Die maximale Förderung in Phase 1 beträgt 150.000 EUR für 3 Monate. Bei Unternehmen bis zu 5 Beschäftigten beträgt der maximale Erstattungsbetrag 9.000 EUR für 3 Monate, bei Unternehmen bis zu 10 Beschäftigten 15.000 EUR für 3 Monate.
Diese maximalen Erstattungsbeträge können nur in begründeten Ausnahmefällen überschritten werden.
Ein begründeter Ausnahmefall liegt vor, wenn die Überbrückungshilfe auf Basis der erstattungsfähigen Fixkosten mindestens doppelt so hoch läge wie der maximale Erstattungsbetrag. In diesen Fällen bekommt der Antragsteller über den maximalen Erstattungsbetrag hinaus die hierbei noch nicht berücksichtigten Fixkosten zu 40 % erstattet, soweit das Unternehmen im Fördermonat einen Umsatzausfall zwischen 40 und 70 % erleidet. Bei Umsatzausfällen über 70 % werden 60 % der noch nicht berücksichtigten Fixkosten erstattet. Die Höhe der maximalen Förderung von 150.000 EUR für 3 Monate bleibt davon unberührt.
Keine Deckelung der Maximalbeträge je nach Mitarbeiterzahl in Phase 2
Die Anzahl der Beschäftigten ist bei der 2. Phase der Überbrückungshilfe (Förderzeitraum September-Dezember 2020) ohne Bedeutung für den maximalen Erstattungsbetrag. Anders als bei der 1. Phase der Überbrückungshilfe (Förderzeitraum Juni-August 2020) gibt es keine Maximalbeträge für Unternehmen mit bis zu 5 bzw. 10 Beschäftigten. Unabhängig von der Anzahl der Beschäftigten ist eine maximale Förderung von bis zu 50.000 EUR pro Monat möglich.
Im Rahmen der Antragstellung ist durch den prüfenden Dritten zu prüfen, ob das antragstellende Unternehmen zumindest einen Beschäftigten zum Stichtag hatte. Die hierüber hinausgehende Anzahl der Beschäftigten wird ausschließlich zu statistischen Zwecken abgefragt, u. a. um eine spätere Evaluierung des Förderprogramms zu ermöglichen. Die entsprechenden Angaben können durch den prüfenden Dritten aus Unternehmensangaben übernommen werden und müssen nicht gesondert überprüft werden. Dies gilt auch für das Beschäftigtenkriterium für den Zugang zum Wirtschaftsstabilisierungsfonds.
Umsatzausfall bei unterschiedlichem Fixkostenvolumen (Phase 1)
Ein Schausteller mit 10 Beschäftigten und einem Umsatzausfall im Förderzeitraum von über 70 % hat
- 10.000 EUR Fixkosten: Die Überbrückungshilfe beträgt 8.000 EUR.
- 20.000 EUR Fixkosten: Die Überbrückungshilfe beträgt 15.000 EUR. Der rechnerische Anspruch auf Erstattung von 80 % der Fixkosten (= 16.000 EUR) wird auf den maximalen Erstattungsbetrag gekürzt.
- 50.000 EUR Fixkosten: Die Überbrückungshilfe beträgt 33.750 EUR, da ein begründeter Ausnahmefall vorliegt. Fixkosten werden bis zur Erreichung des maximalen Erstattungsbetrags zu 80 % erstattet (18.750 EUR x 0,8 = 15.000 EUR). Der Anteil der hier nicht einbezogenen Fixkosten wird zu 60 % erstattet (31.250 EUR x 0,6 = 18.750 EUR).
Rechtlich selbstständige verbundene Unternehmen oder Unternehmen, die im Eigentum oder unmittelbar oder mittelbar unter dem beherrschenden Einfluss derselben Person oder desselben Unternehmens stehen, können Überbrückungshilfe insgesamt nur bis zu einer Höhe von 150.000 EUR für 3 Monate beantragen. Dieses Konsolidierungsgebot gilt nicht für gemeinnützig geführte Übernachtungsstätten wie Jugendherbergen, Schullandheime, Träger des internationalen Jugendaustauschs, Einrichtungen der Behindertenhilfe.
Wie hoch ist die maximale Förderung in der 2. Phase der Überbrückungshilfe?
Die 2. Phase der Corona-Überbrückungshilfe kann für maximal 4 Monate (September, Oktober, November und Dezember 2020) beantragt werden. Die Förderhöhe bemisst sich nach den erwarteten Umsatzeinbrüchen der Fördermonate September, Oktober, November und Dezember 2020 im Verhältnis zu den jeweiligen Vergleichsmonaten im Vorjahr.
Die Überbrückungshilfe (2. Phase) erstattet einen Anteil i. H. v.
- 90 % der förderfähigen Fixkosten bei Umsatzeinbruch > 70 %
- 60 % der förderfähigen Fixkosten bei Umsatzeinbruch ≥ 50 % und ≤ 70 %
- 40 % der förderfähigen Fixkosten bei Umsatzeinbruch ≥ 30 % und < 50 %
im Fördermonat im Vergleich zum Vorjahresmonat. Bei Unternehmen, die zwischen dem 1.9.2019 und dem 31.10.2019 gegründet worden sind, sind die Monate November 2019 bis Februar 2020 zum Vergleich heranzuziehen.
Die Berechnung wird dabei jeweils für jeden Monat einzeln vorgenommen. Liegt der Umsatzeinbruch in einem Fördermonat bei weniger als 30 % gegenüber dem Vergleichsmonat, entfällt die Überbrückungshilfe (2. Phase) für den jeweiligen Fördermonat.
Die maximale Förderung beträgt 50.000 EUR pro Monat. Unternehmerlohn ist nicht förderfähig.