Prof. Dr. Reinhold Hölscher, Dr. Matthias Michael Nelde
Die Anwendung des Standardmodells soll anhand einer Beispielinvestition verdeutlicht werden. Der Vorsteuer-Zahlungsstrom ist in der folgenden Tabelle enthalten, der Kalkulationszinssatz beträgt 10 %. Ohne die Berücksichtigung von Steuern weist die Investition einen Kapitalwert in Höhe von 1.684,31 EUR auf, die Investition ist somit vorteilhaft.
Zeitpunkt (t) |
0 |
1 |
2 |
3 |
4 |
Zahlungen |
–30.000 |
9.000 |
11.000 |
11.000 |
9.000 |
Im Rahmen der Investitionsbewertung sollen nun auch Steuerzahlungen berücksichtigt werden. Der einheitliche Steuersatz auf die Gewinne des Unternehmens beträgt s=30 %. Die Investitionsauszahlung von 30.000 EUR soll gleichmäßig über die vier Perioden der Investitionslaufzeit abgeschrieben werden, sodass periodische Abschreibungen in Höhe von 7.500 EUR (= 30.000 : 4) resultieren. Zunächst ist der steuerkorrigierte Kalkulationszinssatz zu bestimmen, dieser beträgt 7 %.
Für die Kapitalwertberechnung wird der Zahlungsstrom nach Steuern benötigt. Die Zahlungen der einzelnen Perioden verringern sich dabei um die positiven Steuerzahlungen und erhöhen sich, wenn negative Steuerzahlungen aufgrund eines Periodenverlusts anfallen. Im betrachteten Beispiel verringert sich somit die Zahlung der ersten Periode von 9.000 EUR auf 8.550 EUR (= 9.000 – 0,3 x 9.000 – 7.500).
Auf Basis des Nachsteuer-Zahlungsstroms kann mithilfe des steuerkorrigierten Zinssatzes anschließend der Kapitalwert nach Steuern in Höhe von 1.326,29 EUR berechnet werden:
Auch bei der Berücksichtigung von Steuern bleibt die Investition vorteilhaft, jedoch hat sich der Kapitalwert im Vergleich zum Nichtsteuer-Fall verringert. Während der Investitionslaufzeit müssen im ersten und im vierten Jahr jeweils 450 EUR Steuern gezahlt werden, im zweiten und dritten Jahr fallen sogar Steuerzahlungen von je 1.050 EUR an. Da jedoch der Kalkulationszinssatz durch die Steuerberücksichtigung von 10 % auf 7 % sinkt, wird ein Teil der zusätzlichen Auszahlungen kompensiert, sodass der Kapitalwert nur um 358,02 EUR (= 1.684,31 – 1.326,29) sinkt.