Sie stellt ein analytisches Verfahren dar und wird insbesondere in der Plankostenrechnung angewendet. Für jede Kostenart in jeder Kostenstelle (primäre und sekundäre Kostenarten, Haupt- und Hilfskostenstellen) wird das Verhalten zur Beschäftigung untersucht.
Der Fixkostenanteil (Bereitschaftskostenanteil, Strukturkostenanteil) wird bestimmt, indem geprüft wird, welcher Anteil der Kostenart in der Kostenstelle auch bei Rückgang der Beschäftigung gegen Null anfällt. Dies erfolgt buchtechnisch, d. h. aufgrund von Erfahrung und Expertenwissen, quasi "am grünen Tisch".
Kostenarten können, müssen aber nicht in einer Kostenstelle ganz zu den proportionalen oder ganz zu den fixen Kosten gezählt werden, z. B.
fixe Kostenarten: |
Gehälter, Raumkosten, Versicherungen |
proportionale Kostenarten: |
Löhne, Werkzeugverbrauch |
Viele Kostenarten stellen aber Mischkostenarten dar. Das heißt ein Teil der Kostenart verhält sich fix, ein anderer Teil proportional zur gewählten Bezugsgröße, beispielsweise Abschreibungen, Energiekosten, Reparaturen und Betriebsstoffe.
Eine besondere Problematik bei der Kostenauflösung ergibt sich bei den Fertigungslöhnen. Fertigungslöhne werden üblicherweise zu den proportionalen Kosten (Produktkosten, Leistungskosten) gezählt, da sie für Tätigkeiten am Auftrag, am Kostenträger anfallen. Bei Beschäftigungsrückgang haben sie aber den Charakter von Hilfslöhnen.
Unter dem Gesichtspunkt der Entscheidungsrelevanz sind sie den proportionalen Kosten zuzuordnen, unter dem Aspekt der Anpassungsmöglichkeit stellen sie fixe Kosten dar, da eine Anpassung allenfalls in der Umsetzung der Mitarbeiter in andere Kostenstellen bestehen kann. Bei kurzfristigen Dispositionen sind Löhne = fixe Kosten.
Mischkostenart Abschreibungen
Abschreibungen sind durch Gebrauchs- und Zeitverschleiß bestimmt. Gebrauchsverschleiß = proportionaler Teil der Abschreibungen, Zeitverschleiß = fixer Teil der Abschreibungen.
Lkw-Anschaffungskosten 240.000 EUR. Nutzungsdauer 4 Jahre bei Gebrauchsverschleiß, 10 Jahre bei Zeitverschleiß. Lineare Abschreibung.
Die Abschreibungskosten (kalkulatorische Abschreibungen) sind dann:
KA |
= A/NZ + (A/NG – A/NZ) |
KA |
= Kalkulatorische Abschreibungen |
A |
= Anschaffungswert |
NZ |
= Nutzungsdauer bei Zeitverschleiß |
NG |
= Nutzungsdauer bei Gebrauchsverschleiß |
KA |
= 240.000/10 + (240.000/4 – 240.000/10) |
KA |
= 24.000 + 36.000 |
fixer Anteil: 24.000 EUR
proportionaler Anteil: 36.000 EUR
Sofern die Nutzungsdauer bei Zeitverschleiß kleiner als die Nutzungsdauer bei Gebrauchsverschleiß ist, wird die Abschreibung komplett fix gerechnet.