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E-Bilanz / 2 Organisation der E-Bilanz: Taxonomie

Reinhard Bleiber
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Die E-Bilanz ist im Grunde ein Datensatz, dessen definierte Felder nach einer festen Vorschrift mit Inhalten zu füllen sind.

Die Vorschrift ist eine Taxonomie. Als Standard wird XBRL (eXtensible Business Reporting Language) verwendet. Das ist eine (Programmier-)Sprache zur Erstellung elektronischer Dokumente im Finanzbereich. Nicht die Sprache wird vom Finanzamt entwickelt, nur die Definition der Felder im Dokument stammt von den Finanzbehörden. Die Taxonomie, also die Definition, ist nicht starr, sie wurde bisher in jedem Jahr angepasst (meist im April eines Jahres). Die jeweils gültige Taxonomie kann online[1] abgerufen werden. Die Wünsche der Behörden nach detaillierten Informationen werden dabei immer größer.

Mit wenigen Ausnahmen ist die Definition der Felder, die gefüllt werden müssen, für jeden Steuerpflichtigen identisch. Für einige Branchen (z. B. Banken, Versicherungen) gibt es allerdings eigene Taxonomien. Grundsätzlich gibt es jeweils eine Taxonomie für

  • die Stammdaten des Unternehmens,
  • die Bilanz und
  • die GuV.

Da der Datensatz für alle Unternehmen mit unterschiedlichen Rechtsformen und Kontenplänen gültig ist, muss er Felder für alle möglichen Inhalte anbieten. Die Zahl der Felder in der Taxonomie liegt derzeit bei weit über 9.000. Der Steuerpflichtige muss jedoch nur einen Teil davon ausfüllen, je nach Rechtsform und eigenem Kontenplan. Um die Arbeit mit dieser riesigen Zahl von Feldern zu vereinfachen, unterscheidet bereits das Finanzamt zwischen der Kerntaxonomie, die von allen Unternehmen gefüllt werden muss, und der Branchentaxonomie, die je nach Unternehmensbranche gültig ist.

Die meisten Felder bleiben also frei, wenn es in der Buchhaltung des Steuerpflichtigen dazu kein Konto gibt. Handelt es sich um ein Mussfeld, muss das freibleibende Feld mit NIL (Not I...

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