Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Devisentermingeschäfte und Devisenfutures / 5 Anwendungsbeispiel: Hedging mit Devisenfutures

Prof. Dr. Reinhold Hölscher, Prof. Dr. Christian Kalhöfer
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Devisenfutures können prinzipiell zum Zwecke von Hedging, Arbitrage und Spekulation verwendet werden (Termingeschäfte). Das nachfolgende Beispiel verdeutlicht den Einsatz von Devisenfutures zur Absicherung von Währungspositionen. Ausgangspunkt des Beispiels ist ein Unternehmen im Euroraum mit einer Verbindlichkeit über 500.000 USD, die in 6 Monaten fällig ist. Bei einem Kassakurs von 1,2944 hat diese Position einen Wert von 386.279,36 EUR (500.000/1,2944). Das Risiko für das Unternehmen besteht darin, dass der Dollar bis zur Fälligkeit der Verbindlichkeit aufgewertet wird, da in diesem Fall ein höherer Gegenwert (in Euro) für die Begleichung der Verbindlichkeit zur Verfügung gestellt werden müsste. Dieses Risiko kann das Unternehmen mithilfe von Devisenfutures absichern. Eine Aufwertung des Dollars würde sich durch einen Kursrückgang äußern, sodass die Absicherung entweder durch den Kauf eines EUR/USD-Devisenfutures oder durch den Verkauf eines USD/EUR-Devisenfutures realisiert werden kann. Das Angebot der Chicago Mercantile Exchange (CME) umfasst bspw. mit dem EuroFX-Future ein USD/EUR-Devisenfuture. Da der Nominalwert eines Kontraktes 125.000 EUR beträgt, ist es notwendig, zunächst die Anzahl an zu kaufenden Kontrakten zu ermitteln, die notwendig ist, um die Grundposition abzusichern. Diese Anzahl kann über verschiedene Verfahren bestimmt werden, mit denen versucht wird, das optimale Verhältnis zwischen dem Volumen der Grundposition und dem Volumen der Absicherungsposition herauszufinden. Dieses Verhältnis wird auch als Hedge Ratio bezeichnet. Die konzeptionell einfachste Möglichkeit, die Anzahl der Futureskontrakte zu bestimmen, bietet das sog. Nominalwertprinzip. Das Nominalwertprinzip bestimmt die erforderliche Kontraktanzahl, indem der Nominalwert der abzusichernd...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Finance Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Produktempfehlung
haufe-product

    Meistgelesene Beiträge
    • Bertram/Kessler/Müller, Haufe HGB Bilanz Kommentar, HGB ... / 2.2 Angaben zu den Posten des Konzernabschlusses
      1
    • Eigenbelege: Der richtige Umgang mit Eigenbelegen und Er ... / 5 Ersatzbeleg/Notbeleg für nicht mehr vorhandene Belege
      1
    • Erwerbergruppe mit gleichgerichteten Interessen
      1
    • Frotscher/Geurts, EStG § 4h Betriebsausgabenabzug für Zi ... / 3.6.3 Fehlende Konzernzugehörigkeit bzw. Fehlen nahestehender Personen (Abs. 2 S. 1 Buchst. b)
      1
    • Mietvertrag bei Angehörigen nach Grundstücksverkauf
      1
    • Steuer Check-up 2026 / 2.11.2 Verlängerung der Beteiligungskette
      1
    • Umsatzsteuern in Europa: Regelungen und Verfahren
      1
    Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Haufe Finance Office Premium
    Top-Themen
    Downloads
    Zum Haufe Shop
    Produktempfehlung


    Zum Thema Finance
    Die neuen Regelungen im Insolvenzrecht: Handbuch Insolvenz
    Handbuch Insolvenz
    Bild: Haufe Shop

    Das Buch stellt die Verfahrensabläufe bei Eintritt einer Insolvenz verständlich dar und gibt Antworten auf alle praxisrelevanten Fragen. Zahlreiche Beispiele, Mustertexte und besonders gekennzeichnete Tipps helfen Ihnen, Fehler zu vermeiden und Haftungsrisiken zu minimieren.


    Newsletter Finance
    Newsletter Steuern und Buchhaltung

    Aktuelle Informationen aus den Bereichen Steuern und Buchhaltung frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

    • Für Praktiker im Rechnungswesen
    • Buchhaltung und Lohnbuchhaltung
    • Alles rund um betriebliche Steuern
    Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
    Bitte bestätigen Sie noch, dass Sie unsere AGB und Datenschutzbestimmungen akzeptieren.
    Haufe Fachmagazine
    Themensuche
    A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
    Zum Finance Archiv
    Haufe Group
    Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe Onlinetraining Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Lexware rudolf.ai - Haufe meets AI
    Weiterführende Links
    RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
    Kontakt
    Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
    Haufe Rechnungswesen Shop
    Rechnungswesen Produkte Buchführung Software und Bücher Bilanzierung & Jahresabschluss Lösungen Produkte zu Kostenrechnung Produkte zur IFRS-Rechnungslegung Haufe Shop Buchwelt

      Weitere Produkte zum Thema:

      × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

      Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

      Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

      Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

      Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren