Prof. Dr. Reinhold Hölscher, Dr. Matthias Michael Nelde
Termingeschäfte können hinsichtlich der Art ihrer Erfüllung in bedingte und unbedingte Termingeschäfte unterschieden werden. Bei einem bedingten Termingeschäft handelt es sich um ein Geschäft, das vom Käufer des Kontrakts nicht zwingend zu erfüllen ist. Der Käufer besitzt vielmehr ein Wahlrecht, die Erfüllung des Geschäfts verlangen zu können. Bei einem unbedingten Termingeschäft sind dagegen sowohl Käufer als auch Verkäufer zur Erfüllung des Geschäfts verpflichtet. Zu den bedingten Termingeschäften zählen die Optionen, während die unbedingten Termingeschäfte insbesondere die swaps und die futures umfassen.
Neben der Systematisierung hinsichtlich der Art der Erfüllung kann eine weitere Unterscheidung hinsichtlich der Art des Handelsplatzes vorgenommen werden. Geschäfte, die über eine Börse zustande kommen, werden den börslichen Termingeschäften zugeordnet. Demgegenüber werden Instrumente, die individuell zwischen den Kontraktpartnern vereinbart werden, als außerbörsliche Instrumente bzw. over-the-counter-Geschäfte (OTC-Geschäfte) bezeichnet. Börslich gehandelte Termingeschäfte sind in den wesentlichen Vertragsbestandteilen standardisiert und aus diesem Grund sehr gut handelbar. Andererseits setzt die Standardisierung gewisse Grenzen in Bezug auf die Flexibilität, die bei außerbörslichen Geschäften durch die individuelle Gestaltbarkeit der Kontrakte dagegen sehr hoch ist. Die Verträge werden bei börsengehandelten Termingeschäften immer mit der Abrechnungsstelle der Börse, dem Clearinghouse, abgeschlossen, welches die Erfüllung garantiert. Dadurch existiert kein Ausfallrisiko. Im Unterschied dazu müssen die Vertragspartner bei OTC-Geschäften das Risiko, dass der Kontrahent seine Verpflichtungen nicht erfüllt, selbst tragen.
Ferner kann hinsichtlich des Bezugsobjekts zwischen Finanz-, Waren- und sonstigen Termingeschäften unterschieden werden. Zu den Finanztermingeschäften zählen Geschäfte, die sich auf Aktienkurse, Zinssätze oder Devisenkurse beziehen, der Gruppe der Warentermingeschäfte sind beispielsweise Rohstoff-, Energie- oder Agrarderivate zuzuordnen.
Es gibt eine große Anzahl von verschiedenen Termingeschäften. Die 3 wichtigsten Grundformen sind swaps, futures und Optionen. Die Einordnung dieser Grundformen in die oben beschriebene Systematik ist der nachfolgenden Abb. 1 zu entnehmen:
Abb. 1: Arten von Termingeschäften
Hinsichtlich der Motive zum Abschluss von Termingeschäften können drei verschiedene Positionen unterschieden werden, die nachfolgend erläutert werden. Beispiele zu den verschiedenen Anwendungen werden bei den Erläuterungen zu den einzelnen Termingeschäften (Optionen, futures, swaps) gegeben.
Sicherungsgeschäfte (hedging)
Positionen in Termingeschäften werden häufig zum Zweck der Absicherung (hedging), d. h. zur Risikovermeidung oder Risikobeschränkung eingegangen. In diesem Fall wird mit dem Derivat eine Gegenposition zu einer bereits bestehenden oder geplanten Position am Kassamarkt aufgebaut. Die Auswahl des Derivats sollte dabei so erfolgen, dass seine Wertentwicklung genau entgegengesetzt zu der Wertentwicklung der abzusichernden Position verläuft. Erleidet die abzusichernde Position einen Wertverlust, so wird dieser durch den Wertgewinn in der Sicherungsposition, dem Termingeschäft, ganz oder zumindest teilweise ausgeglichen. Die Wertveränderung (und damit das Risiko) der Gesamtposition aus Original- und Sicherungsgeschäft wird dadurch deutlich verringert. Gelingt sogar ein vollständiger Ausgleich der Wertbewegungen, wird von einem "perfect hedge" gesprochen.
Spekulationsgeschäfte (trading)
Ein zu Spekulationszwecken abgeschlossenes Termingeschäft dient dazu, von einer positiven Wertentwicklung zu profitieren. Der Aufbau der Terminposition erfolgt in Erwartung einer bestimmten künftigen Wertentwicklung ohne ein entsprechendes Gegengeschäft zur Absicherung zu tätigen. Gelingt die Spekulation, kann der Spekulant mit einem relativ geringen Kapitaleinsatz große Gewinne erzielen, denn bei Termingeschäften ist nur ein Bruchteil des Nominalwertes für den Abschluss des Geschäftes erforderlich. Diese Hebelwirkung kann je nach Investment aber auch zur Folge haben, dass im Fall einer ungünstigen Wertentwicklung ein Vielfaches des Kapitaleinsatzes verloren geht. Spekulative Derivatpositionen sollten daher nur von Marktteilnehmern eingegangen werden, die sich über die möglichen Folgen völlig im Klaren sind und mögliche Verluste auch tragen können.
Arbitragegeschäfte
Dem Abschluss von Arbitragegeschäften liegt das Ziel der Ausnutzung von Marktunvollkommenheiten zugrunde. Diese Möglichkeit ist immer dann gegeben, wenn der Preis für ein spezifisches Wirtschaftsgut an zwei unterschiedlichen Märkten, beispielsweise an zwei Börsenplätzen, unterschiedlich hoch ist. In diesem Fall kann das Wirtschaftsgut, zum Beispiel eine Aktie, an dem Marktplatz mit dem niedrigeren Preis gekauft und gleichzeitig an dem anderen Marktplatz zu dem höheren Preis veräußert werden. Die Differenz zwischen beiden Preisen verbleibt als G...