Patentanmeldungen verursachen neben den eigentlichen Anmeldungsgebühren noch weitere Kosten. Es fallen z. B. Aufwendungen für
- Patentgebühren (Beispiele s.u.),
- eigene Personal- und Bearbeitungskosten,
- Aufwendungen für in- und ausländische Patentanwälte,
- Kommunikationskosten,
- Korrespondenzen,
- Übersetzungskosten,
- Patentrecherchen,
- Datenbankkosten
an. Zu beachten ist außerdem, dass es sich bei Patentkosten oft nicht um einmalige Aufwendungen handelt, sondern zu einem nicht unerheblichen Teil um jährlich wiederkehrende Zahlungen, um den Patentschutz über den geplanten Schutzzeitraum von bis zu 20 Jahren aufrecht erhalten zu können.
Darüber hinaus ist es fast immer notwendig, ein Patent nicht nur für einen, sondern für mehrere Staaten zu beantragen, um ein Schutzrecht möglichst umfassend nutzen zu können.
Anmeldung eines EU-Patentes
Eine GmbH möchte ein EU-Patent in fünf europäischen Ländern anmelden. Um den Umfang der Kosten, die auf den Betrieb zukommen, erkennen zu können, hat das Unternehmen eine grobe Schätzung aufgestellt. Neben eigenen Personalkosten, die für die Vorbereitung und Ausarbeitung entstehen, fallen Kosten für einen Patentanwalt, verschiedene Gebühren, Übersetzungs- und Korrespondenzkosten an. Das Unternehmen will das Patent über den maximal möglichen Zeitraum von 20 Jahren schützen lassen.
Folgende Annahmen und Zahlen liegen vor:
Eigene Personalkosten |
650 EUR |
Ausarbeitung der Anmeldung durch Patentanwalt |
3.000 EUR |
Anmeldegebühr |
60 EUR |
Recherchegebühr |
1.700 EUR |
Staatenbenennungsgebühr (5 x 550 EUR) |
2.750 EUR |
Prüfungsantrag |
350 EUR |
Erteilungsgebühr |
1.400 EUR |
Mitteilung gem. § 51 Abs. 4 und 52 Abs. 5 EPÜ |
400 EUR |
Nationale Gebühren/Übersetzungen |
5.000 EUR |
Korrespondenzkosten |
900 EUR |
Büromaterial, sonstige Kosten |
900 EUR |
Regelmäßige Jahresgebühren (5 x ca. 750 EUR x 20 Jahre) |
75.000 EUR |
Sorgfältige Planung spart Kosten
Die tatsächliche Höhe der Patentkosten hängt nicht nur davon ab, in wie vielen Ländern Sie das Patent anmelden wollen, sondern auch davon, wie viele Entgegenhaltungen gemacht werden. Unter Umständen müssen Sie Zeichnungen, Anträge und Ansprüche ändern, was die Kosten weiter in die Höhe treiben kann. Wenn Sie Patente weltweit anmelden wollen, vervielfachen sich die o. g. Aufwendungen leicht. Sie sollten daher von Beginn an darauf achten, dass die vorbereitenden Arbeiten sorgfältig durchgeführt und von Experten vorgenommen werden. Der Einsatz von Patentanwälten ist in diesem Zusammenhang meist sinnvoll, da das Risiko möglicher Entgegenhaltungen reduziert werden kann. Auch eine sorgfältige Übersetzung des Patents in die Sprache der Länder, für die das Patent beantragt wird, zahlt sich für Ihr Unternehmen mittel- und langfristig regelmäßig aus.
Kostenzuordnung und -erfassung durch Einrichtung einer eigenen Kostenstelle sicherstellen
In innovationsintesiven Branchen oder Unternehmen lohnt es sich meist, eine eigene Kostenstelle „Patentwesen” einzurichten. Hier können alle Kosten, die im Zusammenhang mit Patenten, Lizenzen oder Erfindervergütungen entstehen, gesammelt werden. Eine Kostenverrechnung ist dann beispielsweise über den Betriebsabrechnungsbogen möglich. Allerdings muss beachtet werden, dass nicht alle Kosten sofort auf die Kostenträger verteilt werden können (s. auch Ansatz von Patent- und Lizenzkosten in der Kostenrechnung).