Martin Esch, Prof. Dr. Mike Schulze
Konzern oder Großunternehmen?
Nahezu jedes bedeutende Unternehmen wird in der heutigen Zeit als Konzern bezeichnet. Mag diese Bezeichnung in einer Vielzahl der Fälle wie z. B. für den VW-Konzern mit seinen mehr als 300 Beteiligungen korrekt sein, ist die Richtigkeit dieser Aussage in manch anderer Situation nicht ad hoc zu beantworten.
Doch welche Charakteristika muss ein Konzern oder ein Konzernunternehmen aufweisen, um auch aus betriebswirtschaftlicher Sicht als solcher/solches angesehen zu werden? Aus definitorischer Sicht findet sich in der Literatur eine Ansammlung unterschiedlicher Abgrenzungen, in denen der Begriff sowohl weiter als auch enger ausgelegt wird. Eine besonders treffende Definition führen Macharzina und Pohle in diesem Zusammenhang an. Sie bezeichnen einen Konzern "unter Heranziehung wirtschaftlich-materieller Kriterien als einen Unternehmenszusammenschluss, […] indem die wesentlichen unternehmerischen Entscheidungen von einer Konzernleitung getroffen werden, wodurch die Entscheidungsfreiheit der Konzerngesellschaften zumindest partiell eingeschränkt ist". Das Besondere hierbei: Die Konzerngesellschaften müssen rechtlich selbständige Einheiten bilden.
Häufig wird in Zusammenhang mit dem Konzernbegriff auch über eine sog. Holding bzw. Holdingstruktur eines Unternehmens gesprochen. Hierbei wird jedoch keine Rechtsform beschrieben, sondern lediglich eine Art und Weise, wie Einzelunternehmen untereinander organisiert sind und miteinander interagieren.
Das Für und Wider
Solche zentralisierten Strukturen können auf der einen Seite zu Synergieeffekten und einer verbesserten Durchsetzung von getroffenen Entscheidungen führen, bringen auf der anderen Seite jedoch Komplexität und Fragen in der Unternehmensführung mit sich. Diese reichen von der Schwierigkeit der Implementierung einer konzernweit einheitlichen Daten- und Prozesslandschaft, der Bewertung von Investitionsentscheidungen und die daran anschließende Kapitalallokation bis hin zur Harmonisierung von Zeitplänen in Planungs- und Budgetierungsprozessen.
Dem Konzerncontrolling, als Bindeglied zwischen dem Vorstand und den Fach- und Geschäftsbereichsebene der Konzerngesellschaften, ist bei all diesen Aspekten eine zentrale Rolle zuzuordnen. Landsmann bezeichnet das Konzerncontrolling in diesem Zusammenhang "als Teilfunktion der Konzernführung mit systemgestaltenden und -nutzenden Aufgaben im Bereich der Planung und Kontrolle".
Im Folgenden soll zunächst beispielhaft die Organisation des Konzerncontrollings und nachfolgend dessen Aufgaben und Funktion dargestellt werden.