Für die Erstellung der globalen VP-Dokumentation innerhalb eines Konzerns ergeben sich in Praxis häufig folgende Fragen:
VP-Dokumentation
1.1. In welchem Land gibt es grundsätzlich keine VP-Dokumentationsvorschriften?
1.2. Muss die VP-Dokumentation zum Zeitpunkt der Transaktion vorliegen?
1.3. Muss die VP-Dokumentation beim Einreichen der Steuererklärung vorliegen?
1.4. Muss die VP-Dokumentation erst auf Anfrage der Betriebsprüfung vorliegen?
1.5. Muss die VP-Dokumentation in lokaler Sprache verfasst werden?
Strafzuschläge
2.1. Werden die Strafzuschläge in % der Mehrsteuern berechnet?
2.2. Werden die Strafzuschläge in % der Hinzurechnung berechnet?
Steuererklärungsangaben
3.1. Müssen auch noch in der Steuererklärung Angaben zu konzerninternen Transaktionen gemacht werden?
3.2 Weichen die Fristen für diese Erklärungen von den Fristen ab, die für die VP-Dokumentation gelten?
Operativer Prozess
4.1 Wer kümmert sich bei der Erstellung der VP-Dokumentation um was?
4.2 Wie erreicht man höchste Effizienz im Prozess?
4.3 Wie erreicht man höchste Konsistenz zwischen den einzelnen LFs, zwischen den LFs und dem CbCR und zwischen den LFs und den VP-Formularen der Steuererklärungen?
4.4 Erleichtert der Einsatz von Software die Erstellung der globalen VP-Dokumentation?
Wir haben bereits im Kapitel 12.1.1 ausführlich die wesentlichen praxisrelevanten Regelungen zur VP-Dokumentation aus deutscher Sicht dargestellt. Dort haben wir regelmäßig auch den Bezug zu den OECD-RL 2017 bzw. 2022 hergestellt. Insofern verweisen wir auf Kapitel 12.1.1 für weitere Ausführungen.
In Ergänzung zum Kapitel 12.1.2 verweisen wir auf die Anlage 4 am Ende dieses Buchs, die das von der OECD empfohlene Inhaltsverzeichnis für Local Files zeigt.
In Ergänzung des Kapitels 12.1.3 verweisen wir auf die Anlage 5, die das von der OECD empfohlene Inhaltsverzeichnis für Master Files zeigt.
In Kapitel 4.4.9 werden Einsatzmöglichkeiten von Software für VP-Dokumentation (Local File, Master File, CbCR) ausführlich erläutert und anhand von Praxisbeispielen wird veranschaulicht, wie diese sinnvoll in den Prozessen eines Konzerns verankert werden können.
Länderspezifische Antworten finden Sie hier:
Mittlerweile haben fast alle Industriestaaten VP-Dokumentationsvorschriften eingeführt und die meisten sanktionieren das Nichtvorhandensein oder die Unverwertbarkeit von VP-Dokumentationen. Eine umfangreiche Übersicht in der Anlage 2 dieses Buchs beantwortet folgende Fragen für 19 Staaten zur VP-Dokumentation:
CbCR |
Master File (MF) |
Local File (LF) |
Local File |
Local File |
TP Information returns |
Is Country-by-country report consistent with Annex III to Chapter V of the TPG? |
Is Master file consistent with Annex I to Chapter V of the TPG? |
Is Local file consistent with Annex II to Chapter V of the TPG? |
Must the LF be prepared within a specified period of time (i.e., contemporaneous with the tax return)? |
Must the LF be filed with the tax authority locally? |
Is there a mandatory disclosure for intercompany transactions separate from TPD requirements? |
- Sind die lokalen CbCR Anforderungen im Einklang mit der OECD-VP-RL?
- Sind die lokalen Master File Anforderungen im Einklang mit der OECD-VP-RL?
- Sind die lokalen Local File Anforderungen im Einklang mit der OECD-VP-RL?
- Muss das Local File nach BEPS innerhalb einer bestimmten Zeit erstellt werden?
- Muss das Local File nach BEPS automatisch eingereicht werden oder nur auf Anforderung der lokalen Finanzbehörde?
- Gibt es eine von der VP-Dokumentation getrennte Offenlegungspflicht für konzerninterne Transaktionen, zum Beispiel zusätzliche Angaben i. R. d. Steuererklärung (sog. "TP information return")?
Des Weiteren geht die Anlage 1 dieses Buchs für 20 ausgewählte Staaten noch genauer auf die teilweise komplizierten lokalen Regelungen zu Strafzuschlägen ein und beantwortet folgende Fragen:
- Welche Strafzuschläge ergeben sich bei Nichterstellung oder verspäteter Abgabe der VP-Dokumentation?
- Welche Strafzuschläge ergeben sich bei VP-Anpassungen?
- Wie werden die jeweiligen Strafzuschläge berechnet: als Pauschalbetrag, in % der Mehrsteuern oder in % der Hinzurechnung?
Einige Staaten wie z. B. die USA, Australien, Brasilien, China, UK und Mexiko können bereits auf eine sehr lange – über 20-jährige – VP-Dokumentations-Historie zurückblicken und sind daher entsprechend erfahren. Die meisten Industriestaaten haben bis 2010 derartige Vorschriften eigeführt. Auch Deutschland hat bereits in 2013 das zehnjährige Bestehen der VP-Dokumentationsvorschriften (GAufzV) "gefeiert" und man kann sagen, dass sich im Laufe der letzten Jahre in Deutschland die Qualität und die Konzeptionierung von VP-Dokumentationen deutlich verbessert haben. Insbesondere erkennt man in den letzten Jahren deutlich mehr Anstrengungen der Unternehmen und Beratungshäuser, Tools und Softwarelösungen zu entwickeln und zu nutzen, die die Identifizierung der Sachverhalte und auch die weltweit koordinierte Erstellung von Dokumentationsberichten erheblich erleichtern.