Prof. Dr. Reinhold Hölscher, Dr. Matthias Michael Nelde
Bei einem Währungsswap verpflichten sich die Kontraktpartner zum Austausch eines Kapitalbetrags sowie der auf diesen Kapitalbetrag zu leistenden Zinszahlungen, wobei sich sowohl der Kapitalbetrag als auch die Zinszahlungen auf unterschiedliche Währungen beziehen. Der Tausch des Kapitalbetrags ist allerdings kein zwingender Bestandteil eines Währungsswaps; die auf verschiedene Währungen lautenden Kapitalbeträge werden i. d. R. jedoch ebenfalls getauscht. Ein Währungsswap wird vereinbart, wenn 2 Kontraktpartner Kapitalbeträge in unterschiedlichen Währungen, jedoch mit identischen Volumina und Laufzeiten nachfragen. Währungsswaps, auch als currency swaps bezeichnet, zählen zu den außerbörslich gehandelten unbedingten Termingeschäften (s. "1. Arten von Termingeschäfte").
Währungsswaps werden seit Anfang der 80er Jahre in größerem Umfang eingesetzt. Der Hauptgrund für den Einsatz dieses Instruments war ursprünglich das Ausnutzen komparativer Kostenvorteile: Viele Unternehmen konnten sich auf ihrem Heimatmarkt günstiger verschulden als in einer Fremdwährung und mithilfe eines geeigneten ausländischen Partners einen Teil dieser Finanzierungsvorteile austauschen. Auch die Absicherung gegen Währungsrisiken gehört zu den Einsatzgebieten von Währungsswaps.
Die Ausstattungsmerkmale von Währungsswaps können, da es sich nicht um börsengehandelte Produkte handelt, zwischen den Vertragspartnern frei ausgehandelt werden. Daher existieren viele unterschiedliche Ausprägungsformen, die jedoch den Austausch der auf unterschiedliche Währungen lautenden Kapitalbeträge als gemeinsames Merkmal aufweisen. Wichtige Unterschiede ergeben sich aber beispielsweise im Hinblick auf die Zinszahlungen während der Laufzeit. Auf Grund der diesbezüglichen Unterschiede lassen sich 3 wesentliche Grundformen unterscheiden:
- Wird im Rahmen eines Währungsswaps der Austausch fester Zinszahlungen der einen gegen feste Zinszahlungen einer anderen Währung (fix gegen fix) vereinbart, so handelt es sich um einen "reinen Währungsswap".
- Der "Zins-Währungsswap" unterscheidet sich vom reinen Währungsswap dadurch, dass es hierbei zu einem Austausch von festen Zinszahlungen der einen Währung gegen variable Zinszahlungen der anderen Währung (fix gegen float) kommt.
- Schließlich werden bei einem "Basis-Währungsswap" variable Zinsen der einen gegen variable Zinsen der anderen Währung getauscht (float gegen float).
Üblicherweise wird der Ablauf eines Währungsswaps in 3 Phasen eingeteilt, die als Ausgangstransaktion, Zinstransaktion und Schlusstransaktion bezeichnet werden können.
Phase 1: Ausgangstransaktion
Die Vertragspartner nehmen zunächst die vereinbarten Kapitalbeträge in der jeweiligen Heimatwährung am Kapitalmarkt auf und tauschen dann diese Beträge aus. Die Umrechnung erfolgt üblicherweise zum aktuellen Kassakurs.
Phase 2: Zinstransaktion
Während der Laufzeit des swap, die bis zu 18 Jahre betragen kann, werden die Zinszahlungen auf die Kapitalbeträge ebenfalls ausgetauscht. Die Zinszahlungen lauten dabei auf die jeweilige Fremdwährung.
Phase 3: Schlusstransaktion
Am Ende der Laufzeit erfolgt der Rücktausch der Kapitalbeträge. Da der für die Rückzahlung gültige Kurs demjenigen zum Beginn der Laufzeit entspricht, sind die Swappartner vor dem Risiko ungünstiger Wechselkursveränderungen geschützt.
Der Ablauf ist in Abb. 14 grafisch dargestellt:
Abb. 14: Ablauf eines Währungsswaps
In allen 3 Phasen gibt es vielfältige Ausgestaltungsmöglichkeiten. Beispielsweise kann vereinbart werden, im Rahmen der Schlusstransaktion nur einen Differenzbetrag auszugleichen. Anders als bei Devisentermingeschäften, bei denen für die Rückzahlung immer der Terminkurs mit Deport oder Report verwendet wird, kann bei einem Währungsswap auch der Rückzahlungskurs individuell vereinbart werden. Wird beispielsweise als Rückzahlungskurs der zum Beginn der Laufzeit gültige Kassakurs vereinbart, sind die Swappartner vor dem Risiko ungünstiger Wechselkursveränderungen geschützt. Auch die Zinstransaktionen sind flexibel zu gestalten, sie können beispielsweise ganz entfallen, wenn ein fester Devisenkurs vereinbart wurde. In diesem Fall bedient jeder Vertragspartner dann die Zinsverpflichtungen im eigenen Land. Währungsswaps werden häufig nicht direkt zwischen den Marktpartnern abgeschlossen, sondern von Banken vermittelt, die in diesem Fall als sog. arranger auftreten und im Sinne einer offenen Vermittlung kein Risiko übernehmen. Agiert die Bank dagegen als intermediary, schließt sie als aktiver Partner selbst Verträge mit Swapparteien ab, die ggf. mit anderen Partnern wieder geschlossen werden (anonyme Vermittlung). Die Banken vereinnahmen für ihre Dienstleistungen Provisionen.
Als Einsatzmöglichkeit von Währungsswaps wurden bereits die Absicherung und die Ausnutzung von komparativen Kostenvorteilen genannt, selbstverständlich können Währungsswaps auch zu spekulativen Zwecken verwendet werden. Im Folgenden wird die Ausnutzung von komparativen Kostenvorteilen, d. h. Arbitrage, als mögliches Einsatzfeld vo...