Den eben dargestellten Abrechnungsschritten folgend, wird nun der Soll-Ist-Kostenvergleich im Unternehmensmodell QUATTRO entwickelt. Die zugrunde liegende Kostenplanung wurde im Heft 1/03 ausführlich dargestellt.
2.1 Erfassung der Istleistung
Bei drei der vier Kostenstellen im QUATTRO werden die Istbezugsgrößen direkt erfasst. Dabei kommt sowohl das Verfahren über Aufzeichnungen oder Betriebsdatenerfassungssysteme für die Kostenstellen B – Hilfsbetrieb –, C – Fertigung 1 – und D – Fertigung 2 – als auch jenes der retrograden Leistungserfassung für die Kostenstellen C – Fertigung 1 – und D – Fertigung 2 – zum Einsatz. Die jeweiligen Ausgangsdaten sind aus der Abb. 4 – Ausgangsdaten des Abrechnungssystems QUATTRO – ersichtlich. Die Ergebnisse zeigt Abb. 2.
Abb. 2: Ermittlung der Istbezugsgrößenmengen der Kostenstellen mit direkten Bezugsgrößen
Ohne der weiteren Entwicklung vorgreifen zu wollen, soll bereits hier darauf hingewiesen werden, dass die retrograde Istbezugsgrößenermittlung für die Kostenstelle C – Fertigung 1 – nur eine monatliche Leistung von 1.200 Stunden ergibt. Damit ist der Ausweis einer Leistungsabweichung vorprogrammiert.
Nach Durchführung der Sollkostenrechnung steht der Bedarf an sekundären Leistungen der Kostenstelle A – Energiestelle fest und die Deckungsrechnung bringt das in Abb. 3 dargestellte Ergebnis.
Abb. 3: Retrograde Ermittlung der Istbezugsgrößenmengen der sekundären Kostenstelle A – Energiestelle
Da es im Unternehmensmodell QUATTRO nur eine einzige sekundäre Kostenstelle mit indirekter Bezugsgröße gibt, ist hier ausnahmsweise keine Iterationsrechnung erforderlich.
Abb. 4: Ausgangsdaten des Abrechnungssystems QUATTRO
2.2 Erfassung der Istkosten
Ausgangsdaten willkürlich wählbar
Die Erfassung der Istkosten ist mit angenommenen Werten weitgehend direkt in den einzelnen Feldern des Kostenstellen Soll-Ist-Vergleichs (vgl. Abb. 6 – Soll-Ist-Kostenvergleich der Kostenstellen) dargestellt. So sind alle Einträge der Kostenarten Fertigungslohn, Reparaturlohn, Gehalt und Sonstige Betriebskosten willkürlich gewählt. Die Kostenarten Sozialaufwand auf Lohn und Gehalt werden kalkulatorisch von den eingegebenen Personalkosten der Kostenstelle abgeleitet, da die tatsächlichen Istkosten einer Abgrenzung bedürfen. Die tatsächlichen monatlichen Kosten sind in den Ausgangsdaten ganz unten angeführt und fließen auf Abgrenzungsaufträge der Werk-(Innen-)auftragsabrechnung (s. Abb. 5). Die Kapitalkosten werden hier nach dem Verfahren „Soll gleich Ist” verrechnet und leiten sich aus der Kostenplanung unter Berücksichtigung des jeweiligen Beschäftigungsgrades ab. Die Beträge in den zwei Kostenarten für die innerbetriebliche Leistungsverrechnung der proportionalen Kosten werden aufgrund der gemessenen Handwerkerstunden bzw. der über die Deckungsrechnung retrograd ermittelten Soll-Verbrauchsmengen, bewertet mit den geplanten Proportionalkostensätzen der ausführenden Kostenstellen, ermittelt. Die fixen Kosten der sekundären Leistungen werden wie im Plan verteilt, sie gelten als „eingefroren”.
Die Werk-(Innen-)auftragsabrechnung wird hier nur für die Abgrenzung der Personalnebenkosten eingesetzt. Nachdem die angenommenen Istwerte des Monats den abgegrenzten Werten entsprechen, ist der ausgewiesene Saldo gleich null.
Abb. 5: Abgrenzungsaufträge der Werk-(Innen-)-auftragsabrechnung
2.3 Durchführung des Soll-Ist-Kostenvergleichs und Ermittlung der Abweichungen
Abb. 6: Soll-Ist-Kostenvergleich der Kostenstellen
Da angenommen wird, dass sich die Istpreise gegenüber dem Planansatz verändert haben, werden nach Bildung einer ersten Summe aller zu Festpreisen bewerteten Kosten („Summe KOST ohne Abw.”) nun die Tarifabweichungen, Preisabweichungen und Abweichungen sekundärer Kostenstellen ausgewiesen (s. Abb. 6). Während es sich bei den ersten beiden wieder um angenommene Werte handelt, sind die Abweichungen sekundärer Kostenstellen das Ergebnis einer iterativen Abweichungsnachverteilung, indem die Leistungsmengen mit dem jeweiligen Abweichungskostensatz der leistenden sekundären Kostenstelle bewertet werden. Ohne auf diese komplexe Rechnung hier eingehen zu wollen, soll in Abb. 7 nur der Nachweis der restlosen Abweichungsverteilung erbracht werden.
Abb. 7: Nachweis der Abweichungsnachverteilung
Nun können aus der Endsumme – „Summe KOST incl. Abw.” – auch die Istkostensätze der primären Fertigungskostenstellen errechnet werden (s. Abb. 8).
Abb. 8: Ermittlung der Abweichungskostensätze der primären Kostenstellen
Bewertung der Fertigungsleistung
Mit diesen Abweichungskostensätzen und den Plankostensätzen können die den einzelnen Fertigungsaufträgen zugeordneten Istbezugsgrößenmengen in der Nachkalkulation bewertet und damit die Abweichungen in die Kostenträgerrechnung weiterverrechnet werden.
Verrechnungskontrolle als Grundlage einer revisionsfähigen Abrechnung
Als Nachweis für die Schlüssigkeit des Verfahrens werden in einer abschließenden Verrechnungskontrolle (s. Abb. 9) die in der Kostenstellenrechnung angefallenen Kosten den weiterverrechneten Kosten gegenübergestellt und die letzten Abweichungen ausgewiesen. Unter „Kostenanfall” werden zunächst für jede Kostenstelle di...