Tz. 26

Stand: EL 50 – ET: 06/2023

Aus DRS 20 lassen sich keine weiteren, über die gesetzlichen Vorgaben hinausgehende Erkenntnisse ziehen. Es wird indes darauf verwiesen, dass auf das Ausmaß der Zielerreichung (ggf. auch auf die fehlende Zielerreichung) und den Stand der Maßnahmenrealisierung einzugehen ist.

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