Zwei unterschiedliche Produkte durchlaufen die gleiche Kostenstelle, eines wird auf einem hochwertigen NC-Bearbeitungszentrum gefertigt, das andere wird mittels Sägen, Fräsen und Bohren konventionell bearbeitet. Für alle Arbeitsgänge, unabhängig vom bearbeitenden Betriebsmittel, müssen aufgrund der Zuschlagskalkulation pro Fertigungsstunde die gleichen Kosten zugrunde gelegt werden, wenn der Fertigungslohn pro Stunde der gleiche ist, weil der darauf zu berechnende Zuschlagssatz innerhalb dieser Kostenstelle gleich ist.
Der Vergleich zwischen einem Maschinenarbeitsplatz mit niedrigem Lohnsatz und einem Handarbeitsplatz mit höherem Lohnsatz verdeutlicht den Nachteil der Zuschlagskalkulation deutlich.
Platz |
Lohn/EUR |
Zuschlag / % |
Zuschlag / EUR |
Fert.-Kosten EUR / Stunde |
Maschine (500.000 EUR) |
15 EUR |
300 % |
45 EUR |
60 EUR |
Handarbeitsplatz(1.000EUR) |
20 EUR |
300 % |
60 EUR |
80 EUR |
Abb. 1: Vergleich zwischen einem Maschinenarbeitsplatz und Handarbeitsplatz
Aufgrund der Verrechnung eines einheitlichen Zuschlagssatzes auf den Fertigungslohn wäre die Fertigungsstunde am Handarbeitsplatz fast doppelt so teuer wie am Maschinenplatz. Dieses Beispiel führt gleichzeitig die Fragwürdigkeit der Verwendung des Fertigungslohnes als Basis für die Errechnung der Gemeinkostenzuschläge vor Augen.