Ein Unternehmen hat Folgendes anzugeben:

 

a)

den Betrag der in der Periode aktivierten Fremdkapitalkosten und

 

b)

den Finanzierungskostensatz, der bei der Bestimmung der aktivierbaren Fremdkapitalkosten zugrunde gelegt worden ist.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel) enthalten. Sie wollen mehr?


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