Dipl.-Wirt.-Ing. Claus Michael Wiegels
Verwendung von ein- oder zweiseitigen Eliminierungen
Aufwendungen und Erträge aus dem konzerninternen Lieferungs- und Leistungsverkehr sind zwingend gegeneinander aufzurechnen bzw. es muss eine Umgliederung der Posten stattfinden.
Innenumsatzeliminierung
Ein Bereich bei der Aufwands- und Ertragskonsolidierung ist die Innenumsatzeliminierung. Hier treffen wir in der Praxis häufig auf folgende Sachverhalte:
- Verrechnung mit dem Posten "Materialaufwand"
- Umgliederung in den Posten "Bestandsveränderung", wenn die gelieferten Erzeugnisse noch nicht weiterbearbeitet oder verkauft worden sind
- Umgliederung in den Posten "Andere aktivierte Eigenleistungen", wenn der vom liefernden Tochterunternehmen hergestellte Vermögensgegenstand beim Empfänger im Anlagevermögen aktiviert wurde
Neben der Innenumsatzeliminierung gibt es auch noch weitere Sachverhalte, die häufig unter "Sonstige Leistungen" geführt werden. Beispiele hierfür können sein: intern verrechnete Leistungen aus Miete, Pacht, Patent-/Lizenznutzung, Zinsen, Energiekosten, Verpackungs- und Frachtkosten, Beratungskosten, Hard- und Softwarekosten, Reisekosten, Umlagen oder Provisionen sowie Kapitalüberlassung und Personalgestellung.
Nutzung von IC-Partnerkennzeichen
Um die Aufrechnung in der Aufwands- und Ertragskonsolidierung systemseitig abzubilden, können entweder ein- oder zweiseitige Eliminierungen verwendet werden. Um einen möglichst genauen Abgleich herzustellen, empfiehlt es sich, die im ERP-System erfolgten Buchungen mit einem entsprechenden IC-Partnerkennzeichen zu kontieren. Werden alle Geschäftsvorfälle mit einer Partnerinformation gemeldet, können in den Konsolidierungssystemen zweiseitige Eliminierungen durchgeführt werden.
Ein typischer Fall für eine einseitige Eliminierung liegt vor, wenn ein Unternehmen ein Produkt erstellt, dass sowohl an Dritte als auch konzernintern verkauft wird. Sofern das Produkt beim beziehenden Tochterunternehmen noch im Bestand ist, ist ggf. auch eine Zwischengewinneliminierung durchzuführen.
Eliminierung von Beteiligungserträgen
Ein weiterer in der Praxis häufig eigenständig betrachteter Bereich im Rahmen der Konzernaufrechnungen ist die Eliminierung von Beteiligungserträgen. Beteiligungsertragseliminierung bezeichnet den Vorgang der Eliminierung der Dividendenerträge einer direkten Obereinheit (MU) mit der Dividendenausschüttung ihrer Beteiligungseinheit (TU). Liegt ein Ergebnisabführungsvertrag (EAV) vor, so wird unter Beteiligungsertragseliminierung die Eliminierung der Aufwendungen und Erträge aus Ergebnisabführung verstanden.
Im Hinblick auf die Durchführung der Beteiligungsertragseliminierung werden im Folgenden vier mögliche Fälle von Ergebnisübernahmen im Konzern unterschieden. Wie in der folgenden Aufstellung dargestellt, sind die vier Fälle der Beteiligungsertragseliminierung anhand der Kriterien Jahr der Gewinnentstehung, Jahr der Vereinnahmung, Jahr der Ausschüttung sowie Existenz eines EAV zu charakterisieren.
Ist das Jahr der Gewinnvereinnahmung nicht identisch mit dem Jahr der Ausschüttung, so wird eine Periodenabgrenzung der Beteiligungserträge erforderlich.
Jahr der Gewinnentstehung |
Jahr der Gewinnvereinnahmung |
Jahr der Ausschüttung |
EAV |
Bezeichnung |
t |
t |
t |
Ja |
Fall A: Periodengleiche Vereinnahmung mit EAV |
Nein |
Fall B: Periodengleiche Vereinnahmung ohne EAV |
t |
Fall C: Vorabausschüttung der Dividende |
t |
t+1 |
t+1 |
Fall D: Periodenverschobene Gewinnvereinnahmung |
(mit t: aktuelles Geschäftsjahr und t+1: Folgegeschäftsjahr) |
Abb. 4: Typische Fälle der Beteiligungsertragseliminierung
Abbildung im System
Folgende Aufstellung stellt die Verbindung der Ergebnisübernahmearten und der zugehörigen typisch technischen Abbildung der Beteiligungsertragseliminierung in Konsolidierungssystemen dar.
Fall |
Art der Ergebnisübernahme |
Abbildung im Konsolidierungssystem |
A |
Periodengleiche Vereinnahmung mit EAV (Gewinnabführung) |
paarweise Eliminierung |
Periodengleiche Vereinnahmung mit EAV (Verlustübernahme) |
paarweise Eliminierung |
B |
Periodengleiche Vereinnahmung ohne EAV |
interne einseitig bestimmte Eliminierung |
C |
Vorabausschüttung |
einseitig bestimmte Eliminierung |
D |
Ausschüttungen aus dem Gewinnvortrag |
Abb. 5: Typische systemtechnische Abbildung der Beteiligungsertragseliminierung
Die Verwendung einseitiger Eliminierungen führt zu einer Reduzierung des Abstimmungsaufwands, setzt aber gleichzeitig das Vertrauen auf die Richtigkeit der gemeldeten Daten voraus. Daher sollte das Vorgehen im Vorfeld mit dem Wirtschaftsprüfer abgestimmt werden.