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Mindestanforderungen an das Risikomanagement 2021 / BTR 3.1 Allgemeine Anforderungen

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1

Das Institut hat sicherzustellen, dass es seine Zahlungsverpflichtungen jederzeit erfüllen kann. Das Institut hat dabei, soweit erforderlich, auch Maßnahmen zur Steuerung des untertägigen Liquiditätsrisikos zu ergreifen. Es ist eine ausreichende Diversifikation der Refinanzierungsquellen und der Liquiditätspuffer zu gewährleisten. Konzentrationen sind wirksam zu überwachen und zu begrenzen.

Erläuterung: Verbundlösungen

Die Anforderung in Satz 3 kann auch durch bestehende Verbund- oder Konzernstrukturen erfüllt werden.

Erläuterung: Diversifikation der Refinanzierungsquellen und der Liquiditätspuffer

Maßgebliche Kriterien für die Diversifikation können bspw. Geschäftspartner bzw. Emittenten, Produkte, Laufzeiten und Regionen sein.

Erläuterung: Untertägige Liquiditätsrisiken

Untertägige Liquiditätsrisiken können insbesondere bei Nutzung von Echtzeit-Abwicklungs- und Zahlungsverkehrssystemen vorliegen.

 

2

Das Institut hat zu gewährleisten, dass ein sich abzeichnender Liquiditätsengpass frühzeitig erkannt wird. Hierfür sind Verfahren einzurichten, deren Angemessenheit regelmäßig, mindestens aber jährlich, zu überprüfen ist. Auswirkungen anderer Risiken auf die Liquidität des Instituts (z. B. Reputationsrisiken) sind bei den Verfahren zu berücksichtigen.

 

3

Das Institut hat für einen geeigneten Zeitraum eine oder mehrere aussagekräftige Liquiditätsübersichten zu erstellen, in denen die voraussichtlichen Mittelzuflüsse den voraussichtlichen Mittelabflüssen gegenübergestellt werden. Die Liquiditätsübersichten müssen geeignet sein, um die Liquiditätslage im kurz-, mittel- und langfristigen Bereich darzustellen. Dies hat sich in den getroffenen Annahmen, die den Mittelzu- und -abflüssen zugrunde liegen, und in der Untergliederung in Zeitbändern angemessen widerzuspiegeln. Den auch in ...

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