4.2.1 Grundlagen des Unternehmens (§ 289 Abs. 1 HGB und DRS 20.36 ff.)
Rz. 18a
Die Basis der Berichterstattung zum Geschäftsverlauf und zur Lage der Gesellschaft, welche im Wirtschaftsbericht erfolgt, ist eine Darstellung des Geschäftsmodells des Unternehmens mit den wesentlichen Änderungen zur vergangenen Berichtsperiode. Entsprechend des DRS 20.36 ff. ist es daher notwendig, beispielsweise auf folgende Inhalte einzugehen: Organisatorische Struktur, etwaige Segmentbesonderheiten, die genutzten Standorte, angebotene Produkte und Dienstleistungen, Geschäftsprozesse, Absatzmärkte (z. B. Orte, Größe, Marktposition) sowie weitere externe Einflussfaktoren für das Geschäft des Unternehmens. Die Darstellung zum Geschäftsmodell des Unternehmens kann darüber hinaus optional um die Darstellung der durch das Unternehmen verfolgten Ziele sowie der Strategien zur Zielerreichung ergänzt werden.
Rz. 18b
Ist ein Unternehmen kapitalmarktorientiert, wird durch den DSRC vorgegeben, ebenso auf das finanzielle Steuerungssystem einzugehen. Insbesondere soll den externen Adressaten des Unternehmens ein Einblick in die internen Steuerungsmechanismen des Unternehmens gewährt werden. Beispielsweise sind verwendete Kennzahlen, wie z. B. Rentabilitäts- oder Risikokennzahlen, darzustellen und zu erläutern.
Rz. 18c
Der Berichtsteil der Grundlagen des Unternehmens ist entsprechend der Vorgaben des DRSC gesondert vom Wirtschaftsbericht darzustellen. Er bildet die Grundlage der gesamten weiteren Berichterstattung. Neben den aufgeführten Bestandteilen Geschäftsmodell des Unternehmens, Ziele und Strategien sowie Steuerungssystem, ist auch der Teil der Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten in diesen Berichtsteil integrierbar. Alternativ kann dieser aber auch gesondert dargestellt werden bzw. in einen Bereich der Berichterstattung zu Nachhaltigkeit einbezogen werden.
4.2.2 Wirtschaftsbericht i. w. S. (§ 289 Abs. 1, Abs. 3 HGB)
4.2.2.1 Wirtschaftsbericht i. e. S. (§§ 289 Abs. 1 Sätze 1, 2 sowie 289 Abs. 3 HGB)
Rz. 19
Darstellung von Geschäftsverlauf einschließlich Geschäftsergebnis und der Lage der Gesellschaft (§ 289 Abs. 1 Satz 1 HGB)
Durch die Darstellung von Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses soll den Adressaten des Lageberichts die Unternehmensentwicklung bis zum Abschlussstichtag sowie das Geschäftsergebnis überblicksartig geschildert werden. Die hier aufzuführenden Informationen können dazu anhand der funktionalen Unternehmensbereiche aufgegliedert werden. Dazu können beispielsweise Umstrukturierungsmaßnahmen, Kooperationsvereinbarungen, Veränderungen von Wettbewerbsbedingungen, saisonale Einflüsse oder Schadens- und Unglücksfälle aufgeführt werden. Weiterhin ist die vergangene und derzeitige wirtschaftliche Lage der Gesellschaft entsprechend den tatsächlichen Verhältnissen darzustellen. Der Bericht über die Lage der Gesellschaft umfasst in diesem Zusammenhang die spezifische unternehmensbezogene Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie die gesamtwirtschaftliche bzw. Branchensituation, wie z. B. Branchenkonjunktur und jeweilige Marktstellung. Anzumerken ist, dass die Lage der Gesellschaft gesondert in die einzelnen Bestandteile Vermögenslage, Finanzlage und Ertragslage erläutert wird.
Rz. 20
Analyse von Geschäftsverlauf und Lage der Gesellschaft (§ 289 Abs. 1 Satz 2 HGB)
Der Geschäftsverlauf und die Lage der Gesellschaft sind im Weiteren zu analysieren, d. h. es sind Ursachen- und Wirkungszusammenhänge aufzuzeigen. Dazu ist eine differenziertere Betrachtung der einzelnen Bereiche notwendig, wobei der Detaillierungsgrad der Analyse nach Unternehmensgröße und Charakter der Geschäftstätigkeit variiert. Die Ursachen für die vergangene Entwicklung und derzeitige Lage sind aufzuführen. Dabei ist zum einen auf gesamtwirtschaftliche und branchenspezifische Umstände einzugehen, die die Unternehmensentwicklung beeinflusst haben. Zum anderen ist es nützlich, in diesem Bereich des Lageberichts, neben der Erläuterung von Posten des Jahresabschlusses, Kennzahlen zur Analyse der jeweiligen Vermögens-, Finanz- und Ertragslage zu nutzen. Beispielsweise ist im Rahmen der Ertragslage auf den Jahresüberschuss/-fehlbetrag, den Umsatz und weitere wesentliche Aufwendungen und Erträge einzugehen. Bei der Analyse der Finanzlage sind Kennzahlen der Kapitalstruktur und Liquidität anzugeben.
Rz. 20a
Letztlich hat eine explizite zusammenfassende Aussage zur Entwicklung der Gesellschaft durch die Unternehmensleitung zu erfolgen, in der die Geschäftsleitung beurteilt, ob die Geschäftsentwicklung insgesamt günstig oder ungünstig verlaufen ist.
Rz. 21
Einbezug und Erläuterung der für die Geschäftstätigkeit bedeutenden finanziellen Leistungsindikatoren in die Analyse (§ 289 Abs. 1 Satz 3 HGB)
Der Einbezug und die Erläuterung der für die Geschäftstätigkeit bedeutenden finanziellen Leistungsindi...