IGC-Tipp: Identifikation von (Miss-) Erfolgsquellen
Die Kosten-, Leistungs- und Ergebnisrechnung muss einem hohen Anspruch genügen, nämlich "objektiv" richtige Ergebnisse zu liefern. Dazu sind eine korrekte Kostenarten- und Kostenstellenrechnung als Verantwortungsrechnung sowie eine detaillierte Kostenträgerrechnung notwendig. Insbesondere auf eine hohe Prognosequalität in der Vorkalkulation und flächendeckend durchgeführte, zeitnahe und korrekte Nachkalkulationen ist zu achten. Nur bei konsequenter Anwendung begleitender und nachlaufender Kalkulationen ist es dem Unternehmen möglich, aus der Kalkulation Rückschlüsse sowohl für abgewickelte als auch kommende Geschäfte zu ziehen. Die Kosten-, Leistungs- und Ergebnisrechnung teilt diese Herausforderung mit dem Projekt- und Investitions-Controlling (s. Kapitel 4.7.2).
KPI "Prognosequalität"
Berechnung |
Einheit |
Durchschnitt [(DB Nachkalkulation (EUR) – DB Vorkalkulation (EUR))/DB (EUR) Vorkalkulation * 100] |
% |
Interpretationshinweis:
Die "Prognosequalität" stellt einen Indikator für die Qualität in der Vorkalkulation dar und impliziert die verbindliche Durchführung von Nachkalkulationen. Außerdem wird eine Grenzplankostenrechnung vorausgesetzt. Zu beachten ist, dass sich Abweichungen auch aus externen Einflussgrößen ergeben können (z. B. unvorhergesehene Einstandspreisentwicklungen). Die Kennzahl kann auch auf andere Kostenrechnungselemente (z. B. Kostenstellen-, Kostenträgerrechnung) übertragen werden.
Ergänzend kann der Abdeckungsgrad der Vorkalkulationen mit Nachkalkulationen explizit gemessen werden.
Relevante Ergebnisse
Die Ergebnisse der Kosten-, Leistungs- und Ergebnisrechnung dienen auch den Führungskräften auf nachgelagerten Ebenen als Entscheidungsgrundlage. Die Relevanz der Ergebnisse der Kostenrechnung für die einzelne Führungskraft hängt von der Beeinflussbarkeit der zugeordneten, im Bericht ausgewiesenen Kosten ab. Auf die Kongruenz von Reporting-Inhalt und Verantwortungsstrukturen ("beeinflussbare Kosten") ist zu achten.
Harmonisierung der Wertansätze
Durch die zunehmende Harmonisierung des internen und externen Rechnungswesens verlieren kalkulatorische Ansätze an Bedeutung. Da sich Harmonisierungsbestrebungen, d. h. die Angleichung kalkulatorischer und buchhalterischer Wertansätze über einen längeren Zeithorizont erstrecken können, ist es zweckmäßig, die (abnehmende) Entwicklung der Differenzen zu überprüfen. Ab jenem Zeitpunkt, ab dem ein Unternehmen auf kalkulatorische Ansätze verzichtet, ist das Prozessziel erfüllt und keine weitere Messung notwendig.