Prof. Dr. Reinhold Hölscher, Prof. Dr. Christian Kalhöfer
Devisenfutures können prinzipiell zum Zwecke von Hedging, Arbitrage und Spekulation verwendet werden (Termingeschäfte). Das nachfolgende Beispiel verdeutlicht den Einsatz von Devisenfutures zur Absicherung von Währungspositionen. Ausgangspunkt des Beispiels ist ein Unternehmen im Euroraum mit einer Verbindlichkeit über 500.000 USD, die in 6 Monaten fällig ist. Bei einem Kassakurs von 1,2944 hat diese Position einen Wert von 386.279,36 EUR (500.000/1,2944). Das Risiko für das Unternehmen besteht darin, dass der Dollar bis zur Fälligkeit der Verbindlichkeit aufgewertet wird, da in diesem Fall ein höherer Gegenwert (in Euro) für die Begleichung der Verbindlichkeit zur Verfügung gestellt werden müsste. Dieses Risiko kann das Unternehmen mithilfe von Devisenfutures absichern. Eine Aufwertung des Dollars würde sich durch einen Kursrückgang äußern, sodass die Absicherung entweder durch den Kauf eines EUR/USD-Devisenfutures oder durch den Verkauf eines USD/EUR-Devisenfutures realisiert werden kann. Das Angebot der Chicago Mercantile Exchange (CME) umfasst bspw. mit dem EuroFX-Future ein USD/EUR-Devisenfuture. Da der Nominalwert eines Kontraktes 125.000 EUR beträgt, ist es notwendig, zunächst die Anzahl an zu kaufenden Kontrakten zu ermitteln, die notwendig ist, um die Grundposition abzusichern. Diese Anzahl kann über verschiedene Verfahren bestimmt werden, mit denen versucht wird, das optimale Verhältnis zwischen dem Volumen der Grundposition und dem Volumen der Absicherungsposition herauszufinden. Dieses Verhältnis wird auch als Hedge Ratio bezeichnet. Die konzeptionell einfachste Möglichkeit, die Anzahl der Futureskontrakte zu bestimmen, bietet das sog. Nominalwertprinzip. Das Nominalwertprinzip bestimmt die erforderliche Kontraktanzahl, indem der Nominalwert der abzusichernden Position durch den Nominalwert des Devisenfutures geteilt wird.
Kontraktanzahl = |
Nominalwert der Kassaposition |
Nominalwert des Devisenfutures |
Im Beispielfall beträgt das Nominalvolumen der Verbindlichkeit 386.279,36 EUR, der Nominalwert des Futures beläuft sich auf 125.000 EUR. Die zu handelnde Kontraktanzahl ergibt sich folgendermaßen:
Kontraktanzahl = |
386.279,36 |
= 3,09 |
125.000 |
Eine nicht-ganzzahlige Anzahl von Futures kann nicht gehandelt werden, sodass sich das Unternehmen entscheiden muss, ob die Absicherung über 3 oder 4 Kontrakte laufen soll. Da das rechnerische Ergebnis nahe bei 3 liegt, wird im Beispiel angenommen, dass 3 Kontrakte gekauft werden. Dies bedeutet, dass im Vergleich zur berechneten Kontraktzahl eine leichte Untersicherung vorliegt. Möglicherweise wird bei einem Kursrückgang die Absicherung nicht ganz ausreichen. Nachfolgend ist das Ergebnis der Absicherung für den Fall des Rückgangs des Kurses auf 1,2802 dargestellt. Da im Beispiel ein EuroFX-Future der CME für die Absicherung verwendet wird, ist die Abrechnungswährung USD. Das Absicherungsergebnis der Terminposition muss aus diesem Grund noch mit dem dann aktuellen Kassakurs in EUR umgerechnet werden. Die nachfolgende Tabelle zeigt die notwendigen Transaktionen sowie die im Beispiel unterstellten Kassa- und Terminkurse.
Kassaposition (Verbindlichkeit) |
Terminposition (EuroFX-Kontrakte) |
1.1.01 500.000 USD short, Kurs 1,2944 Wert: 386.279,36 EUR |
1.1.01 Verkauf von 3 EuroFX-Kontrakten, Kurs 1,3008 Wert: 478.800,00 USD |
1.7.01 500.000 USD short, Kurs 1,2802 Wert: 390.563,97 EUR |
1.7.01 Kauf der EuroFX-Kontrakte, Kurs 1,2870 Wert: 482.625 USD |
Verlust: 4.284,61 EUR |
Gewinn: 3.825,00 USD = 2.987,81 EUR |
Tab. 1: Hedging mit Devisenfutures
Der Saldo der Ergebnisse von Kassa- und Terminposition zeigt, dass durch das Sicherungsgeschäft die nachteilige Entwicklung der Verbindlichkeit zwar gemindert, aber nicht vollständig ausgeglichen werden konnte: Einem Verlust von 4.285 EUR aus der Verbindlichkeit steht der Gewinn aus den Devisenfutures in Höhe von 2.988 EUR gegenüber. Es verbleibt ein Gesamtverlust in Höhe von 1.297 EUR, der um ca. 70 % niedriger ist als ohne Absicherung. Zu beachten ist bei diesem Beispiel, dass keine Transaktionskosten berücksichtigt wurden.