Mit dem Einsatz des BAB sind alle Voraussetzungen geschaffen, um auch die gewünschte Preisberechnung bei Produkten und Leistungen durchführen zu können. Die GmbH verwendet die Zuschlagskalkulation, die nach Ansicht des Kostenrechners trotz einiger systemtechnisch bedingter Nachteile ausreichend genaue Ergebnisse für eine fundierte Preisberechnung liefert.
Die Kalkulation (vgl. Abb. 7) wurde zunächst ebenfalls auf Basis von Jahreszahlen durchgeführt. Auch hier ist es das Ziel, durch Ausschaltung bzw. Minimierung von Schwankungen einen über einen längeren Zeitraum stabilen Preis für das Sortiment anbieten zu können. Der kalkulierte Preis wird, soweit erforderlich, jeweils auf die nächsthöhere bzw. -niedrigere Preisschwelle angepasst. Im Beispiel wurde der Preis geringfügig auf die Schwelle von 229 EUR angehoben.
Abb. 7: Zuschlagskalkulation am Beispiel Oberbettenreinigung
Grundsätzlich besteht zwar die Absicht, die einmal ermittelten Preise für mindestens das laufende Jahr stabil zu halten und nicht zu verändern. Dennoch soll ab Jahresmitte des Geschäftsjahre 01 am Ende eines jeden Quartals geprüft werden, ob Anpassungen erforderlich sind. Dabei werden die Planzahlen für den abgelaufenen Zeitraum durch Istdaten ersetzt. Für den restlichen Zeitraum wird weiter mit den zuvor ermittelten Plandaten gearbeitet.
Soweit es während des Jahres nur geringfügige Änderungen bei Einzel- und Gemeinkosten oder den Absatzmengen gibt, genügt es in der Regel, wenn Sie die Zuschlagskalkulation auf Basis von Jahreswerten durchführen und die Preise zumindest über ein Jahr hinweg stabil halten können. Dennoch sollten Sie sich die Arbeit machen, die Kalkulationen wenigstens einmal pro Quartal zu überprüfen. Verwenden Sie hierfür die bis zum Zeitpunkt der Überprüfung angefallenen Istdaten sowie die für die verbleibende Periode gültigen Planzahlen. Liegt der überprüfte Preis für die Produkte oder Leistungen in einer ähnlichen Größenordnung wie die zuvor ermittelten Preise, sollten Sie Ihre Kalkulationen beibehalten.
Treten Änderungen nach oben von mehr als 5-10 % auf, sind Überlegungen zu Preisanpassungen nötig (Wettbewerbslage und Kundenwünsche beachten!) oder kurzfristige Kostensenkungsmaßnahmen. Soweit es die Marktlage zulässt, können Sie von Beginn an auch mit einem "Sicherheitspuffer" arbeiten und beispielsweise einen fiktiven Betrag als "Sondereinzelkosten" in die Kalkulation einbauen. Treten Schwankungen auf, können Sie diese zunächst über den Puffer abfedern und Ihnen bleibt mehr Zeit für eine Reaktion. Treten keine oder nur geringe Schwankungen auf, fällt Ihr Gewinn höher aus.