Einnahmen-Überschussrechner müssen das eingelegte Wirtschaftsgut wegen der zulässigen weiteren Abschreibung im Anlagenspiegel erfassen, vorher richtig bewerten und die gleichen Regeln beachten wie der buchführungspflichtige Kaufmann.
3.3.1 Einlage innerhalb von 3 Jahren seit Anschaffung
Bei Einlage innerhalb des 3-Jahres-Zeitraums seit Anschaffung/Herstellung wird die Bewertungshöchstgrenze (fortgeführte Anschaffungs-/Herstellungskosten) wie folgt ermittelt:
- Fall 1: Bisher keine Abschreibungen für das Wirtschaftsgut im außerbetrieblichen Bereich (private Besitzzeit):
Werden Wirtschaftsgüter aus dem Privatvermögen in den Betrieb eingelegt, so sind von den Anschaffungs-/Herstellungskosten mindestens die Abschreibungsbeträge, die sich aus einer normalen Abschreibung üblicherweise ergeben, abzuziehen, auch wenn sich diese im Rahmen der Einkünfte aus nicht selbstständiger Tätigkeit oder Vermietung und Verpachtung als Werbungskosten nicht einkommensmindernd ausgewirkt hat.
Einlage eines privat genutzten Pkws
Ein Privatmann hat am 1.4.01 einen Pkw für 25.000 EUR zzgl. 19 % Umsatzsteuer erworben und weder Fahrtkosten noch sonstige Werbungskosten im Rahmen der Einkommensteuererklärung geltend gemacht. Am 1.10.03 beginnt er seine selbstständige Tätigkeit und legt den Pkw in das Betriebsvermögen ein, da er diesen künftig ausschließlich für Kundenbesuche benutzen will. Die Nutzungsdauer wird mit fünf Jahren angenommen. Ein Bekannter hatte dem Unternehmer kurz zuvor wegen des guten Zustands des Pkws 35.000 EUR geboten.
Anschaffungskosten im Privatbereich |
EUR |
29.750* |
./. AfA 1.4.01 bis 30.9.03 (linear für 30 Monate) |
EUR |
14.875 |
= Einlagewert zum 1.10.03 |
EUR |
14.875 |
* Die Umsatzsteuer, die der Unternehmer vorher im privaten Bereich nicht als Vorsteuer abziehen konnte, gehört bei Einlage des Pkw zu den Anschaffungskosten.
Unternehmer bucht den Zugang des Pkw am 1.10.03 höchstens mit den o. g. fiktiv fortgeführten Anschaffungskosten:
Konto SKR 03 Soll |
Kontenbezeichnung |
Betrag EUR |
Konto SKR 03 Haben |
Kontenbezeichnung |
Betrag EUR |
0320 |
Pkw |
14.875 |
1890 |
Privateinlagen |
14.875 |
Konto SKR 04 Soll |
Kontenbezeichnung |
Betrag EUR |
Konto SKR 04 Haben |
Kontenbezeichnung |
Betrag EUR |
0520 |
Pkw |
14.875 |
2180 |
Privateinlagen |
14.875 |
Hinweis zur Umsatzsteuer: In dieser Buchung ist keine Umsatzsteuer enthalten.
- Fall 2: Bereits Abschreibungen im Rahmen der Überschusseinkünfte vorgenommen:
Haben Steuerpflichtige z. B. ein Gebäude vermietet, müssen sie von den Anschaffungs-/Herstellungskosten alle tatsächlich in Anspruch genommenen normalen Abschreibungen, erhöhte Abschreibungen und Sonderabschreibungen abziehen, um den so ermittelten fortgeführten Wert mit dem Teilwert vergleichen zu können.
3.3.2 Einlage später als 3 Jahre nach Anschaffung
Bei Einlage von beweglichen Wirtschaftsgütern oder Gebäuden des Anlagevermögens gilt außerhalb des 3-Jahres-Zeitraums seit Anschaffung/Herstellung ausnahmslos der Teilwert als Einlagewert.