Dipl.-Betriebsw. Tobias Junker-Jäger
Kurzbeschreibung
Diese Jahresabschluss-Checkliste auf aktuellem Rechtsstand bietet dem Jahresabschluss-Ersteller einen Überblick über sämtliche zu bewältigenden Vorarbeiten für den Jahresabschluss.
1 Jahresabschluss-Checkliste 2024, Allgemein, Vorarbeiten
Allgemein:
Jeder Praktiker weiß nur zu gut, wie wichtig reibungslose Arbeitsabläufe im Jahresabschlussbereich sind. In der Regel besteht ein enormer Zeitdruck, die Arbeiten neben dem Tagesgeschäft erfolgreich zu erledigen bzw. zu beenden. Hinzu kommen eine Vielzahl von Änderungsgesetzen und Verwaltungsanweisungen oder die im Regelfall die Steuerbilanz betreffenden Jahressteuergesetze, die zu immer neuen Abweichungen zwischen der Handels- und Steuerbilanz führen.
Diese allgemein verwendbare Jahresabschluss-Checkliste auf neuestem Rechtsstand bietet dem Praktiker einen aktuellen Überblick über alle bei der Jahresabschlusserstellung zu beachtenden Regelungen. Sie hilft nicht nur die Arbeitsabläufe zu beschleunigen, sondern auch das Bearbeiten einzelner Aufgabenbereiche auf verschiedene Mitarbeiter zu delegieren, ohne einen Qualitätsverlust befürchten zu müssen.
Praxisorientierte Fragestellungen zu den einzelnen Positionen der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung gewährleisten ein effektives, sicheres und zeitsparendes Arbeiten. Mehr Hintergrundwissen vermitteln ergänzende Querverweise zu Urteilen des Bundesfinanzhofs und der Finanzgerichte, zu Verlautbarungen der Finanzverwaltung, zu Stellungnahmen des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW), welche die Berufsauffassung der Wirtschaftsprüfer zu Rechnungslegungsfragen erläutern, sowie zu weiterführender Literatur.
Auf die zuletzt vorgelagerte "Checkliste Corona-Pandemie 2020–2023" kann ab 2024 erfreulicherweise wieder verzichtet werden. Die hiermit verbundenen Maßnahmen und Gesetzesänderungen sind weitgehend in den Jahren 2022 und 2023 wieder ausgelaufen.
Der Autor: |
Dipl.-Betriebswirt Tobias Junker-Jäger, Steuerberater, Leber & Jäger Steuerberater PartGmbB |
Die vollständige Serie der Jahresabschluss-Checklisten |
Hinweis: Die Checklisten werden sukzessive veröffentlicht, sind daher u. U. erst zu einem späteren Zeitpunkt verfügbar. Jahresabschluss-Checkliste 2024, Allgemein, Anlagevermögen Jahresabschluss-Checkliste 2024, Allgemein, Passivseite Jahresabschluss-Checkliste 2024, Allgemein, Umlaufvermögen, Rechnungsabgrenzungsposten Jahresabschluss-Checkliste 2024, Allgemein, Gewinn- und Verlustrechnung (Gesamtkostenverfahren) Jahresabschluss-Checkliste 2024, Allgemein, Steuerliche Besonderheiten Jahresabschluss-Checkliste 2024, Allgemein, Steuerliche Besonderheiten, Umsatzsteuer Jahresabschluss-Checkliste 2024, Personengesellschaften Jahresabschluss-Checkliste 2024, Kapitalgesellschaften, Handelsbilanz Jahresabschluss-Checkliste 2024, Kapitalgesellschaften, Steuerbilanz Checkliste: Latente Steuern bei Kapitalgesellschaften und Personengesellschaften gemäß § 264a HGB |
Hinweis:
Die noch umfassendere Checkliste Jahresabschluss 2023 enthält auch Checklisten u. a. zu Lagebericht, Offenlegung sowie Konzernabschluss. Welche der Teilchecklisten Sie bearbeiten müssen, können Sie im Tool "Jahresabschluss" prüfen.
2 Vorarbeiten zum Jahresabschluss
Praxis-Checkliste: Vorarbeiten zum Jahresabschluss |
1. Wurde beachtet, dass das Maßgeblichkeitsprinzip der Handelsbilanz für die Steuerbilanz gem. § 5 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 EStG nach wie vor gilt, durch steuerliche Sondervorschriften und Bewertungsvorbehalte aber durchlöchert wird? Wurde jedoch beachtet, dass gem. § 5 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 EStG steuerrechtliche Wahlrechte autonom und somit unabhängig von der Maßgeblichkeit des handelsrechtlichen Wertansatzes nach § 5 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 EStG ausgeübt werden können? |
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ja |
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nein |
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nicht relevant |
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Bemerkung: ________________________________________________ |
2. Wurde beachtet, dass gem. § 5 Abs. 1 Satz 2 EStG von der Handelsbilanz abweichende Werte in besondere, laufend zu führende Verzeichnisse aufzunehmen sind? Wurde beachtet, dass in diesen besonderen, laufend zu führenden Verzeichnissen, die keiner besonderen Form bedürfen, nach § 5 Abs. 1 Satz 3 EStG der Tag der Anschaffung oder Herstellung, die Anschaffungs- oder Herstellungskosten, die Vorschrift des ausgeübten steuerrechtlichen Wahlrechts und die vorgenommenen Abschreibungen nachgewiesen werden müssen? Wurde beachtet, dass es eines gesonderten Verzeichnisses nicht bedarf, soweit die Angaben bereits im Anlageverzeichnis oder in einem Verzeichnis für geringwertige Wirtschaftsgüter enthalten sind? |
□ |
ja |
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nein |
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nicht relevant |
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Bemerkung: ________________________________________________ |
3. Wurde beachtet, dass nach § 241a HGB Einzelkaufleute, die an den Abschlussstichtagen von 2 aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren nicht mehr als
- 800.000 EUR Umsatzerlöse (bis 2023: 600.000 EUR) und
- 80.000 EUR Jahresüberschuss (bis 2023: 60.000 EUR)
aufweisen, von der handelsrechtlichen Pflicht zur Buchführung und zur Erstellung eines Inventars und somit von der Anwendung der §§ 238–241 HGB befreit sind? |