Prof. Dr. Reinhold Hölscher, Prof. Dr. Christian Kalhöfer
Devisentermingeschäfte können prinzipiell zum Zwecke von Hedging, Arbitrage und Spekulation verwendet werden (Termingeschäfte). Durch den Einsatz eines Devisentermingeschäftes zur Absicherung einer Währungsposition erzielt der Anwender den Effekt, dass der Wechselkurs im Fälligkeitszeitpunkt auf den im Devisentermingeschäft vereinbarten Kurs fixiert wird. Einerseits wird das Risiko einer ungünstigen Kursentwicklung durch diese Maßnahme beseitigt. Andererseits handelt es sich bei Devisentermingeschäften um unbedingte Geschäfte, es besteht demnach im Umkehrschluss aufgrund der unbedingten Erfüllungspflicht auch keine Möglichkeit mehr, von einer positiven Entwicklung des Devisenkurses zu profitieren. Ein Beispiel soll den Einsatz eines Devisentermingeschäftes im Rahmen des Hedging verdeutlichen.
Ein Unternehmen erwartet aus der Lieferung seiner Produkte in 3 Monaten einen Zahlungseingang in Höhe von 100.000 USD. Bei einem aktuellen Kurs von 1,2946 USD/EUR hat diese Position heute einen Wert von 77.244 EUR. Sofern der Dollar während der 3 Monate bis zum Zahlungseingang abgewertet wird, führt dies (wegen der indirekten Notierung) zu einem Ansteigen des Kurses. Das Unternehmen erleidet bei einer solchen Entwicklung aus der Währungsposition einen Nachteil, da die 100.000 USD in 2 Monaten nur in einen geringeren Euro-Betrag getauscht werden können, wenn der Dollarkurs steigt. Das Unternehmen kann diesen drohenden Minderertrag begrenzen, indem es ein Devisentermingeschäft über 3 Monate abschließt. Im vorliegenden Fall müsste das Unternehmen USD auf Termin verkaufen. Im Beispiel wird davon ausgegangen, dass ein Vertragspartner existiert, der zum heutigen Zeitpunkt ein Devisentermingeschäft zu den Konditionen 1,2998 — 1,3008 anbietet. Das Unternehmen vereinbart also mit diesem Partner einen Terminverkauf von USD zum Kurs von 1,3008. In 3 Monaten bekommt das Unternehmen für 100.000 USD — dem Terminkurs von 1,3008 entsprechend — einen Betrag von 76.876 EUR vom Vertragspartner. Damit ist der Wert der in 3 Monaten fälligen 100.000 USD auf einen Betrag von 76.876 EUR fixiert worden.
Aufgrund des Devisentermingeschäftes kann der Verkauf der Dollar auf jeden Fall zu 1,3008 durchgeführt werden, auch wenn der Kurs einen Wert von 1,3008 überschreitet. Umgekehrt führt dieses Geschäft aber bei einer Aufwertung des Dollar (d. h. bei einem sinkenden Eurokurs) zu einem Opportunitätsverlust in Form eines entgangenen Gewinns. Besonders anschaulich lässt sich der geschilderte Sachverhalt grafisch darstellen (vgl. auch Abbildung 1).
Abb. 1: Absicherungserfolg eines Devisentermingeschäftes
Es ist erkennbar, dass das Unternehmen zwar den potenziellen Verlust der Dollarposition bei Abwertung des USD durch die Absicherung auffängt, andererseits aber für den Fall einer Aufwertung auch die positive Wertbewegung nicht mitmachen kann.