Rz. 62
Basierend auf § 5b EStG haben Steuerpflichtige, die den Gewinn nach §§ 4 Abs. 1, 5 oder 5a EStG ermitteln, für Wirtschaftsjahre beginnend ab dem 31.12.2011 den Inhalt der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz – Taxonomie – durch Datenfernübertragung zu übermitteln (sog. E-Bilanz). Entsprechend § 60 Abs. 1, 2 EStDV kann eine derartige Übermittlung in Form einer eigenständigen Steuerbilanz oder in Form einer Handelsbilanz mit zugehöriger Überleitungsrechnung erfolgen. Eine Pflicht zur elektronischen Übermittlung der Daten des Lageberichts besteht nicht, sondern kann optional innerhalb der in der Taxonomie vorgesehenen Felder vorgenommen werden. Dennoch besteht weiterhin entsprechend § 60 Abs. 3 Satz 1 EStDV die generelle Pflicht, einen vorhandenen Lagebericht, Anhang oder Prüfungsbericht – in schriftlicher Abschrift/Kopie – der Steuererklärung beizufügen.
Rz. 63
Die optionale Übermittlung des Lageberichts erfolgt innerhalb des GAAP-Moduls der Kerntaxonomie 6.5 vom 14.4.2021 primär in über 200 Zeilen (#5882–#6099). Weitere Informationen sind an anderer Stelle enthalten. Dazu zählen insbesondere der Bilanzeid (#6199) sowie der erweiterte Bilanzeid (#6199), die Erklärung zur Unternehmensführung (zudem #6202), der Corporate-Governance-Bericht (#6192) sowie der Nichtfinanzielle Bericht (zudem #6211).
Die Taxonomie enthält neben dem General-Accepted-Accounting-Principle-(GAAP-)Modul, d. h. dem Modul, das die rechnungslegungsrelevanten Daten (z. B. Bilanz, Haftungsverhältnisse, Gewinn- und Verlustrechnung, Kapitalkontenentwicklung, Eigenkapitalspiegel, Kapitalflussrechnung, Anhang, Lagebericht, steuerliche Modifikationen, weitere Berichte) beinhaltet, auch ein Global-Common-Document-(GCD-)Modul, in dem die Stammdaten des Unternehmens (z. B. Dokumentinformationen, Informationen zum Bericht und Informationen zum Unternehmen) enthalten sind.
Rz. 64
Die zur Übermittlung befüllbaren Felder stellen sämtlich keine Mussfelder dar, d. h., auch ohne die Befüllung dieser Felder kann eine Übermittlung der Taxonomie an die Finanzverwaltung erfolgen. Entscheidet sich der Steuerpflichtige für die elektronische Übermittlung der Daten, kann er den Lagebericht auf 2 Arten übermitteln:
- die Übermittlung des vollständigen Lageberichts auf der 1. Gliederungsebene "Lagebericht" (Zeile #5882),
- die Übermittlung ausgewählter Bereiche des Lageberichts auf den nachgelagerten Gliederungsebenen (Zeilen #5882 bis #6099) sowie den Angaben zu anderen Berichtsbestandteilen in detaillierter Form.
Die Übermittlung des Corporate-Governance-Berichts, der zugehörigen entsprechenden Erklärung, der Erklärung zur Unternehmensführung sowie des Nichtfinanziellen Berichts erfolgt entweder an den jeweiligen Stellen zur Übermittlung oder unter der Überschrift "Andere Berichtsbestandteile", sofern auch der Lagebericht nicht differenziert übermittelt wurde.
Rz. 65
Die nachfolgende Übersicht fasst stichpunktartig die im Rahmen der 2. Alternative ausfüllbaren Taxonomiefelder zusammen:
Lagebericht [#5882–#6099] |
Wirtschaftsbericht [#5882–#5931] |
Darstellung des Geschäftsverlaufs [#5886–#5897] |
Produktion; Investition; Finanzierung; Personal-Sozialbereich; Umweltschutz; Entwicklung der Branche und Gesamtwirtschaft; Umsatz- und Auftragsentwicklung; sonstige wesentliche Vorgänge |
Darstellung der Lage [#5898–#5901] |
Vermögenslage; Finanzlage; Ertragslage |
Risikobericht [#5902–#5912] |
Risikomanagementziele und -methoden; Preisänderungs-/Ausfall- und Liquiditätsrisiken und Risiken aus Zahlungsstromschwankungen; wirtschaftliche, rechtliche Bestandsgefährdungspotenziale, sonstige nicht bestandsgefährdende Risiken mit besonderem Einfluss auf die Lage sowie Risiken in Bezug auf das Interne Kontroll- und Rechnungslegungssystem bezogen auf die Rechnungslegung |
Nachtragsbericht [entfallen] |
Nachträglich eingetretene bedeutsame Vorgänge im Produktions-, Absatz-, Finanzierungsbereich |
Prognosebericht [#5916–#5919] |
Entwicklungstendenzen des Unternehmens nach Geschäftsjahresschluss sowie künftige Entwicklungstendenzen der Märkte; wesentliche Änderungen bei Produktion, Absatz, Personal und Forschung/Entwicklung sowie Marktstellung der Tätigkeitsbereiche |
Forschungs- und Entwicklungsbericht [#5920-#5926] |
Einrichtungen für Forschungs- und Entwicklungszwecke; Zahl der Mitarbeiter in den Einrichtungen; Forschungs- und Entwicklungszielsetzungen; Aufwand für Forschungs- und Entwicklung |
Zweigniederlassungsbericht [#5927–#5931] |
Inländische und ausländische Zweigniederlassungen |
Bericht über die Grundzüge des Vergütungssystems [#5932] |
Schlusserklärung zum Abhängigkeitsbericht nach § 312 Abs. 3 Satz 3 AktG [#5938] |
Erklärung zur Unternehmensführung [#5940–#5949] |
Erklärung nach § 161 AktG; Angaben Unternehmensführungspraktiken; Angaben zur Beschreibung der Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat; Angaben zur Erreichung des angestrebten Frauenanteils; Angaben zur Besetzung des Aufsichtsrats; Beschreibung des Diversitätskonzets |
Übernahmebericht [#5961-#5988] |
Zusammenset... |