Um jetzt die Frage beantworten zu können, was ein Beschaffungsvorgang kostet, müssen Sie die Prozesskosten (vgl. Tab. 4) in Relation zur Kostentreibermenge setzen (hier kommen wieder die Kostentreiber ins Spiel, vgl. Kap. 2.3).
Für den Hauptprozess "Material beschaffen" bietet sich beispielsweise der Kostentreiber "Anzahl der Beschaffungsvorgänge" an. Angenommen, Sie haben im Jahr 800 Beschaffungsvorgänge, so bestimmt sich der Prozesskostensatz nach folgender Formel:
Prozesskostensatz = Prozesskosten / Kostentreibermenge
Ermittlung des Prozesskostensatzes für den Hauptprozess "Material beschaffen" |
Prozesskostensatz = Prozesskosten / Kostentreibermenge |
Prozesskosten |
176.000 EUR |
Kostentreibermenge (Anzahl der Beschaffungsvorgänge p.a.) |
800 Vorgänge |
Prozesskostensatz |
220 EUR/Vorgang |
Tab. 5: Prozesskostensatz
Ihr Prozesskostensatz liegt für den Hauptprozess "Material beschaffen" bei 220 EUR. Folglich können Sie jetzt zu der Aussage kommen, dass Sie derzeit ein Materialbeschaffungsvorgang 220 EUR kostet.
Leistungsmengenneutrale Prozesse
Im oben dargestellten Beispiel wurden bisher nur leistungsmengeninduzierte Aktivitäten der Kostenstellen betrachtet. Darunter sind die Aktivitäten zu verstehen, welche in direkter proportionaler Abhängigkeit eines Kostentreibers stehen, z. B. Tätigkeiten wie Angebote einholen, Bestellungen durchführen etc.
Dagegen gibt es Tätigkeiten auf einer Kostenstelle, wie z. B. die Leitungsfunktion des Abteilungsleiters, welche in keiner direkten proportionalen Abhängigkeit zur jeweiligen Kostentreibermenge steht. So sind beispielsweise die Leitung einer Einkaufsabteilung und die dabei anfallenden Tätigkeiten nicht direkt proportional abhängig z. B. von der Anzahl der dort ausgeführten Bestellungen. Auf die Leitungstätigkeit des Abteilungsleiters wirkt es sich daher nur unwesentlich aus, ob in seiner Abteilung im Monat 100 Bestellungen durchgeführt werden oder 120 Bestellungen.
Dagegen hat es für denjenigen Mitarbeiter, der mit der Tätigkeit "Bestellungen durchführen" betraut ist, einen direkten proportionalen Einfluss, ob 100 oder 120 Bestellungen pro Monat ausgeführt werden. Daher werden Tätigkeiten wie z. B. "Bestellungen durchführen", welche von der Menge eines Kostentreibers abhängen, als leistungsmengeninduziert (lmi) bezeichnet und Tätigkeiten wie z. B. "Abteilung leiten", welche nicht von der Menge eines Kostentreibers abhängen, als leistungsmengenneutrale (lmn) Tätigkeiten bezeichnet.
Sollen die leistungsmengenneutralen (lmn) Aktivitäten oder Teilprozesse in den Prozesskostensatz mit einbezogen werden, so müssen diese entsprechend der anteiligen Ressourceninanspruchnahme aller leistungsmengeninduzierten (lmi) Aktivitäten einer Kostenstelle auf diese umgelegt werden und mit diesen in die Gesamtkosten des Hauptprozesses mit übernommen werden (entsprechend einer Umlage). Selbstverständlich erhöht sich durch Hinzunahme der leistungsmengenneutralen Kosten in der oben beschrieben Weise der Prozesskostensatz entsprechend.