Veränderungen in den Planparametern, den Annahmen und Vorhersagen können zu Abweichungen des zu erwartenden Ergebnisses vom geplanten führen. Ist das frühzeitig bekannt, muss angesichts des Zielkonfliktes in den Aufgaben der Planung entschieden werden, wie zu verfahren ist. Doch nicht jede Veränderung muss berücksichtigt werden.
2.2.1 Signifikanz
Zunächst ist zu entscheiden, ob die Veränderung auch signifikant ist, ob sie also überhaupt Einfluss auf das Ergebnis hat. In jedem Plan ist eine gewisse Unsicherheit verarbeitet. Viele Veränderungen sind in einzelnen Teilplänen vielleicht wichtig, haben aber kaum Auswirkungen im Gesamtplan. So sollte z. B. der Unternehmensplan in der Lage sein, eine Tariferhöhung von 2,3 % statt der geplanten 2,2 % zu tragen.
Viele Unternehmen arbeiten bei bestimmten Parametern von vornherein mit Maximalwerten. So wird als Tarifsteigerung z. B. maximal 2,5 % unterstellt, wobei 2,2 % realistisch sind. In einer solchen Situation stellt dann der Abschluss mit 2,3 % keine signifikante Veränderung der Plangrundlagen dar.
2.2.2 Ausgleich
Der Unternehmensplan besitzt eine eigene ihm innewohnende Funktion zur Verarbeitung von Abweichungen: den Ausgleich. Veränderungen können jedes Vorzeichen haben, also positiv und negativ sein. Veränderungen mit negativem Vorzeichen können durch andere Veränderungen mit positiven Vorzeichen kompensiert werden. Vor jeder Einbeziehung einer Abweichung muss daher geprüft werden, ob die Auswirkungen (z. B. einer Rohstoffpreiserhöhung) nicht durch andere Entwicklungen (z. B. Preissenkungen bei anderen Rohstoffen) ausgeglichen werden.
Veränderungen regelmäßig prüfen
Aufgabe der Kostenrechnung ist es, regelmäßig im Kontakt mit den Fachbereichen zu prüfen, ob sich Veränderungen in den Planannahmen ergeben haben. Sind diese Veränderungen signifikant und führen sie auch zu entsprechenden Abweichungen im Ergebnis, können also nicht ausgeglichen werden, muss über eine Anpassung nachgedacht werden.
2.2.3 Forecast für kurzfristige Planung
Der Unternehmensplan hat dazu geführt, dass sich alle Beteiligten in ihren Aktivitäten auf die geplanten Werte eingestellt haben. Vor allem auch die Beurteilung der Mitarbeiter in deren Zielerreichung würde von einer dauernden Plananpassung behindert. Darum gilt:
Regel 1
Der Unternehmensplan wird nur dann verändert, wenn die Abweichung der Annahmen zu außergewöhnlich hohen Ergebnisabweichungen führen und diese frühzeitig bekannt sind.
Um dennoch die Aktivitäten auf die veränderte Umwelt ausrichten zu können, wird neben dem Unternehmensplan ein weiteres Plangebilde mit kurzfristigerer Ausrichtung aufgebaut: der Forecast. Diese Vorausschau wird auf der Grundlage des Unternehmensplanes aufgebaut. Der Forecast entspricht diesem, wenn keine Veränderungen erwartet werden. Muss aber eine Anpassung erfolgen, werden die Daten in den Forecast integriert. Dieser dient allen Stellen dazu, ihre Aktivitäten den neuen Gegebenheiten anzupassen.
Regel 2
Signifikante Veränderungen werden im Forecast integriert. Dieser wird regelmäßig erstellt und dient der Information aller Beteiligten über Veränderungen und deren Auswirkungen auf den Unternehmensplan.
Damit wird die Unternehmensplanung zu einer laufenden Aufgabe in der Kostenrechnung. In der Regel wird der Forecast monatlich, mindest jedoch pro Quartal neu erstellt. Verbunden mit einer Ergänzung des laufenden Plans um eine Vorschau auf die kommende Planungsperiode kann daraus sehr schnell eine rollierende Planung entstehen.