, eher volatilen Teile der versicherungsmathematischen Gewinne und Verluste tendenziell ausgleichen dürften, während sich z. B. die Auswirkungen von Abweichungen der biometrischen Daten wie der Sterblichkeit, der Invalidität, der Fluktuation sowie die Auswirkungen von Renten- und Gehaltstr...