Unternehmensanleihen haben i. d. R. einen vorrangig unbesicherten Status (senior unsecured), d. h. werden ohne die Stellung von Kreditsicherheiten begeben, während Bankkredite meist besichert werden. Dennoch sind in der Praxis zur Verbesserung des Besicherungsschutzes für Investoren sog. Non-Financial und Financial Covenants (vertragliche Nebenabreden) in den Anleihebedingungen zwingend erforderlich. Derartige Zusatzvereinbarungen sollen dazu beitragen, das Ausfallrisiko des Emittenten zu begrenzen. So muss der Emittent beispielsweise die Erklärung abgeben, dass zukünftige Emissionen nicht oder nicht besser besichert werden (Negativerklärung/Negative Pledge), also keinem anderen Gläubiger fortan eine bessere Sicherung eingeräumt wird als den Anleihegläubigern.
Oftmals erhalten Finanzierungstöchter eine Garantie der Konzernmutter, was dann ebenso als Negativerklärung in den Anleihebedingungen vorgesehen ist. Die Vereinbarung kann darüber hinaus die Zusicherung enthalten, bestimmte Finanzkennzahlen wie Liquiditätsgrade, maximale Verschuldungsgrenzen, Höchstgrenzen für Investitionen oder bestimmte Deckungsrelationen (zumeist Equity Ratio, Leverage Ratio, Interest Ratio) einzuhalten.
Eine weitere Gestaltungsmöglichkeit bietet die Drittverzugsklausel (Cross Default), wonach die Anleihe fällig gestellt werden kann (Kündigungsmöglichkeit), wenn bestimmte Zahlungsverpflichtungen, d. h. Verbindlichkeiten aus anderen Finanzierungsverträgen, des Emittenten oder ggf. von Tochtergesellschaft(en) gegenüber Dritten nicht erfüllt werden können.
Ein außerordentliches Kündigungsrecht bei Kontrollwechsel (Change of Control, betrifft mehr als 50 % der Anteile oder Stimmrechte) berechtigt die Anleiheinhaber, innerhalb einer bestimmten Frist nach einem Eigentümerwechsel beim Unternehmen die Tilgung der Anleihe zu einem festgelegten Preis, z. B. zum Nominalbetrag plus Zahlung der aufgelaufenen Zinsen, verlangen zu können. Diese Option schützt insbesondere im Fall einer fremdfinanzierten Unternehmensübernahme (bei welcher z. B. ein Private Equity Fund die Übernahme eines Unternehmens durch die Erhöhung von dessen Schuldenlast durch eine Anleiheemission finanziert).
Nur aufgrund solcher vertraglichen Zusatzvereinbarungen neben einem Rating im Bereich Investment Grade ist es institutionellen Anlegern, wie z. B. Kapitalanlage-/Investmentgesellschaften oder Versicherungsunternehmen möglich, in Unternehmensanleihen zu investieren, die in das Sondervermögen bzw. den Deckungsstock der Gesellschaft aufgenommen werden dürfen, weil sie den hohen Sicherungsanforderungen des Aufsichtsrechts entsprechen.