Die Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen (GoB) erfordern in der Regel die Aufzeichnung jedes Geschäftsvorfalls – also auch jeder Einlage – in einem Umfang, der eine Überprüfung seiner Grundlagen, seines Inhalts und seiner Bedeutung für den Betrieb ermöglicht.
Mit dem Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen und der darin verankerten Änderung des § 146 AO wurde die Einzelaufzeichnungspflicht im Gesetz normiert.
Die Privatentnahmen und Privateinlagen bei Kassen sind ggf. durch sog. Eigenbelege zu dokumentieren. Nur ein in solcher Weise (retrograde Methode) erstellter Kassenbericht dokumentiert diese Rechenschritte hinreichend, schreibt sie unveränderbar fest und macht sie damit nachprüfbar.
3.1 Bareinlagen: Wenn Betriebsausgaben privat gezahlt werden
Für den buchführungspflichtigen Kaufmann ist die Geldeinlage mit dem Teilwert zu buchen. Der Teilwert entspricht grundsätzlich dem Nennwert.
Tilgung betrieblicher Schulden über Privatkonto
Die betriebliche Kfz-Steuer (Lkw) i. H. v. 350 EUR wurde am 31.10.01 vom Privatkonto der Ehefrau überwiesen, da der betriebliche Kontokorrentkredit bereits voll ausgeschöpft war.
Konto SKR 03 Soll |
Kontenbezeichnung |
Betrag EUR |
Konto SKR 03 Haben |
Kontenbezeichnung |
Betrag EUR |
4510 |
Kfz-Steuer |
350 |
1890 |
Privateinlagen |
350 |
Konto SKR 04 Soll |
Kontenbezeichnung |
Betrag EUR |
Konto SKR 04 Haben |
Kontenbezeichnung |
Betrag EUR |
6570 |
Kfz-Steuer |
350 |
2180 |
Privateinlagen |
350 |
Hinweis zur Umsatzsteuer: In dieser Buchung ist keine Umsatzsteuer enthalten.
Werden Sonderbetriebsausgaben, die aus privaten Mitteln bestritten worden sind, im Jahr der Entstehung des Aufwands nicht als Einlage berücksichtigt, kommt eine erfolgswirksame Nachholung in einem Folgejahr nach den Grundsätzen des formellen Bilanzzusammenhangs nicht in Betracht.
3.1.1 Bareinlage bei Verzicht auf Darlehensrückführung
Eine Bareinlage beim Darlehensschuldner liegt vor, wenn der Darlehensgläubiger auf die Rückzahlung eines Darlehens, das beim Schuldner für betriebliche Zwecke verwendet wurde, verzichtet. Dieser Fall kommt in der Praxis wohl nur vor, wenn der Darlehensgeber das Geld aus seinem Privatvermögen einem Angehörigen für dessen Betrieb zur Verfügung gestellt hat.
Zur einer Privateinlage kommt es beim Darlehensnehmer als Unternehmer auch dann, wenn er den Darlehensgeber vor Tilgung des für betriebliche Zwecke genutzten Darlehens beerbt.
Betriebliche Darlehensschuld erlischt aufgrund des Todes des Erblassers (Darlehensgebers)
Zur Finanzierung betrieblicher Investitionen erhielt der Sohn vom Vater ein verzinsliches Darlehen, dessen Restschuld am 1.1.01 noch 75.000 EUR betrug. Der Vater stirbt am 1.4.01, der Sohn ist der Alleinerbe. Die Zinsverpflichtung für das erste Quartal 01 beträgt 1.500 EUR.
Durch den Erbfall fallen Forderung und Schuld in einer Person (Sohn) zusammen. Der Erbfall ist dem privaten Bereich zuzurechnen.
Konto SKR 03 Soll |
Kontenbezeichnung |
Betrag EUR |
Konto SKR 03 Haben |
Kontenbezeichnung |
Betrag EUR |
0550 |
Darlehen |
75.000 |
1890 |
Privateinlagen |
76.500 |
1700 |
Sonstige Verbindlichkeiten |
1.500 |
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Konto SKR 04 Soll |
Kontenbezeichnung |
Betrag EUR |
Konto SKR 04 Haben |
Kontenbezeichnung |
Betrag EUR |
0940 |
Darlehen |
75.000 |
2180 |
Privateinlagen |
76.500 |
3500 |
Sonstige Verbindlichkeiten |
1.500 |
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Hinweis zur Umsatzsteuer: In dieser Buchung ist keine Umsatzsteuer enthalten.
3.1.2 Nachweis der Herkunft bei Einzahlungen vom Privat- auf Geschäftskonto des Unternehmers
Bei diversen Einzahlungen vom Privatkonto auf das Geschäftskonto reicht es nicht, diese als Privateinlagen zu verbuchen. Mangels Vorlage der kompletten Kontoauszüge des Unternehmers und fehlender Feststellbarkeit, ob es sich um Privateinlagen oder weitergeleitete Betriebseinnahmen gehandelt hat, kann das Finanzamt Zuschätzungen bei den Betriebseinnahmen vornehmen.
Ungeklärte Einlagen in das Betriebsvermögen rechtfertigen unter Umständen auch bei einer formell ordnungsmäßigen Buchführung die Annahme, dass höhere Betriebseinnahmen erzielt und höhere Privatentnahmen getätigt als gebucht ...