Im Ergebnis sehen wir bereits seit Jahren eine weltweit stark steigende Anzahl von (Vorab-)Verständigungsverfahren. Zum Ende des Jahres 2020 sind beim Bundeszentralamt für Steuern knapp 1.400 Verfahren offen[108]. Deutschland belegt damit weiterhin den weltweit ersten Platz – ein trauriger Rekord. Gemäß Aktionspunkt 14 haben sich die Länder auf bestimmte Mindeststandards geeinigt, um die wirksame und zeitnahe Streitbeilegung im Wege von Verständigungsverfahren zu erreichen. Hierzu gehört auch die Absicht, ein zwingendes und verbindliches Schiedsverfahren in die DBAs aufzunehmen.[109]
Allein die EU geht aktuell von ca. 900 Doppelbesteuerungsfällen mit einem Volumen von mehr als 10,5 Mrd. EUR aus.[110] Deutschland hat Ende 2019 mit der Verabschiedung des EU-Doppelbesteuerungsabkommen-Streitbeilegungsgesetzes (EU-DBA-SBG)[111] die EU-Streitbeilegungsrichtlinie aus dem Jahr 2017 umgesetzt und ein weiteres Verfahren zur Beseitigung von Doppelbesteuerungsstreitigkeiten geschaffen, das eine zwingende Einigung zwischen den betroffenen Mitgliedstaaten vorsieht. Solange die betroffenen Bundesämter die personellen Ressourcen nicht erheblich aufstocken, wird sich jedoch in der Praxis nichts ändern bzw. verbessern.
Dieser Inhalt ist unter anderem im Controlling Office enthalten. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen