Ursachen für Unterschiede der Kalkulation
In der Unternehmenspraxis lässt sich häufig beobachten, dass vordergründig in Unternehmen ein einheitliches Kalkulationsschema vorgegeben und angewendet wird. Trotzdem wird die Vergleichbarkeit der Kalkulationen (z. B. unterschiedlicher Standorte) intern oftmals infrage gestellt. Dies ist häufig auf unterschiedliche inhaltliche Interpretationen der Kalkulationszeilen, Verrechnungsansätze und zugrunde liegende Werteflussmodelle zurückzuführen. Darüber hinaus besteht oftmals eine zu geringe zentrale Unterstützung für die Standorte bei der Einordnung bestimmter Sondersachverhalte und deren systematischer Einordnung.
Wie im ersten Kapitel beschrieben, können Ursachen für Abweichungen der Kalkulation schon in der Kostenstellenrechnung begründet liegen. Dies bezieht sich zum einen auf Unterschiede der Werteflüsse zwischen Vorkostenstellen bzw. zwischen den Vor- und Endkostenstellen und zum anderen auf abweichende Verrechnungsansätze von den Endkostenstellen auf die Kostenträger. Um trotzdem z. B. Werkskalkulationen miteinander vergleichbar zu machen, sind zwei zentrale Hebel anzusetzen:
- Die Harmonisierung der Kostenstellenstrukturen: Damit wird eine vergleichbare Ausgangsbasis für die Primärkostenzuordnung geschaffen. Dies kann insbesondere durch die Strukturierung von Werksbereichen in direkte Bereiche, Materialwirtschaft oder allgemein unterstützende Bereiche erfolgen.
- Der Aufbau eines vergleichbaren Werteflussmodells auf dem definierten Kostenstellenrahmen mit vergleichbaren Sender-Empfänger-Beziehungen bei Kostenstellen sowie vergleichbaren Schlüsseln zwischen Vorkostenstellen und für die Endkostenstellen.
Ein Schema für ein Modell der Werksbereiche und Werteflüsse kann der der Abb. 2 entnommen werden.
Abb. 2: Exemplarisches Werteflussmodell eines Werks
Dieses basiert darauf, die allgemeinen Bereichen (Gebäude, Ver- und Entsorgung, Heizung, ...) als Sekundärkosten in Stundensätzen und Zuschlagssätzen zu berücksichtigen. Alle weiteren Kostenkomponenten werden unmittelbar auf Kostenträger verrechnet. Materialeinzelkosten werden über Stücklisten und Materialpreise zugeordnet. Die Verrechnung der direkten Bereiche (Maschinen- und Personalkosten) erfolgt über Arbeitspläne und Stundensätze. Materialgemeinkostenbereiche werden hier künftig nach den Funktionen "Wareneingang", "innerbetrieblicher Transport" und "Entsorgung" differenziert:
- Die Verrechnung des Wareneingangs erfolgt hierbei künftig über differenzierte Kostensätze je Materialart, da Sondermaterialien im Handling aufwendiger als Standardmaterialien sind.
- Die Verrechnung des Bereichs "innerbetrieblicher Transport" erfolgt über standardisierte Stundensätze ohne Unterscheidung nach Material.
Innerhalb der Fertigungsrahmenkostenbereiche erfolgen insbesondere für die Qualitätssicherung differenzierte Verrechnungen der Qualitätssicherung. Hierbei wird berücksichtigt, dass Prüfprozesse unterschiedlich aufwendig sein können. Die Verwaltungs- und Vertriebsgemeinkosten werden schließlich pauschal zugeordnet.
Ableitung des Zielkalkulationsschemas
Über das Werteflussmodell wird im zweiten Schritt das Zielkalkulationsschema abgeleitet. Dabei ist bei den Gemeinkostenzeilen darauf zu achten, dass jeweils klar definierte Kostenstellen oder Kostenstellengruppen eindeutig der Kalkulationszeile zugeordnet werden können. Neben der inhaltlichen Beschreibung sind zusätzlich Spezifika verschiedener Geschäftsmodelle aufzunehmen (insbesondere bei Unternehmen, welche in unterschiedlichen Geschäftsfeldern tätig sind). Außerdem ist auf Zeilenebene die Einordnung als fixe oder variable Kostenkomponente vorzunehmen. Dies wird erforderlich, um in einer angebundenen Deckungsbeitragsrechnung einen echten Deckungsbeitrag I ermitteln zu können, der ausschließlich variable Kostenkomponenten enthält. Dabei kann sich die Einordnung als fix oder variabel an den besser abgrenzbaren Einzel- oder Gemeinkosten orientieren. Ein vereinfachter Ansatz ordnet dabei die direkt den Kostenträgern zuordenbaren Einzelkosten als variabel und die Gemeinkosten der Kostenstellen als fix ein. In diesem Fall wird keine Kostenspaltung auf Kostenstellen notwendig bzw. angewendet.