cc.1 Überblick

 

Tz. 129

Stand: EL 50 – ET: 06/2023

Die von der CSRD aufgeführten Sozial- und Menschenrechtsfaktoren werden durch vier Standards zum Themenbereich Soziales (ESRS S) spezifiziert. Dabei wird der Betrachtungskreis von einer sehr engen Betrachtung der eigenen Arbeitskräfte zunehmend ausgeweitet über die Betrachtung von Arbeitskräften in der Lieferkette und den betroffenen Gemeinschaften bis hin zu dem weiten Kreis der Konsumenten und Endverbraucher:

  • ESRS S1 – Eigene Arbeitskräfte (Own workforce),
  • ESRS S2 – Arbeitskräfte in der Lieferkette (Workers in the value chain),
  • ESRS S3 – Betroffene Gemeinschaften (Affected communities),
  • ESRS S4 – Verbraucher und Endnutzer (Consumers and end-users).

cc.2 ESRS S1 – Eigene Arbeitskräfte (Own workforce)

 

Tz. 130

Stand: EL 50 – ET: 06/2023

Die Berichterstattung in diesem Standard ist darauf ausgerichtet ein Verständnis darüber zu erlangen, wie sich das Unternehmen auf die Belegschaft auswirkt. Alle ergriffenen Maßnahmen und die Ergebnisse solcher Maßnahmen zur Vermeidung, Minderung und/oder Behebung von Auswirkungen sind darzustellen. Art und Umfang wesentlicher Risiken und Chancen im Zusammenhang mit den Auswirkungen und Abhängigkeiten des Unternehmens von der eigenen Belegschaft und deren Steuerung sind zu erläutern. Die Auswirkungen von Risiken und Chancen auf die kurz-, mittel- und langfristige Entwicklung, das Ergebnis und die Lage des Unternehmens und damit auf seine Fähigkeit, Unternehmenswert zu schaffen, gilt es darzulegen. Über die finanziellen Auswirkungen wesentlicher Risiken und Chancen auf kurz-, mittel- und langfristige Zeithorizonte ist zu berichten.

Zu den Sustainability Matters zählen Unterthemen wie "Arbeitsbedingungen", "Gleichbehandlung und Chancengleichheit für alle" sowie "Sonstige arbeitsbezogene Rechte" (zB Kinderarbeit, Zwangsarbeit).

Beispiele für Berichtsgegenstände zu anderen arbeitsbezogenen Rechten sind:

  • Anzahl der eingegangenen Beschwerden,
  • Aufschlüsselung des Tarifsatzes für Arbeitnehmer pro Land,
  • Anteil der von Arbeitnehmervertretern auf Betriebsebene vertretenen eigenen Arbeitskräfte,
  • Anzahl schwerwiegender Menschenrechtsprobleme und Vorfälle im Zusammenhang mit der eigenen Belegschaft,
  • die Anzahl der Datenschutzverletzungen, die Mitarbeiterdaten betreffen.

Wesentliche Angaben zum Nachhaltigkeitsmanagement (IRO-Management) umfassen:

  • Richtlinien in Bezug auf die eigene Belegschaft,
  • Prozesse zur Interaktion mit eigenen Arbeitnehmern und Arbeitnehmervertretern,
  • Prozesse zur Behebung negativer Auswirkungen und Berichtswege für eigene Mitarbeiter, um Bedenken äußern zu können.

Hinsichtlich der Kennzahlen und Ziele erstrecken sich die Berichtspflichten auf folgende Aspekte:

  • Ziele im Zusammenhang mit der Steuerung wesentlicher negativer Auswirkungen, der Förderung positiver Auswirkungen und dem Management wesentlicher Risiken und Chancen,
  • Merkmale der Arbeitnehmer des Unternehmens,
  • Merkmale der nicht abhängig Beschäftigten in der eigenen Belegschaft des Unternehmens,
  • Tarifverhandlungen und sozialer Dialog,
  • Diversitätsindikatoren,
  • Sozialschutz,
  • angemessene Löhne,
  • Menschen mit Behinderungen,
  • Indikatoren für Aus- und Weiterbildung,
  • Gesundheits- und Sicherheitsindikatoren,
  • Indikatoren zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben,
  • Vergütungsindikatoren (Lohngefälle und Gesamtvergütung),
  • Vorfälle, Beschwerden und schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen,
  • Ziele in Bezug auf Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft,
  • Ressourcenzuflüsse,
  • Ressourcenabflüsse.

cc.3 ESRS S2 – Arbeitskräfte in der Lieferkette (Workers in the value chain)

 

Tz. 131

Stand: EL 50 – ET: 06/2023

Die Berichtspflichten dieses Standards zielen darauf ab darzulegen, wie sich das Unternehmen auf die Arbeitnehmer in seiner Wertschöpfungskette durch seine eigenen Tätigkeiten und seine vor- und nachgelagerte Wertschöpfungskette auswirkt. Die ergriffenen Maßnahmen und die Ergebnisse solcher Maßnahmen zur Vermeidung, Minderung und/oder Behebung tatsächlicher oder potenzieller nachteiliger Auswirkungen sind darzustellen. Art und Umfang der Risiken und Chancen des Unternehmens im Zusammenhang mit seinen Auswirkungen und Abhängigkeiten von den Arbeitnehmern in der Wertschöpfungskette und die Auswirkungen von solche auf das Unternehmens gilt es zu erläutern. Über die finanziellen Auswirkungen wesentlicher Risiken und Chancen auf kurz-, mittel- und langfristige Zeithorizonte ist zu berichten.

Zu den Sustainability Matters zählen im Gleichklang mit ESRS S1 die drei Unterthemen "Arbeitsbedingungen", "Gleichbehandlung und Chancengleichheit für alle" sowie "Sonstige arbeitsbezogene Rechte", die indes mit einem anderen Blickwinkel betrachtet werden, da es sich nicht um die eigenen Arbeitskräfte handelt.

Wesentliche Angaben zum Nachhaltigkeitsmanagement (IRO-Management) umfassen:

  • Richtlinien im Zusammenhang mit Arbeitnehmern in der Wertschöpfungskette,
  • Prozesse für die Interaktion mit Mitarbeitern der Wertschöpfungskette,
  • Prozesse zur Behebung negativer Auswirkungen und Berichtswege für Mitarbeiter in der Wertschöpfungskette, um Bedenken äußern zu können,
  • Ergreifen von Maßnahmen zu wesentlichen Auswirkungen auf Arbeitnehmer in der Wertschöpfungs...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel) enthalten. Sie wollen mehr?