Prof. Dr. rer. pol. Hanno Kirsch
Rz. 70
Allgemeine Angaben und Aufgabenstellung
Die M-AG ist ein kapitalmarktorientiertes Unternehmen, da von der M-AG Aktien und Wandelschuldverschreibungen am organisierten (Kapital-)Markt gehandelt werden. Die M-AG hat ein Tochterunternehmen T-GmbH, an dem sie seit 1.1.2014 100 % der Anteile hält. Zum 1.1.2021 erstellt die M-AG ihre IFRS-Konzerneröffnungsbilanz. Weder das Mutter- noch das Tochterunternehmen haben zuvor für ihren Einzelabschluss die IFRS-Bilanzierungsnormen angewendet. Sofern nicht anders angegeben, entsprechen die handelsrechtlichen Wertansätze in den Jahresabschlüssen von M-AG und T-GmbH den korrespondierenden steuerlichen Wertansätzen. Der anzuwendende Steuersatz beträgt sowohl für die M-AG als auch für die T-GmbH jeweils 40 %.
Aufgabenstellung ist die Aufstellung der IFRS-Konzerneröffnungsbilanz zum 1.1.2021. Soweit Wahlmöglichkeiten bestehen, soll – sofern möglich – in Übereinstimmung mit den bisherigen handelsrechtlichen Ansätzen bilanziert werden.
Rz. 71
Die nachfolgende Tabelle enthält die HGB-Buchwerte von Mutter- und Tochterunternehmen sowie die Überleitung zum HGB-Konzernabschluss mittels HGB-Konsolidierungsbuchungen per 31.12.2020 (bzw. 1.1.2021):
|
M-AG |
T-GmbH |
Konsolidierung |
HGB-Konzernabschluss |
Immaterielle Vermögenswerte |
|
|
18.000 |
18.000 |
Geschäfts- oder Firmenwert |
|
|
37.500 |
37.500 |
Sachanlagen |
400.000 |
300.000 |
|
700.000 |
Beteiligungen |
400.000 |
|
– 400.000 |
0 |
Wertpapiere des Anlagevermögens |
50.000 |
|
|
50.000 |
Vorräte |
150.000 |
80.000 |
|
230.000 |
Forderungen aus LuL, Bank, Kasse |
100.000 |
70.000 |
– 30.000 |
140.000 |
Bilanzsumme |
1.100.000 |
450.000 |
– 374.500 |
1.175.500 |
Gezeichnetes Kapital |
550.000 |
200.000 |
– 200.000 |
550.000 |
Gewinnrücklagen |
100.000 |
|
– 151.700 |
– 51.700 |
Kapitalmarktverbindlichkeiten |
300.000 |
|
|
300.000 |
Rückstellungen u. sonst. Verbindlichkeiten |
150.000 |
250.000 |
– 30.000 |
370.000 |
passive latente Steuern |
|
|
7.200 |
7.200 |
Rz. 72
Erläuterungen zum Unternehmenszusammenschluss
Zum 1.1.2014 führte die M-AG die Erstkonsolidierung der T-GmbH durch. Zum 1.1.2014 ergab sich folgende Situation für die T-GmbH:
|
Buchwert nach Landesrecht |
Beizulegender Zeitwert |
Immaterielle Vermögenswerte |
0 |
60.000 |
Sachanlagen |
250.000 |
300.000 |
Wertpapiere des Anlagevermögens |
50.000 |
60.000 |
Vorräte |
75.000 |
80.000 |
Forderungen aus LuL, Bank, Kasse |
75.000 |
75.000 |
Bilanzsumme |
450.000 |
575.000 |
Eigenkapital |
200.000 |
275.000 |
Verbindlichkeiten und Rückstellungen |
250.000 |
250.000 |
passive latente Steuern |
|
50.000 |
Rz. 73
Auf Basis des Landesrechts, welches zum Erwerbsstichtag eine Gegenüberstellung von Kaufpreis (400.000 GE) mit dem Saldo aus beizulegendem Zeitwert von Vermögenswerten (575.000 GE) und Schulden des erworbenen Unternehmens, einschließlich passiver latenter Steuern aus der Neubewertung (300.000 GE), vornahm, ermittelte sich per 1.1.2014 ein Geschäfts- oder Firmenwert i. H. v. 125.000 GE. Dieser wurde gem. § 309 Abs. 1 HGB i. V. m. §§ 253 Abs. 3 Sätze 1,2 sowie 246 Abs. 1 Satz 4 HGB über den Zeitraum der voraussichtlichen Nutzungsdauer von 10 Jahren linear abgeschrieben. Damit beträgt der fortgeführte Buchwert des Geschäfts- oder Firmenwerts zum 1.1.2020 noch 37.500 GE.
Mit Ausnahme der immateriellen Vermögenswerte sind die in der Erstkonsolidierung zum 1.1.2014 aufgedeckten stillen Reserven bis zum 1.1.2021 im Rahmen der Folgekonsolidierungen aufgelöst worden.
Bei den im Zeitpunkt der Erstkonsolidierung aufgedeckten stillen Reserven für die immateriellen Vermögenswerte handelt es sich um die aus Konzernsicht erworbene Kundenliste; ein vom Geschäfts- oder Firmenwert separierbarer künftiger wirtschaftlicher Nutzen lässt sich jedoch nicht nachweisen. Die in der HGB-Konsolidierung aufgedeckten stillen Reserven für die immateriellen Vermögenswerte wurden über 10 Jahre abgeschrieben (Restbuchwert in HGB-Konzernbilanz zum 1.1.2021: 18.000 GE). Der erzielbare Betrag für das Tochterunternehmen, die eine separate zahlungsmittelgenerierende Einheit bildet, wird zum 1.1.2021 auf 280.000 GE geschätzt.
Rz. 74
Zum 1.1.2021 hat die M-AG Forderungen gegenüber der T-GmbH von 30.000 GE, die im Rahmen der Schuldenkonsolidierung eliminiert sind.
Rz. 75
Erläuterungen zu den Bilanzposten der M-AG
Für die Erstellung der IFRS-Konzernbilanz per 1.1.2021 sind weiterhin noch folgende Informationen bedeutend:
- Die M-AG hat einen steuerlichen Verlustvortrag von 100.000 GE, der in künftigen Perioden voraussichtlich genutzt werden kann. Das Mutterunternehmen hat – zulässigerweise – vom Aktivierungswahlrecht des § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB keinen Gebrauch gemacht.
- Die in den Vorräten enthaltenen Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sind nach HGB zu Wiederbeschaffungskosten (50.000 GE) angesetzt worden. Die Voraussetzungen für den Ansatz der Wiederbeschaffungskosten als Ersatz für den Nettoveräußerungswert nach IAS 2.32 liegen nicht vor. Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten betragen 80.000 GE, der retrograd abgeleitete Nettoveräußerungswert beläuft sich auf 85.000 GE. Die handelsrechtlich vorgenommene Abschreibung ist steuerlich wegen der voraussichtlich nicht dauerhaf...